Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

Zukunft des Internet: Was bedeutet Netzneutralität?

Von Ernst-Olav Ruhle

In der Debatte um die sogenannte Netzneutralität hat der 7-Punkte-Plan von Google und Verizon neue Diskussionen ausgelöst. Es geht um die Frage, wie Inhalte und Dienste über das Internet von den Akteuren behandelt werden. Eine gemeinsame Sicht von Netzbetreibern und Diensteanbietern bestand bisher nicht. In den Ausbau investierende Netzbetreiber forderten, dass Diensteanbieter mit ihren Anforderungen an Bandbreite und Datentransport für die Netznutzung zusätzlich bezahlen sollen, Diensteanbieter sahen den diskriminierungsfreien Transport von Informationen gefährdet. Der 7-Punkte-Plan sieht zunächst ein Verbot von diskriminierenden Praktiken vor. Breitband-Anbieter sollen legale Internetinhalte oder -dienste nicht mehr drosseln oder priorisieren können. So weit, so gut, aber nach Google und Verizon wird die Breitband-Infrastruktur zur innovativen Plattform, auf der zusätzliche Dienste (zu anderen Konditionen) angeboten werden dürfen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Ferner bezieht sich der Plan nur auf kabelgebundene Netze, im Mobilfunk soll es andere Spielregeln geben.

Insbesondere die Differenzierung der „Additional On-line Services“ führt bei Verbraucherschützern und Politik zu Kritik. Befürchtet wird, dass einzelne Unternehmen „schnellen Datentransport“ zu differenzierten Entgelten anbieten und dass Verbraucher Qualitätseinbußen erlitten oder höhere Kosten zu tragen hätten. Google und Verizon fordern, dass sich „Additional Services“ „in Scope und Purpose“ vom Internet unterscheiden. Dies öffnet die Tür zur „Spaltung“, insbesondere wenn für neue Dienste die Forderung der Netzneutralität nicht gilt – die jüngsten Google-Ankündigungen zu TV-Plattformen könnten hierfür der Auftakt sein.

Einerseits stellt sich die Frage, ob große Anbieter darüber entscheiden können, welche Inhalte auf ihren Plattformen verfügbar sind und ob sie bezüglich deren Bereitstellung differenziert vorgehen dürfen (z.B. durch Drosselung der Zugangsgeschwindigkeiten). Eine „Drosselung“ muss nicht „diskriminierend“ sein, sondern kann Prioritäten setzen, z.B. durch die Einführung von Qualitätsklassen. Eine Differenzierung soll gemäß Google und Verizon erlaubt sein, solange Transparenz gewährleistet ist. Dies entspricht der heutigen Situation mit unterschiedlichen Zugangsgeschwindigkeiten. Andererseits stellt sich die Frage, ob wegen des steigenden Datenverkehrs und höherer Übertragungsgeschwindigkeiten/-qualitäten für stärker belastete Netze zusätzliche Entgelte verlangt werden dürfen.

Beide Aspekte werden häufig vermischt; auch die erforderliche Differenzierung bei der Datenübertragung in Backbone- und Anschlussnetzen unterbleibt leider oft in der Diskussion. Stark steigender Datenverkehr bei höheren Bandbreiten verlangt Ausbaumaßnahmen. Für potenzielle Investoren in breitbandige Anschlussnetze stellt sich die Frage nach der Amortisation, wenn zusätzlicher Datenverkehr nur zu zusätzlichen Erträgen bei Diensteanbietern führt.

Pauschale Kritik, die eine Verbraucher-Benachteiligung sieht, greift zu kurz. Die Pläne von Google und Verizon bezüglich Freiheiten bei der Diensteerbringung sowie diffuse Hinweise auf zusätzliche Online-Dienste und Forderungen nach unterschiedlicher Behandlung von kabelgebundenen und Mobilfunknetzen sind jedoch zu hinterfragen. Erforderlich ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, was „Netzneutralität“ meint und was die vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken. Erst danach ist zu fragen, ob und inwieweit regulatorische oder gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.

Flexiblere Arbeitszeiten: Königsweg für Beruf und Familie?

Von Notburga Ott

Familienministerin Schröder fordert flexible Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienaufgaben und startet hierzu verschiedene Aktivitäten. Das Projekt „Familienpflegezeit“ gehört genauso dazu wie die Initiative „familienbewusste Arbeitszeitmodelle“, die zusammen mit dem DIHK durchgeführt wird. Nicht alle Vorstöße ernten ein positives Echo – vor allem von Unternehmensseite. Doch der neueste Familienmonitor gibt der Ministerin recht. Mehrheitlich wünschen sich Eltern vollzeitnahe und flexible Arbeitszeiten für beide Elternteile. Mütter – unabhängig davon, ob sie derzeit vollzeit-, teilzeit- oder gar nicht beschäftigt sind – präferieren eine Wochenarbeitszeit von deutlich mehr als 20 Stunden, Väter eine Verkürzung auf 35 bis 40 Stunden.

Entgegen der immer noch weit verbreiteten Ansicht ist die Hausfrauenehe oder das Vollzeit-Teilzeit-Modell als lebenslanges Arrangement ökonomisch schon lange nicht mehr sinnvoll, da der Nutzen der rein hauswirtschaftlichen Tätigkeiten den Verlust an Einkommen bei weitem nicht mehr kompensieren können. Phasen der Unterbrechung oder Einschränkung der Berufstätigkeit zugunsten von Familienaufgaben sollten daher nicht so umfangreich sein, dass der Verlust an Berufserfahrung sich nachhaltig auf das spätere Einkommen auswirkt. Zudem gewinnt mit steigendem Wohlstand auch das Interesse an gemeinsam verbrachter Zeit mit den Kindern auch bei Vätern eine immer höhere Bedeutung. Dass sich Paare symmetrischere Arrangements wünschen als früher, ist daher nicht erstaunlich.

Bislang sind solche Arrangements in Deutschland kaum zu realisieren. Teilzeit bedeutet meist „halbe Arbeitszeit“, d.h. 20 Wochenstunden, und wird Männern kaum angeboten, die überwiegend mehr als 40 Wochenstunden arbeiten. Zudem würde das Familieneinkommen bei zwei „halben Jobs“ im Allgemeinen nicht ausreichen. Mit Arbeitszeiten zwischen 30 und 40 Wochenstunden, die zudem teilweise flexibel gelegt werden können, ließen sich jedoch Modelle realisieren, bei denen sich beide Eltern zusammen mit angemessener außerfamilialer Betreuung um ihre Kinder kümmern, ohne dass diese bis zu zehn Stunden am Tag in externen Einrichtungen verbringen müssen.

Das gesellschaftliche Klima für solche Modelle wird langsam besser. Der anhaltende Geburtenrückgang seit den 70er Jahren kommt nun in den Unternehmen an, die über den künftigen Facharbeitermangel klagen. Arbeitgeber werden daher in Zukunft auf die Bedürfnisse von jungen Eltern vermehrt Rücksicht nehmen müssen, wollen sie nicht qualifiziertes Personal verlieren. Allein mit flexiblen Arbeitszeitmodellen ist es jedoch nicht getan. Ergänzend müssen auch die Kinderbetreuungsangebote flexibler werden, damit Familien die ihren Bedürfnissen entsprechenden Arrangements wählen können. Nur ein flächendeckender Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung – wie er mittlerweile auch für unter Dreijährige angestrebt wird – genügt hier nicht, wenn die Betreuungszeiten hinsichtlich Dauer und Lage nicht zu den Arbeitszeiten der Eltern passen. Notwendig ist ein ausdifferenziertes Angebot an Betreuungsplätzen, das auch Randzeiten oder wechselnde Arbeitszeiten abdeckt und damit für Eltern wie auch Arbeitgeber Planungssicherheit schafft. Nur dann werden die flexiblen Arbeitszeitmodelle Erfolg haben.

Mit vollzeitnahen flexiblen Arbeitszeitmodellen und verlässlichen, aber ebenfalls flexiblen Kindebetreuungsangeboten lassen sich dann Arrangements verwirklichen, bei denen beide Eltern keine allzu großen Einbußen in ihrer beruflichen Laufbahn hinnehmen müssen, das Familieneinkommen für einen angemessenen Lebensstandard ausreicht und eine den Kindern förderliche Betreuung durch beide Eltern im Verbund mit externen Betreuungseinrichtungen stattfindet.

Energiekonzept: Die Energierevolution

Von Claudia Kemfert

Die schwarz-gelbe Regierung hat erklärt, wie sie sich die Energiezukunft vorstellt. Dabei schaut sie richtigerweise nicht nur auf die kommenden 20 Jahre, sondern auf 40 Jahre, da heutige Entscheidungen die Energieversorgung der kommenden Jahrzehnte bestimmen. Die Bundesregierung will 80% des Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren und gleichzeitig die Energienachfrage deutlich reduzieren. Energie soll vor allem durch Gebäudesanierung eingespart und somit in vier Jahrzehnten die Treibhausgase um bis zu 80% gemindert werden. Der Energieumbau soll durch zahlreiche Maßnahmen über gezielte und marktgerechte Förderung erneuerbarer Energien, der finanziellen Unterstützung der Infrastruktur und Energieforschung sowie dem Ausbau der Energiespeicher gelingen. Derartig ambitionierte Klimaschutzziele sind genau wie der Energieumbau dringend geboten. Aber dass eine CDU/FDP-Regierung einen derart großen Wurf unternimmt, ist die eigentliche Revolution. Auch wenn einige Maßnahmen weit hinter den Möglichkeiten bleiben, ist es in der Summe doch ein beeindruckendes Energieumbauprogramm. Im Bereich der Mobilität wäre der Einsatz von Treibstoffen wie Methan oder Wasserstoff als Speicher für erneuerbare Energien sinnvoller gewesen und weniger der Einsatz von Biokraftstoffen. Auch ist die zeitliche Befristung der Brennelementesteuer unverständlich, und der Anteil der Zahlungen der großen Energiekonzerne für den energetischen Umbau hätte deutlich höher ausfallen können. Andere Maßnahmen sind jedoch richtig, wie der Ausbau der Infrastruktur und der Speicher.

Besonders schade ist, dass der wahre Wert des Energiekonzepts kaum erkannt und öffentlich unerwähnt bleibt, dies liegt einzig und allein an der geplanten Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke. Denn nur in diesem Punkt sind sich Regierung und Opposition und Umweltverbände uneinig. Dennoch sollten insbesondere die Anbieter erneuerbarer Energien mehr lobende Worte finden, da das eigentliche Ziel des Konzepts der Komplettumbau des Energiesystems hin zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ist.

Deutschland kann von einem solchen Programm profitieren. In erster Linie durch das Energiesparen macht sich Deutschland weniger abhängig von Energieimporten und Preisschocks. Fossile Energien – allen voran Öl – werden knapper und teurer. Jedes Land ist gut beraten, den Anteil des Ölkonsums drastisch zu reduzieren. Die Gebäudesanierung ist ein richtiger Weg, da nicht nur enorme Energiekosten eingespart werden können, sondern die Investitionen wachstumssteigernd wirken. Im Bereich der Mobilität gibt es allerdings weit mehr Möglichkeiten als der Einsatz von Biokraftstoffen, denn insbesondere die deutschen Autohersteller können von einem Umstieg hin zu klimaschonenden Antriebsstoffen und -techniken profitieren. Auch der Ausbau der Energieinfrastruktur ist positiv, da er den Europäischen Stromverbund stärkt und Strom problemlos über weite Entfernungen transportiert werden kann. Zudem wird eine Energiespeicherung für die Zeiten, wenn der Wind nicht weht bzw. die Sonne nicht scheint, benötigt. Die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke ist ein Puzzlestein von vielen. Wenn Atomkraftwerke vorzeitig abgeschaltet werden, müssen neue Kohlekraftwerke gebaut werden. Diese wären mit den ambitionierten Klimazielen nicht zu vereinbaren. Zudem braucht Deutschland keine alten, sondern neue, zukunftsweisende Techniken. Dies kann auch die Technik der Einlagerung von CO2 bedeuten, die wir dringend international benötigen. In Deutschland haben wir jedoch ausreichend finanzielle Mittel, um den Umbau zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien zu schaffen. Das hat die Regierung verstanden und will es umsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass sie es schafft.

Rohstoffhandel: Preisbildungsfunktion wichtig

Von Bernhard Brümmer

Die Reaktion der Medien und der Fachöffentlichkeit auf rasant steigende Agrarrohstoffpreise wiederholt sich: Wie bereits vor drei Jahren werden auch heute die Machenschaften windiger Finanzjongleure für den schnellen Preisanstieg und das Verharren der Preise auf hohem Niveau verantwortlich gemacht. So sind Ende August einige Minister der französischen Regierung mit einem an die EU gerichteten Brief an die Öffentlichkeit getreten, um die verstärkte Regulierung des Rohstoffhandels, insbesondere bei Agrarprodukten, auf Warenterminmärkten zu fordern. Wie bereits in der Nahrungsmittelpreiskrise 2007/2008 scheint es gegen die Erwartungen zu sprechen, dass Agrarrohstoffpreise nicht nur dem säkularen Langfristtrend nach unten folgen, sondern sich auch nach oben entwickeln können. Vor dem Hintergrund der negativen unmittelbaren Auswirkungen dieser Entwicklung auf Hunger und Armut ist das Interesse an plakativen Maßnahmen zur Vermeidung von Preisübertreibungen verständlich und für Politiker ein attraktives Betätigungsfeld.

Die französischen Vorschläge stellen auf die Funktion der Warenterminbörsen für Agrarrohstoffe ab. Durch die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde und durch eine Verschärfung der Handelsregeln soll erreicht werden, dass Agrarrohstoffpreise in Zukunft weniger stark schwanken, indem die Anreize zur Spekulation auf diesen Märkten verringert werden. Zunächst ist allerdings zu fragen, inwieweit die damit avisierte Eindämmung der Spekulation gesamtwirtschaftlich überhaupt wünschenswert ist. An den Warenterminmärkten übernehmen Spekulanten eine gesellschaftlich wünschenswerte Rolle, indem sie von den Hedgern, die nach Preisabsicherung für ihre physische Ware streben, Preisrisiken übernehmen und so erst die Preisabsicherungsfunktion der Warenterminbörsen ermöglichen. Die Sorge über das negative Wirken der Spekulation ist aber durch die großen Liquiditätszuflüsse verursacht, die durch Marktteilnehmer ohne physische Ware in den letzten Jahren in die Warenterminmärkte gebracht wurden. Aus dem Nachgang der Nahrungsmittelpreiskrise 2007/2008 heraus zeigen erste quantitative Studien, dass sich durch die verstärkte Aktivität insbesondere von Indexfonds an den Warenterminmärkten keine Verzerrung in der Preisbildungsfunktion der Warenterminbörsen ergeben hat. Auch aktuell sind die Preisentwicklungen wohl eher nicht primär auf die Tätigkeit von Spekulanten zurückzuführen. Zwar ist das Volumen der großen Fonds an den Warenterminmärkten erneut spürbar angestiegen, aber die Preisdynamik der vergangenen Monate z.B. auf den Weltweizenmärkten ist mehr durch agrarpolitische Eingriffe, insbesondere den Exportstopp Russlands und die Unsicherheit über die ukrainische Exportpolitik, verschärft worden.

Allerdings sind die Warenterminmärkte durch die Verwendung elektronischer Handelssysteme und die Globalisierung heute sehr schnell in der Lage, neue Informationen zu verarbeiten und in entsprechende Preisänderungen umzusetzen. Damit verbindet sich die Sorge kurzfristiger Übertreibungen. Wenn die Transparenz der Märkte verbessert wird, fällt es den Marktteilnehmern leichter, Preisänderungen einzuschätzen, z.B. ob sie auf fundamentalen Änderungen in der Informationsmenge oder auf Aktivitäten einzelner Marktakteure beruhen. Vor diesem Hintergrund ist eine neue Aufsichtsbehörde, die sich mit der Schaffung von Markttransparenz auseinandersetzt, vielleicht hilfreich. Zu enge Handelsregeln hingegen verhindern, dass die Warenterminmärkte ihre Preisbildungsfunktionen angemessen ausüben. Von daher sind feste Limits pro Marktteilnehmer, wie sie von französischer Seite ins Spiel gebracht worden sind, eher kritisch zu werten.


DOI: 10.1007/s10273-010-1119-0