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Freihandel: Trigonometrie des Protektionismus

Von Martin Klein

Donald Trump wird der 45. Präsident der USA. Entgegen allen Prognosen haben die Republikaner nicht nur die Präsidentschaft erworben, sondern auch Mehrheiten im Senat und Repräsentantenhaus. Damit stehen in der US-Politik mindestens zwei Jahre republikanischer Dominanz bevor. Trump schwimmt auf einem Tsunami des populären und demokratischen Widerstands gegen Globalisierung und Internationalisierung. Was bedeutet dies für den Welthandel? Die Ablehnung des transpazifischen Freihandelsabkommens TPP ist Teil der republikanischen Wahlplattform. Eine Ratifizierung dieses durch Obama ausgehandelten Abkommens wird politisch unmöglich sein. Eine vergleichbare Ablehnung von TTIP ist allerdings nicht bekannt. Dies liegt daran, dass das Feindbild China als Vernichter von Arbeitsplätzen in den USA fest verankert ist, ein vergleichbares Feindbild EU fehlt. Nach dem Wahlsieg von Trump wird TTIP zuerst an Europa scheitern. Der Kern des TTIP-Projekts war die sogenannte Liberale Hegemonie. Die USA und die EU als weltgrößte Wirtschaftsmächte definieren gemeinsame Regeln für den bilateralen Handel. Mit seinem Wahlslogan „America First“ macht Trump nicht einmal den Versuch, zur Sicherung der liberalen Weltordnung beizutragen. In Zukunft wird es keinem europäischen Politiker mehr gelingen, TTIP als gemeinsames transatlantisches Projekt zur Wahrung der westlichen Werteordnung darzustellen. Dies und der vorhandene Grundwiderstand gegen TTIP in Europa haben das TTIP-Projekt erledigt.

Was wird in dieser neuen Lage mit CETA? Hier kommt die Trigonometrie des internationalen Handels ins Spiel. Freihandel mit Kanada, zunehmende protektionistische Tendenzen im Handel mit den USA – kann das gelingen? Kanada ist auch mit den USA durch eine Freihandelszone (NAFTA) verbunden. Ein Dreieck mit zwei Seiten Freihandel und einer Seite Protektionismus schafft Probleme – für den Freihandel oder den Protektionismus. Handelsgeschäfte im Umweg über Kanada können de facto zu freiem Handel zwischen der EU und den USA führen. Zwar gibt es Ursprungsregeln, um dem einen Riegel vorzuschieben, doch in der Praxis lassen sie sich umgehen. Das Schreckgespenst des unregulierten Freihandels mit den USA im Umweg über Kanada wird den europäischen Widerstand gegen CETA verstärken. Die innerbelgische Entscheidung zugunsten von CETA ist noch nicht gefallen, sondern nur vertagt. Die endgültige Ratifizierung und Umsetzung von CETA in der Ära Trump dürfte nun weniger wahrscheinlich sein.

Die Trigonometrie des Protektionismus betrifft auch den Brexit. Es ist nicht ersichtlich, dass Trump große Gefühle in den Fortbestand des europäischen Einigungswerks investiert hat. Als Befürworter des Brexit wird er einem Freihandelsabkommen mit Großbritannien offen gegenüberstehen. Obamas Maxime „Zuerst Brexit, dann vielleicht ein bilaterales Freihandelsabkommen mit UK“ ist Makulatur. Sollte sich die EU beim Brexit großzügig zeigen und Großbritannien freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewähren, dann könnte sich Großbritannien als Drehscheibe des transatlantischen Handels positionieren: Marktzugang in der EU und in den USA auf der Basis zweier bilateraler Freihandelsabkommen. Dreiecksgeschäfte über Großbritannien würden de facto zu unreguliertem Freihandel zwischen der EU und den USA führen. Fortschreitende Deindustrialisierung und Arbeitsplatzverluste in der EU wären die Folge, von der auch Deutschland nicht verschont wäre. Wird es dazu kommen? Eher nicht, wenn wir darauf vertrauen, dass auch in Brüssel gewiefte Handelsexperten sitzen, die mit der Trigonometrie des Protektionismus vertraut sind. Doch für den Brexit ist dies ein schlechtes Zeichen. Da die Wahrscheinlichkeit eines bilateralen Freihandelsabkommens zwischen Großbritannien und den USA in der Ära Trump groß ist, ist die Wahrscheinlichkeit eines freundschaftlichen Brexit und des freien Zugangs zum europäischen Binnenmarkt für Großbritannien gering.

Deutsche Bank: Deutsche Banken in der Krise?

Von Hans-Peter Burghof

Die Krise der Deutschen Bank bewegt die Medien und die Kapitalmärkte. Die Rechtsrisiken scheinen so groß zu sein, dass sie die Existenz der Bank gefährden könnten. Vor allem aber ist die damit verbundene Unsicherheit Gift für die Stabilität der Bank. So wird aus der Aufarbeitung der Krise ein systemisches Risiko der eigenen Art. Die Verantwortung dafür liegt natürlich zunächst bei den Akteuren der Deutschen Bank. Aber auch staatliche Stellen müssen ihr Verhalten hinterfragen, wenn die öffentlich gewordene Forderung exorbitanter Strafzahlungen zu einer Destabilisierung der Bankenmärkte führt. Nun ist die Deutsche Bank in Deutschland sicher ein Sonderfall. Viele ihrer Probleme sind hausgemacht und betreffen die anderen Kreditinstitute nicht. Die wettbewerbliche Logik der Marktwirtschaft bringt es mit sich, dass Konkurrenten bei einer derartigen Selbstbeschädigung durchaus Schadenfreude empfinden. In der Vergangenheit war dies auch so. Diesmal nicht. Und das ist ein Grund zu sehr ernster Sorge.

Ein erster Grund dafür mag darin liegen, dass man zumindest zeitweise den Eindruck hatte, dass es der Deutschen Bank jetzt wirklich an die Existenz gehe. Dazu hat eine Häufung negativer Nachrichten beigetragen. Vor allem aber scheint vielen Akteuren im öffentlichen Raum egal zu sein, ob ihre Äußerungen oder Handlungen das Institut destabilisieren. Jeder hat offenbar seine ganz eigene Agenda, und Fragen der Finanzmarktstabilität stehen da nicht drauf. Dabei gilt unverändert: Die Deutsche Bank ist sowohl „too big to fail“ als auch „too connected to fail“, und sie ist insbesondere in Deutschland nicht einfach ersetzbar. Wir können daher nicht erwarten, dass wir dieses Institut ohne massive Schäden für die deutsche Volkswirtschaft abwickeln könnten. Die Europäische Union hat uns dazu unter der Bezeichnung „Einheitliche Bankenabwicklung“ zwar einen neuen Mechanismus beschert. Hoffentlich sind unsere Politiker nicht so närrisch, diesen Mechanismus ausgerechnet an der Deutschen Bank testen zu wollen.

Dieser erste ist der harmlosere Grund für die ausbleibende Schadenfreude. Der andere ist, dass fast alle Kreditinstitute (und eben nicht nur die Deutsche Bank) eine grundsätzliche Infragestellung ihres Geschäftsmodells und ihrer Zukunftsperspektiven durch die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) erleben. Bleiben die Zinsen langfristig so niedrig, können sich viele Institute heute schon ausrechnen, wann sie am Ende sind. Dazu kommt ein explosionsartiger Anstieg der Regulierungskosten aus hunderten von einzelnen Regulierungsvorhaben. Immer mehr interne und externe Mitarbeiter sind nur noch mit der Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen beschäftigt. Die Banken reagieren darauf mit massiven Einsparungen und mit Fusionen. Damit ändern sie aber nichts am Grundproblem, sondern gefährden ihr eigentliches Geschäftsmodell. So leidet Deutschland unter einer schleichenden Bankenkrise, die gerade die kleineren und regionalen Institute besonders hart trifft. Auf mittlere Frist kann diese Krise für Deutschland gefährlicher werden als die Bankenkrise um das Jahr 2008, da sie nicht nur einige wenige Institute unmittelbar betrifft, sondern ihre überwiegende Mehrheit. Die deutschen Banken sitzen hier in einem Boot, und sie sind offenbar die einzigen, die noch ein Interesse daran haben, dass dieses nicht untergeht.

Die EZB setzt mit ihrer Politik Anreize zu einer grundsätzlichen Neugestaltung des deutschen Bankensystems, hin zu größeren, stärker am Kapitalmarkt ausgerichteten Instituten. Das deutsche Bankenystem ist jedoch nicht zufällig entstanden: Es spiegelt in seiner Größenstruktur, Dezentralität und Regionalität die deutsche Wirtschaft und dient ihren ganz spezifischen Bedürfnissen. Auch der deutsche Mittelstand sitzt also mit im sinkenden Boot, er weiß es nur noch nicht.

Flexirente: Modell mit Zukunft

Von Martin Werding

Den Übergang in den Ruhestand gleitend zu gestalten und die regelmäßige Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, das klingt vernünftig, hat aber bisher unter wechselnden Rahmenbedingungen nie geklappt. Die früher hoch subventionierte Altersteilzeit wurde und wird ganz überwiegend im „Blockmodell“ genutzt, mit Vollzeit-Arbeit in der ersten Hälfte der Phase und einem faktischen Renteneintritt ab der zweiten Hälfte. Die Alternative einer Teilrente mit ihren starren Regelungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen wird kaum je in Anspruch genommen. Wird die nun verabschiedete Flexirente endlich einen Durchbruch bringen? Ja, vielleicht – auch wenn sich ihre Wirkungen vermutlich nur langsam entfalten. Renteneintritte werden lange im Voraus geplant. An die neuen Möglichkeiten müssen sich Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sicher erst gewöhnen.

Die Neuregelung führt nicht zu neuerlichen Geschenken an Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber im Falle vorzeitiger Renteneintritte, die von den Beitrags- und/oder Steuerzahlern finanziert werden müssen. Sie vermeidet auch eine weitere Öffnung der Regelungen zu Altersgrenze und Rentenabschlägen für noch mehr und noch frühere Renteneintritte. Bedenkt man, dass die Diskussion über die Flexirente im Kontext der Verabschiedung des „Rentenpakets 2014“ begann und welche Wünsche dazu anfangs angemeldet wurden, liegt schon darin ein Gewinn, dass diesen Wünschen nicht nachgegeben wurde.

Vielversprechend klingen aber auch die jetzt vorgenommenen Weiterentwicklungen des geltenden Rechts. Die starre Abstufung der Teilrente – als Ein- oder Zwei-Drittel-Rente – aufzugeben, ist sinnvoll. In dieser Hinsicht haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun große Freiheit, beiderseits passende Arrangements zur Arbeitszeit und zu deren Entlohnung zu finden. Die neuen Bestimmungen zur Obergrenze für das Bruttoentgelt, das vor Erreichen der Regelaltersgrenze neben der Rente bezogen werden kann, sind – anders als bisher – einigermaßen transparent und damit planbar. Außerdem sind sie nicht zu eng bemessen und sollten daher nicht abschreckend wirken. Aus ökonomischer Sicht wären solche Grenzen im Grunde ganz verzichtbar, wenn die Abschläge bei vorzeitigen Renteneintritten aktuarisch fair bemessen wären.

Ein wichtiger Punkt der Neuregelung ist, dass für Personen, die neben einer (Teil-)Rente erwerbstätig bleiben, weiterhin Rentenbeiträge entrichtet werden, die in Zukunft auch ihre Rentenanwartschaften erhöhen. Die bisherige Einziehung von Beiträgen ohne Effekte für die zukünftigen Renten lässt sich nicht rechtfertigen. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus eröffnet die Neuregelung Rentnern eine wirksame Möglichkeit, ihr Alterseinkommen nicht nur in der ersten Phase eines schrittweise eingeleiteten Renteneintritts aufzustocken, sondern auch in der anschließenden Phase echten Ruhestands. Diese Option lässt sich auch jenseits der Regelaltersgrenze nutzen, kombiniert mit den dann fälligen Zuschlägen für eine verlängerte Erwerbsbeteiligung.

Es ist möglich, dass die Flexirente einige Personen veranlasst, früher in eine Teilzeit-Beschäftigung zu wechseln, die ansonsten länger Vollzeit gearbeitet hätten. Per saldo dürfte sie aber eher dazu beitragen, das Arbeitsvolumen von Personen im Alter zwischen 60 und 67 Jahren, das in den letzten 15 Jahren schon spürbar gewachsen ist, weiter zu steigern. Das wäre nicht nur eine passende Antwort auf die Herausforderungen, die die demografische Alterung für Rentensystem und Arbeitsmarkt erzeugt. Es entspricht auch den Interessen und Möglichkeiten vieler älterer Beschäftigter und zukünftiger Rentner.

Versandhandel mit Medikamenten: Der Lobby nicht nachgeben

Von Stefan Greß

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in den vergangenen Wochen für Aufsehen gesorgt. Der EuGH hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als nicht vereinbar mit europäischem Recht beurteilt. Die Preisbindung behindert demnach den freien Warenverkehr in der EU, weil sie ausländischen Versand­apothekern die Gewährung von Rabatten in Deutschland verbietet. In der Logik der Rechtsprechung des EuGH ist die gesetzliche Preisbindung eine unzulässige Barriere zum attraktiven deutschen Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel und verletzt damit den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der EU.

In der Konsequenz führt das Urteil des EuGH allerdings zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen beim Vertrieb von verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland. Versandapotheker mit Firmensitz im Ausland können zukünftig Rabatte gewähren. Versandapotheken mit einem Firmensitz innerhalb Deutschlands sowie in Deutschland ansässige Apotheken dürfen das wegen der weiter geltenden Preisbindung nicht. Hintergrund dieser Wettbewerbsverzerrung ist die beschränkte Zuständigkeit des EuGH, der sich nur mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr beschäftigen darf. Die inländischen Versandhändler und die Apotheken unterliegen ausschließlich nationaler Regulierung. Insofern ist der nationale Gesetzgeber gefordert, einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel herzustellen.

Es läge der Gedanke nahe, im Interesse der Verbraucher die Preisbindung auch für die inländischen Akteure aufzuheben. Gesundheitsminister Gröhe will dem Vernehmen nach jedoch den umgekehrten Weg gehen. Er möchte möglichst zeitnah in Deutschland den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln völlig untersagen. Begründet wird dieses Verbot damit, dass durch den Versandhandel insbesondere im ländlichen Raum die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gefährdet wird. Diese Argumentation hat der Bundesgesundheitsminister von der Lobby der Apothekerschaft übernommen. Dessen Vorsitzender hat schon kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt, „aus allen Rohren“ gegen das Urteil zu schießen und das Verbot des Versandhandels zu fordern. Aus der Perspektive der Apotheker ist das Anliegen durchaus nachvollziehbar. Schließlich würde durch die Intervention des Gesetzgebers lästige Konkurrenz ausgeschaltet und damit das eigene Monopol auf den Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel an den Endverbraucher geschützt werden.

Aus Sicht des Verbrauchers sieht die Bewertung etwas differenzierter aus. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Beratungsqualität der nur über Telefon oder Internet erreichbaren Versandhändler mindestens so gut ist wie in den Apotheken. Der Einsatz moderner Logistik kann dafür sorgen, dass die benötigten Arzneimittel sehr schnell an den Verbraucher geliefert werden können. Insbesondere chronisch Kranke können durch die Rabatte der Versandhändler zumindest Teile ihrer gesetzlichen Zuzahlung sparen. Letztlich wird niemand gezwungen, seine Medikamente beim Versandhändler zu bestellen. Der Verbraucher hätte die Wahl zwischen unterschiedlichen Distributionswegen. Zudem würde er davon profitieren, dass die Apotheken sich dem Wettbewerb mit den Versandhändlern stellen müssen. Insofern ist zu hoffen, dass Minister Gröhe für seine Pläne zum Verbot des Versandhandels keine parlamentarische Mehrheit bekommt. Umgekehrt ist vielmehr zu fordern, dass der Minister die Wettbewerbsbedingungen angleicht und die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für inländische Akteure aufhebt. Letzteres ist angesichts der geballten Lobbymacht der Apotheker und vor allem der bevorstehenden Bundestagswahl allerdings mehr als fraglich.


DOI: 10.1007/s10273-016-2051-8

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