Inhalt
Reform der Grundsteuer
Bundesfinanzminister Scholz hat ein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018 müssen die Länder die Berechnung der Steuer bis Ende 2019 neu geregelt haben. Mögliche Bemessungsgrundlagen der Steuer wurden bei uns vielfach diskutiert. Dazu ein Dossier.
Grundsteuerreform: Eine funktionsgerechte Steuer
98. Jahrgang, 2018, Heft 10, S. 688-689
Ersatz für die Grundsteuer: eine einfache. effiziente, kostengünstige und gerechte Lösung
98. Jahrgang, 2018, Heft 9, S. 669-672
Die Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Erhebung der Grundsteuer wurde im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht vereinbar befunden. Die Einheitsbewertung muss nun bis zum 31.12.2019 neu geregelt werden. Wird dies unterlassen, fällt die Grundsteuer ersatzlos weg. Da die Grundsteuer eine alleinige Einnahme der Kommunen ist, sind hier Proteste zu erwarten. Die Einnahmeausfälle könnten jedoch mit einer Beteiligung an der Umsatz- und Einkommensteuer kompensiert werden.
Grundsteuer durch einen kommunalen Einkommensteuerzuschlag ersetzen
98. Jahrgang, 2018, Heft 5, S. 353-356
Trotz jahrzehntelanger Reformdiskussion hat es der Gesetzgeber bisher nicht geschafft, die Grundsteuer verfassungskonform zu gestalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf stark veralteten Grundstückswerten beruht. Die Politik will die Grundsteuer nun aufkommensneutral anpassen. Die Frage ist, ob die Steuer künftig auf der Basis von aktuellen Immobilienwerten erhoben wird oder ob sie an anderen Merkmalen ansetzt, beispielsweise der Fläche von Grundstücken und Gebäuden. Alternativ könnte eine kommunale Einkommensteuer ein geeignetes Instrument zum Ersatz der Grundsteuer und zur Stärkung der Finanzautonomie der Gemeinden sein.
Eine gerechte und aufkommensneutrale Grundsteuerreform?
98. Jahrgang, 2018, Heft 3, S. 159-178
Nach einer fast 20-jährigen Vorgeschichte hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschäftigt. Dabei geht es um die veralteten Einheitswerte, aber auch um die Gesetzgebungskompetenz für das geltende Bewertungsgesetz. Die Autoren diskutieren über verschiedene Reformmodelle, das Volumen der Grundsteuer sowie deren Aufkommensneutralität, deren Folgen für die Verteilung und den Länderfinanzausgleich. Welches Reformmodell sich durchsetzt, hängt auch davon ab, inwieweit es von den Bürgern akzeptiert wird. Bei einem komplizierten Verfahren ist zu befürchten, dass die Umstellung einen sehr langen Zeitraum in Anspruch nehmen wird, was der Akzeptanz schaden und weitere juristische Auseinandersetzungen provozieren könnte.
Grundsteuerreform: Ende einer Odyssee?
97. Jahrgang, 2017, Heft 11, S. 809-816
Im September 2016 hatten die Finanzminister der Länder ein Modell für die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Sie war notwendig geworden, nachdem der Bundesfinanzhof die alten Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verworfen hatte. Nach Widerstand aus Bayern und Hamburg wurde das Gesetzesvorhaben ausgesetzt und muss in der neuen Legislaturperiode wieder angestoßen werden. In diesem Beitrag werden verschiedene Reformmodelle in Hinblick auf die Belastung unterschiedlicher Gebäudetypen und ungenutzter Grundstücke untersucht.
Ein neues Modell zur Grundsteuerreform: die ewige Wiederkehr des Gleichen
96. Jahrgang, 2016, Heft 10, S. 732-739
Schon 2008 monierte der Bundesfinanzhof die Vorschriften über die Einheitsbewertung, auf deren Basis die Grundsteuer berechnet wird. Mittlerweile gibt es einen Gesetzentwurf, der bemüht ist, dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes besser zu entsprechen. Dirk Löhr stellt die Konsequenzen des Modells der Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister vor. Es bezieht neben dem Boden- auch den Gebäudewert in die Berechnungsbasis mit ein. Der Autor beurteilt das Ländermodell vor dem Hintergrund einer reinen bodenwertbasierten Steuer.
Grundsteuerreform in Deutschland: eine unendliche Geschichte?
94. Jahrgang, 2014, Heft 10, S. 740-747
Nach über 20 Jahren Diskussionen liegen derzeit drei Modelle zur Reform der Grundsteuer vor. Sie basieren auf wert- und flächenbezogenen Bemessungsgrundlagen sowie einer Kombination aus beiden. Die Rechnungen zum regionalen Aufkommen belegen, dass die wertbasierten Modelle mit der höheren Verteilungsgerechtigkeit von den finanzstarken Ländern im Länderfinanzausgleich abgelehnt werden, weil sie dann höhere Transferzahlungen an die finanzschwachen Länder leisten müssten.
Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe
93. Jahrgang, 2013, Heft 10, S. 702-709
In ricardianischer Sichtweise ließe sich die Europäische Union in Länder der Peripherie und Kernländer aufteilen, wobei die Peripherie durch geringere Faktorentgelte charakterisiert ist. Die Bodenrente als Residuum der übrigen Faktorentgelte ist im Kern höher als am Rand und im Laufe der EU-Erweiterungsrunden sogar noch gestiegen. Da die Randländer Ressourcen benötigen, um den Staatshaushalt zu sanieren, bietet es sich an, die Bodenrenten in den Kernländern abzuschöpfen und an die Peripherie zu verteilen.
(Grund-)Steuerreform – Die Diskussion der länderoffenen Arbeitsgruppe der Finanzminister
92. Jahrgang, 2012, Heft 12, S. 815-821
Die Einheitswerte für Immobilien, auf die sich die Grundsteuer bezieht, wurden vom Bundesfinanzhof als verzerrend angesehen. Eine Arbeitsgruppe der Finanzminister beschäftigt sich schon seit Anfang 2010 mit diesem Problem. Dabei haben sich drei Modelle herauskristallisiert, die den Boden- und den Grundstückswert unterschiedlich gewichten. Der Autor plädiert hier für eine am Bodenwert orientierte Bemessungsgrundlage.