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Die Bundesregierung hat auf die steigende Staatsverschuldung mit zahlreichen Vorschlägen zur Ausweitung der Besteuerung reagiert. Allen Vorschläge ist gemein, dass sie auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung abzielen und damit leichter durchsetzbar scheinen. Die Autoren erläutern in diesem Beitrag, ob diese Steuervorschläge überhaupt mit den erwünschten Zielen übereinstimmen.

Finanzmarktsteuer, Brennelementesteuer, Luftverkehrsteuer – an Vorschlägen zur Erweiterung der Besteuerungsmöglichkeiten mangelt es derzeit nicht. Diesen Steuervorschlägen ist gemein, dass sie auf die Emotionen der Steuerzahler abstellen und die Steuerpolitik mit moralischen Ansprüchen untermauern: Gefordert wird mehr Gerechtigkeit durch Beteiligung von Verursachern von Finanzkrisen und Umweltschäden. Allerdings fällt auf, dass keiner dieser Vorschläge – sowohl für sich genommen als auch in ihrer Gesamtheit – geeignet scheint, die Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen. Zudem erweisen sich die Vorschläge als steuersystematisch fraglich, und es ist ungewiss, ob die von ihnen angestrebten Ziele erreicht werden. Darüber hinaus ist offen, ob der Aufwand zur Einführung und Verwaltung dieser Steuern durch deren Aufkommen gerechtfertigt ist.

Brennelementesteuer als Preis für die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken

Der derzeit wohl prominenteste Besteuerungsvorschlag der Koalition ist die so genannte Brennelementesteuer, welche die Betreiber von Atomkraftwerken zahlen sollen.1 Im Streit um die Verlängerung der Laufzeit für Atomkraftwerke hat der Bundestag ein Gesetz mit dem Ziel verabschiedet, dass die Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall ab 2011 eine Steuer (offiziell „Kernbrennstoffsteuer“ genannt) in Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr zahlen. Die umstrittene neue Steuer soll auf sechs Jahre befristet sein und bis einschließlich 2016 erhoben werden. Zusätzlich sollen die Atomstromkonzerne einen Sonderbeitrag zum Ausbau von Öko-Strom leisten. Er beträgt jeweils 300 Mio. Euro in den Jahren 2011 und 2012 und von 2013 bis 2016 je 200 Mio. Euro.2 Als Begründung für diese Steuer wird in erster Linie die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung angeführt.

Als weiteres Argument für die Brennelementesteuer wird darauf hingewiesen, dass der Gesellschaft durch die Kernkraftnutzung enorme Kosten entstehen, die über die öffentlichen Haushalte beglichen werden, beispielsweise die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung ehemaliger Forschungsanlagen sowie die Sanierung von Endlagern. Schätzungen zufolge dürften sich die dafür erforderlichen Finanzmittel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf etwa 30 Mrd. Euro summieren;3 die Betreiber der Kernkraftwerke erzielen durch die mangelnde Internalisierung ihres spezifischen Schadens- und Risikopotentials beträchtliche Mitnahmegewinne von jährlich 3,4 Mrd. Euro.4 Die Brennelementesteuer sei ein geeignetes Instrument, die Atomstromwirtschaft an den auf diese Weise entstehenden Kosten zu beteiligen.

Luftverkehrsteuer als ökologische Abgabe

Die Bundesregierung hat im Juni 2010 beschlossen, eine „nationale ökologische Luftverkehrsabgabe“ einzuführen. Auch hier wird als Argument der Umweltschutz angeführt; der Flugverkehr soll in das Konzept der Umweltpolitik einbezogen werden.5 Geplant ist eine Steuer, die pro Fluggast anfällt, der von einem Flughafen in Deutschland mit einem Luftfahrtunternehmen startet. Dabei bezieht sich die Steuer auf die gesamte durchgebuchte Flugreise. Private Abflüge sind interessanterweise nicht von der neuen Regelung betroffen. Als Argument dafür wird angeführt, dass das Flugbenzin bei privaten Flügen bereits besteuert wird. Die aktuell geplante Abgabe belastet die Kunden künftig je Flug in und ab Deutschland und unabhängig von der Buchungsklasse mit 8,25 oder 45 Euro – je nach Reiseziel. Flüge nach Deutschland und Transitflüge über Deutschland sind nicht betroffen.

Die neue Luftverkehrsteuer ist von den Luftfahrtunternehmen abzuführen; die Bundeszollverwaltung soll die Steuer verwalten, das Steueraufkommen dem Bund zufließen. Die Bundesregierung erwartet jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 1 Mrd. Euro; allerdings können die Steuersätze entsprechend gesenkt werden, wenn der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen wird. Was die Steuertraglast betrifft, so erwartet der Bund, dass diese beim Kunden anfallen wird. Die Abgabe wird voraussichtlich auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit unmittelbar Auswirkungen auf die Einzelpreise für Flugreisen haben.

Finanzmarktsteuern sollen Verursacher beteiligen

Die Kernidee einer Bankenabgabe und Finanzmarktsteuer ist es, die Finanzmärkte an den Kosten der Krise zu beteiligen,6 die sie mit verursacht haben. Zugleich sollen auf diesem Weg spekulative Geschäfte eingedämmt werden, von denen vermutet wird, dass sie die Stabilität der internationalen Finanzmärkte beeinträchtigen. Bei der Ausgestaltung dieser Abgabe gibt es mehrere Varianten:7

  • Die Finanztransaktionssteuer betrifft den gesamten Handel an organisierten Börsen – also Devisen, Aktien und Anleihen sowie den Handel mit Derivaten. Gängige Vorschläge zur Höhe des Steuersatzes gehen von 0,01 bis 0,1% des jeweiligen Kurswertes aus, zusätzlich wird eine Besteuerung nach dem Risikogehalt eines Geschäftes diskutiert. Bei einem Steuersatz von 0,01% in Deutschland würde sie Schätzungen zufolge zu Einnahmen von bis zu 11 Mrd. Euro führen. Für einen Steuersatz von 0,05% werden für Deutschland mindestens 12 Mrd. Euro Steueraufkommen erwartet.8
  • Eine Finanzaktivitätssteuer könnte demgegenüber auf die Gewinne und Gehaltssummen der Banken erhoben werden.
  • Die von der Bundesregierung bereits beschlossene Bankenabgabe sieht vor, dass die deutsche Kreditwirtschaft jährlich rund 1 bis 1,2 Mrd. Euro in einen Sicherungsfonds einzahlen muss. Die Höhe der Abgabe richtet sich auch nach dem Risiko, das eine Bank bei Geschäften eingeht; Versicherer sollen allerdings nicht zur Kasse gebeten werden.9
  • Eine weitere in der Diskussion befindliche Variante zur Besteuerung des Finanzsektors sieht Steuern auf hohe Gehälter von Mitarbeitern der Finanzbranche oder auf deren Boni vor. So will Großbritannien eine befristete Sondersteuer auf Banker-Boni erheben: Ab einer Summe von 25 000 Pfund (knapp 28 000 Euro) soll eine Steuer in Höhe von 50% der Zusatzvergütung fällig werden; davon erhofft sich die Regierung Mehreinnahmen in Höhe von umgerechnet 600 Mio. Euro.10

Unabhängig von den Unterschieden im Detail der einzelnen Varianten dieser Steuern ist ihnen gemeinsam, dass sie erstens die Verursacher der Finanzkrise an der Beseitigung der durch sie verursachten Schulden beteiligen, zweitens die Finanzmärkte stabilisieren und drittens zu Mehreinnahmen für den Staat führen sollen.

Während die Bankenabgabe bereits – wie oben dargelegt – beschlossen ist, gilt das für die Finanztransaktions- bzw. Finanzaktivitätssteuer nicht. Auf die Bankenabgabe wird im Weiteren nicht mehr eingegangen, da es keine fiskalischen Effekte für den Staatshaushalt gibt. Der Stabilisierungsfonds kann als eine Art Rückversicherung für Banken angesehen werden, deren ökonomische Zweckmäßigkeit nach anderen Kriterien als der Besteuerung zu bewerten ist. Demgegenüber sind die Finanztransaktions- und die Finanzaktivitätssteuer mit Hilfe steuerlicher Kriterien zu bewerten.

Mehr Verteilungsgerechtigkeit durch höhere Steuern für Reiche

Die Besteuerung höherer Einkommen dient seit dem Siegeszug der Einkommensteuer dazu, dem Staatshaushalt Mittel zuzuführen und gleichzeitig das Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Verteilungsgerechtigkeit zu befriedigen. Derzeit wird der Bundesregierung vorgeworfen, dass sie in ihrem aktuellen Sparpaket vor allem Bürger mit niedrigen Einkommen belaste. Im Gegenzug gibt es einige bereits in der Diskussion befindliche Vorstellungen, Besserverdienende höher zu belasten:

  • Eine Möglichkeit besteht darin, die Reichensteuer zu erhöhen.11 Derzeit liegt der Steuersatz für Einkommen ab 250 001 Euro (Ehepaare 500 002 Euro) bei 45%. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller schätzt, dass eine Anhebung des Spitzensteuersatzes um einen Prozentpunkt 1,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen ergeben würde.12
  • Des Weiteren könnten Verbrauchsteuern auf verschiedene Luxusartikel eingeführt oder aber der Mehrwertsteuersatz für diese Artikel erhöht werden.13
  • Weiterhin käme in Frage, die Vermögensteuer wieder zu aktivieren. So fordert z.B. der Hauptgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, eine fünfprozentige Millionärssteuer auf Privatvermögen ab 1 Mio. Euro.14
  • Eine indirekte Form der Besteuerung Wohlhabender besteht in einem verschärften Vorgehen gegen Steuerflüchtlinge, das die Bundesregierung bereits mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz15, der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung16 und dem Ankauf entwendeter Steuer-Daten17 eingeleitet hat. Eine stärkere Verfolgung von Steuerflüchtlingen soll letztlich dem gleichen Ziel dienen: Mehreinnahmen generieren und das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger befriedigen.

Im Gegensatz zu Finanzmarktsteuern zielen Reichen- und Vermögensteuer darauf ab, Wohlhabende stärker als bisher an der Finanzierung des Staates zu beteiligen und dabei gleichzeitig Einkommen und Vermögen gleichmäßiger zu verteilen.

Können die Steuervorschläge halten, was die Politik sich von ihnen verspricht?

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegen bekanntlich bisweilen Welten. Daher ist zu überprüfen, ob die Steuerideen auch die politisch beabsichtigten Effekte und fiskalischen Erträge generieren können. Zu diesem Zweck sind in der Tabelle 1 die wichtigsten Besteuerungsvorschläge hinsichtlich der politischen Begründung, der finanzwissenschaftlichen Einordnung und des erwarteten Aufkommens zusammengefasst.

Tabelle 1
Klassifikation der Besteuerungsvorschläge
Steuer Politische Begründung Finanz­wissenschaftliche Einordnung Erwartetes Aufkommen
Brennelemente­steuer Ökologisch und fiskalisch Inputsteuer 2,3 Mrd. Euro p.a.
Luftverkehr­steuer Ökologisch und fiskalisch Spezielle Verbrauch­steuer, Lenkungsteuer 1 Mrd. Euro p.a.
Bankenabgabe Belastung der Krisen­verursacher; Stabilisierung der Banken Fondsabgabe bezogen auf die Bilanzsumme 1,3 Mrd. Euro p.a.
Finanzaktivitäts­steuer Belastung der Krisenverursacher; fiskalisch Gewinnsteuer k.A.
Finanztransaktions­steuer Reduktion der Zahl der Finanz­trans­aktionen; fiskalisch Lenkung­steuer; Kapitalverkehr­steuer bis zu 11 Mrd. Euro p.a.
Reichen­steuer (Erhöhung um 1%-Punkt) Umverteilung; fiskalisch Einkommen­steuer 1,5 Mrd. Euro p.a.
Vermögen­­steuer Umverteilung; fiskalisch Vermögen­steuer Gestaltungs­abhängig

Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis der im Text genannten Quellen.

Bezogen auf die erwarteten Steuereinnahmen fällt auf, dass bis auf die Finanztransaktionssteuer (und möglicherweise die Vermögensteuer) die übrigen Besteuerungsvorschläge nur einen geringen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Bundes werden leisten können, selbst für den Fall, dass die Erwartungen in Erfüllung gehen. Für 2010 kommen diese Vorschläge – lässt man die Finanztransaktionssteuer und die Vermögensteuer außen vor – zusammen auf gerade einmal 6 Mrd. Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten der Erhebung und Verwaltung. Für 2011 werden die Steuereinnahmen des Bundes auf insgesamt 225,4 Mrd. Euro18 geschätzt. Zu erwarten ist viel politischer Aufruhr und administrativer Aufwand für Steuern, die 2,7% des Steueraufkommens ausmachen würden. Bezogen auf ein strukturelles Defizit von 53,2 Mrd. Euro19 macht das Aufkommen der genannten Steuern 11,3% aus.

Wenn die fiskalische Ergiebigkeit dieser Steuern nicht sonderlich hoch ist, dann rechtfertigen sich diese Steuern eher über die politischen Ziele, die mit ihnen erreicht werden sollen. Wie sieht es damit aus?

Überschätzte Zielerreichungsgrade

Trotz der Plausibilität der vorgetragenen Argumente für eine Brennelementesteuer dürfte ihre Durchsetzung kein Selbstläufer werden. So hatten Kernkraftwerksbetreiber im Vorfeld damit gedroht, notfalls gegen diese Steuer zu klagen.20 Als Grund dafür wurde die Atomausstiegsvereinbarung angeführt, welche die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 mit den Unternehmen geschlossen hatte. In dieser Vereinbarung einigten sich die großen Energiekonzerne in Deutschland mit der Regierung auf eine Begrenzung der Laufzeiten und ein Diskriminierungsverbot, das die wirtschaftliche, speziell steuerliche Benachteiligung der Kernkraftwerke gegenüber Gas- und Kohlekraftwerken und ausländischen Konkurrenten untersagt. So hieß es in der Vereinbarung: „Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht.“21 Als weiterer juristischer Stolperstein für diese Steuer könnte sich das EU-Recht erweisen; demnach wäre nach der Energiesteuerrichtlinie der EU jegliche Inputsteuer für die Atomindustrie verboten.22

Die Brennelementesteuer, die sich auf einen zentralen Inputfaktor von Kernreaktoren (Uran, Plutonium) bezieht, stellt finanzwissenschaftlich gesehen eine Inputsteuer dar, auch wenn sie im Gesetzentwurf als „Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung“ bezeichnet wird. Da die Brennelemente in Kernkraftwerken nicht substituiert werden können, wird es nur geringe Steuerausweichreaktionen geben. Daher ist zu erwarten, dass diese Steuer die Kosten des Betriebs eines Kernkraftwerks erhöhen und damit ceteris paribus den Gewinn der Betreiber senken wird. Tatsächlich könnte es auf diesem Weg gelingen, einen Teil des Gewinns wegzusteuern, der durch die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke erzielt werden kann.23 Allerdings sind dafür zwei weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Erstens dürfen aufgrund der Gewinnreduktion nicht solche Investitionen sinken, die mit der Laufzeitverlängerung verbunden sind, und zweitens darf es nicht günstiger werden, Strom aus Kernkraftwerken des Auslands zu beziehen. Diese beiden Bedingungen werden vermutlich nicht erfüllt, so dass die geplante Brennelementesteuer voraussichtlich zwei allokativ relevante Effekte haben wird: die Betreiber werden möglicherweise Investitionen in bestehende Kernkraftwerke reduzieren und der Anteil des aus dem Ausland bezogenen Stroms aus Kernkraft könnte steigen.

Die ökologische Wirksamkeit dieser Steuer ist damit zweifelhaft. Der von der Regierung beschlossene Sonderbeitrag für erneuerbare Energien, der von den Kraftwerksbetreibern aufgebracht werden soll, ist von seinem Umfang her eher bescheiden. Darüber hinaus ist diese Steuer auf sechs Jahre befristet, weshalb sich angesichts der Kosten der Einführung und Verwaltung auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer solchen Steuer stellt.

Das erwartete Aufkommen der Luftverkehrsteuer würde etwa die prognostizierten Kosten der Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Beherbergungsgewerbe24 von 19% auf 7% einnahmeseitig in etwa decken.25 Anders als die Brennelementesteuer setzt die Luftverkehrsteuer direkt an der Nachfrage nach Flugreisen innerhalb Deutschlands an und kann daher als spezielle Verbrauchsteuer mit überwiegendem Nebenzweck (Lenkungsteuer) bezeichnet werden. Um die Effekte einer Luftverkehrsteuer zu bestimmen, ist insbesondere die Kenntnis der Preiselastizität der Nachfrage nach Flugreisen erforderlich. Für Urlaubsreisen liegt diese Elastizität zwischen 0,8 und 2,3 (mit dem Schwerpunkt der Schätzwerte um 2,0)26, so dass bei diesen Reisen mit einer elastischen Nachfragereaktion zu rechnen ist. Damit würde hier der Lenkungszweck – die Verringerung der Urlaubsreisen mittels Flugzeug – erreicht. Ob dies aber auch bei Geschäftsreisen der Fall sein wird, kann nicht abschließend geklärt werden, da bei diesen Reisen die Preiselastizitäten deutlich niedriger sind als bei Urlaubsreisen und vermutlich im unelastischen Bereich liegen.27 Daher ist zu erwarten, dass bei Geschäftsreisen kaum ein Lenkungszweck zu erzielen ist. Auf dieser Grundlage ist nicht damit zu rechnen, dass die politischen Ziele dieser Steuer erreicht werden. Es läge durchaus nahe, auf die Einführung dieser neuen speziellen Verbrauchsteuer zu verzichten und stattdessen den Flugverkehr in den CO2-Emissionshandel aufzunehmen.

Bankensteuern mit wenig Zielgenauigkeit

Während als Bemessungsgrundlage für eine Finanzaktivitätssteuer der Gewinn (und eventuell bestimmte Gehaltszahlungen) vorgesehen sind, stellt eine Finanztransaktionssteuer eine Kapitalverkehrsteuer dar. Daher sind beide Steuern grundsätzlich unterschiedlicher Natur und werden verschiedene Effekte auslösen. Angenommen, die Finanzaktivitätssteuer wird als reine Gewinnsteuer ausgestaltet. Sie wird dann zunächst keine Allokationseffekte nach sich ziehen, wenn sie weltweit erhoben wird. Sollte sie allerdings nur in einem Land (oder einigen wenigen Ländern) erhoben werden, wird sich der Geschäftssitz der jeweiligen Finanzinstitutionen vermutlich in Länder verlagern, die eine solche Steuer nicht erheben. Damit aber würden nur noch diejenigen Finanzinstitute steuerlich belastet werden, die zu klein und immobil sind, um den Geschäftssitz zu verlagern. Gerade diese Institute steuerlich zusätzlich zu belasten kann nicht im Sinn der Politik sein, die in erster Linie auf diejenigen Institute abzielt, die als „too big to fail“ gelten. In diesem Fall würde die Finanzaktivitätssteuer ihr politisches Ziel – Beteiligung der Verursacher – verfehlen.

Ähnlich verhält es sich mit einer Finanztransaktionssteuer. Eine solche Steuer wird schon seit einiger Zeit (vor allem unter dem Namen „Tobin-Steuer“) diskutiert. Da es sich um eine Kapitalverkehrsteuer handelt, besteht die große Gefahr, dass sich Länder, die diese Steuer im Alleingang einführen, in erheblichem Umfang selbst wirtschaftlich schaden.28 Da der Kapitalverkehr hohe internationale Mobilität aufweist und daher preiselastisch auf Kostenerhöhungen reagiert, würde es zu Verlagerungen von Zahlungsströmen kommen, die hohe Zusatzkosten der Besteuerung nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass auch die Inzidenz einer solchen Steuer nicht unbedingt den politischen Erwartungen entspricht: Je elastischer das Angebot an Finanzdienstleistungen und je unelastischer die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen ist, desto stärker wird die Traglast der Steuer auf die Privatkunden überwälzt; die Steuer wird dann nicht von den Finanzdienstleistern getragen. Weiterhin ist die Überwälzung der Traglast in Form höherer Finanzierungskosten für Unternehmen und niedrigerer Renditen für Anleger zu erwarten.29

So aufkommensstark eine Finanztransaktionssteuer auch sein könnte, so problematisch ist ihre Einführung ohne internationale Abstimmung. Es sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass die Abschaffung von Kapitalverkehrsteuern wie z.B. der Börsenumsatzsteuer30 gerade die volkswirtschaftlichen Kosten des Kapitalverkehrs gesenkt und damit den internationalen Handel gestärkt hat. Aber selbst wenn international Übereinstimmung hinsichtlich der Einführung einer Finanztransaktionssteuer bestünde, heißt das noch lange nicht, dass diese Steuer auch von den anvisierten Destinataren getragen würde.

Ob darüber hinaus eine Abgabe auf Finanztransaktionen die Finanzmärkte stabilisieren kann, ist umstritten. Grundsätzlich gilt, dass Märkte umso instabiler werden, je geringer ihre Liquidität ist. Sobald eine Steuer die Zahl der Transaktionen auf dem Markt reduziert – was ihr erklärtes Ziel ist –, verringert sie die Liquidität auf diesem Markt und erhöht damit tendenziell die Höhe der Kursschwankungen. Zusätzlich muss befürchtet werden, dass es zu Ausweichbewegungen auf unregulierte Märkte kommt, falls die Steuer nicht weltweit eingeführt wird – womit nicht zu rechnen ist. Je höher das Marktvolumen auf diesen unregulierten Märkten wird, desto größer werden die Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems.

Insgesamt kann daher festgehalten werden, dass das hohe erwartete Aufkommen von Finanzmarktsteuern kaum realisierbar sein dürfte und auch die erhofften Stabilisierungswirkungen nicht greifen, da bisher jedenfalls trotz der weltweiten Finanzkrise kein abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich dieser Steuern absehbar ist. Die politischen und fiskalischen Ziele dieser Steuer wären damit verfehlt.

Enttäuschende Reichensteuern

Auch bei Vermögen- und Reichensteuern sind die Höhe des erzielbaren Aufkommens und die Treffsicherheit solcher Abgaben zweifelhaft. Zwar sieht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für eine Vermögensteuer von 1% ein Aufkommenspotential von bis zu 25 Mrd. Euro im Jahr; dem steht entgegen, dass die Vermögensteuer im letzten Jahr ihrer Erhebung – das war 1996 – lediglich Erträge in Höhe von 9 Mrd. DM, also rund 4,6 Mrd. Euro, erbrachte.31 Darüber hinaus kann noch nicht einmal sicher davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteuer diejenigen Personen am stärksten trifft, die sie belasten soll, wie die bis 1996 erhobene Vermögensteuer gezeigt hat.32 Zudem wird die Wirtschaftlichkeit einer Vermögensteuer wegen der Kosten der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage stark beeinträchtigt.

Auch bei der Reichensteuer, die seit dem 1.1.2007 in Deutschland erhoben wird, ist das erzielte Aufkommen eher enttäuschend. Nachdem im Jahr 2008 nach Schätzungen des Finanzministeriums 790 Mio. Euro mit dieser Steuer erzielt wurden, ging das Aufkommen im Jahr 2009 krisenbedingt um 23% auf 610 Mio. Euro zurück.33 Soll das Aufkommen deutlich gesteigert werden, dann sind erhebliche Ausweichreaktionen zu erwarten. Erfahrungsgemäß haben Personen mit hohen Einkommen und Vermögen auch die entsprechenden Möglichkeiten dazu. Wird ein hohes Steueraufkommen aus Reichen- und Vermögensteuer angestrebt, ist zu vermuten, dass die Zusatzkosten hoch sind und die Umverteilungseffizienz dieser Steuern eher gering ist. Daher sind sie für die Haushaltskonsolidierung und für Umverteilungszwecke deutlich weniger geeignet als es auf den ersten Blick scheinen mag. Zudem zeigt die Abbildung, dass das Aufkommen der Einkommensteuer in Deutschland bereits in großem Umfang von den Wohlhabenden getragen wird: Die reichsten 5% der Steuerzahler zahlten im Jahr 2006 bereits 41,4% des Steueraufkommens, die oberen 50% zusammen 91,7%.

 

Verteilung der Zahllast der Einkommensteuer in Deutschland 2006

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_97B9E2FCED16B7E8407B26796C078850/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Arbeitsblaetter/Arbeitsblatt__Februar__2007__Steuergerechtigkeit,property=publicationFile.pdf.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die von der Politik bekundeten Besteuerungsziele mit den neuen Steuervorschlägen nur teilweise erreichbar sind. Dennoch wird es zurzeit politisch abgelehnt, über andere Formen der Haushaltskonsolidierung nachzudenken: Eine Rückführung (oder eine vollständige Streichung) des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer, gekoppelt mit einer (davon abhängigen, mehr oder weniger stark ausgeprägten) Erhöhung des Umsatzsteuersatzes würde nachhaltig und in sozialverträglich ausgestaltbarer Weise34 die erforderlichen Mittel erbringen. Warum stehen diese Lösungen nicht zur Diskussion, sondern stattdessen die oben diskutieren Steuern?

Steuerkonzepte als Befriedigungsform für moralischen Konsum

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Vertrauen der Bevölkerung in Wirtschaft und Politik nachhaltig erschüttert. Wie bei jeder gravierenden negativen Erfahrung werden Schuldige gesucht, auch um die eigene Verunsicherung zu bewältigen. Die massenmedial dargestellten Verursacher sind in erster Linie „gierige“ Banker und Banken, darüber hinaus aber auch ein allgemeines Marktversagen sowie eine neoliberale Wirtschaftspolitik, die mittels Deregulierung und Globalisierung ihren Beitrag zur Krise geleistet hat. Demgegenüber sind unseres Erachtens die tatsächlichen Krisenursachen schleichender und gefährlicher: komplexe Finanzprodukte, schlechte und halbherzige Regulierung instabiler Finanzmärkte, das Herdenverhalten („animal spirits“) von Banken und Investoren, eine weltweit und vor allem in den USA zu expansive Geldpolitik sowie der politische Versuch in den USA, durch forcierte Kreditvergabe armen Haushalten zu Wohneigentum zu verhelfen.35

Der Mechanismus der Verunsicherung, der seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise in der Bevölkerung wirkt, wurde in seinen soziologischen Grundlagen bereits von Luhmann allgemein (und ohne Bezug zur jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise) beschrieben.36 In einer solchen Situation wird von der Politik gefordert, die Verunsicherung aufzuheben bzw. zu begrenzen. Um dies zu erreichen, besteht eine Möglichkeit darin, die vermeintlichen Verursacher der Krise an den Schäden zu beteiligen – und nebenbei noch den Staatshaushalt zu konsolidieren, ohne den Durchschnittsbürger zu belasten. Auf diese Weise führt die Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer starken Emotionalisierung37 und Moralisierung38 der Steuerpolitik.

In der Psychologie wird Moralisierung als ein Prozess verstanden, in dem Präferenzen in Werte umgewandelt werden, und zwar sowohl auf individueller als auch auf kultureller Ebene.39 Meinungen und Weltanschauungen werden zur Norm erhoben. Aber damit nicht genug: Moral eignet sich selbst als Konsumgut in dem Sinn, dass Güter auch danach beurteilt werden, inwiefern ihr Konsum moralisch korrekt ist.40 In dieser Hinsicht können offensichtlich auch Konzepte der Besteuerung als moralische Konsumartikel dienen. In dem Maß, in dem die Steuerpolitik moralisierte Forderungen aufnimmt und in Steuerpolitik umsetzt, ermöglicht sie die teilweise Befriedigung moralischer Bedürfnisse. Über die praktische Steuerpolitik wird diese Frage nunmehr erneut relevant. Wie sind die aktuellen Steuerinitiativen vor diesem Hintergrund zu beurteilen?

Die Brennelementesteuer und die Luftverkehrsteuer haben gemeinsam, dass sie umweltpolitische Zielsetzungen mit fiskalischen Zielen verbinden. Dabei scheint jede Steuer für sich umweltpolitisch motiviert zu sein, wobei der Zeitpunkt der Diskussion über diese neuen Steuern wohl kein Zufall ist. Neue Steuern sind in der Regel unbeliebt und erheblichen Steuerwiderständen ausgesetzt. Ihre Durchsetzung und Etablierung verlangt daher, sie mehrheitsfähig zu machen. Wird das Konzept des moralischen Konsums auf Steuern angewandt, heißt das, dass Steuern eher akzeptiert werden, wenn sie moralisch das von der Bevölkerungsmehrheit Gewünschte widerspiegeln. Da Kernkraftwerke in Deutschland sehr kritisch gesehen werden und eine Laufzeitverlängerung erfolgt ist, könnte eine Brennelementesteuer die gerechte preisliche Buße dafür sein; gleichzeitig wird damit das Haushaltsproblem etwas entschärft, da die Laufzeitverlängerung mit einer zusätzlichen Einnahmeerzielung verbunden werden kann. Im Luftverkehr kann Ähnliches vermutet werden: Flugzeuge gelten wegen ihres Kohlendioxid-Ausstoßes als schwere Umweltverschmutzer; daher lässt sich eine Luftverkehrsteuer wahrscheinlich wesentlich leichter durchsetzen, auch wenn Urlaubsreisen teurer werden. Da Menschen nicht nur reich und glücklich, sondern auch moralisch integer sein wollen, bietet es sich an, moralische Entrüstung mit Steuern zu verbinden.

Ähnlich verhält es sich mit den Finanzmarktsteuern. Hier sollen in erster Linie die Krisenverursacher an den Kosten der durch sie hervorgerufenen Schäden beteiligt werden. Die Forderung nach Beteiligung der (vermeintlichen oder tatsächlichen) Krisenverursacher hat darüber hinaus den Nebeneffekt, dass damit auch Steueraufkommen zu erzielen ist und dies zur Stabilisierung der Finanzmärkte beiträgt. Die bisher als „Tobin-Steuer“ bezeichnete Abgabe wird nunmehr „Robin-Hood-Steuer“ genannt und soll auf alle Finanztransaktionen angewandt werden; darüber hinaus ist jetzt nicht mehr vorgesehen, in erster Linie die Finanzmärkte zu stabilisieren, sondern Einnahmen für diverse staatliche Zwecke zu generieren.41 Dies signalisiert den Hauptzweck dieser Steuer, nämlich zwischen Reichen und Armen umzuverteilen.

Damit sind die Finanzmarktsteuern in die Nähe der Reichen- und Vermögensteuer gerückt. Wenn nicht über die Einkommen- und Vermögensteuer umverteilt werden kann, führt möglicherweise die Besteuerung derjenigen wirtschaftlichen Aktivitäten, die erst zu diesen („arbeitslosen“, „unverdienten“, durch „Spekulation erzielten“) Einkommen und Vermögen führen, zum Ziel. Da Finanztransaktionen weit überwiegend von Banken, Kreditinstituten etc. getätigt werden, ist die Sichtbarkeit und Merklichkeit von Finanzmarktsteuern verschwindend gering, weshalb sie leichter von der Bevölkerung akzeptiert werden. Dazu kommt noch die weitverbreitete Vorstellung, dass diese Steuern nur die Reichen treffen. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Finanzmarktsteuern einerseits, aber auch die Reichen- und Vermögensteuer andererseits dem moralischen Gerechtigkeitsempfinden der Durchschnittsbürger in hohem Maß Rechnung tragen. Deshalb werden sie auch leichter durchsetzbar als andere Steuern. Ökonomische Erwägungen, Fragen zur Steuersystematik und andere Überlegungen treten dabei in den Hintergrund.

Fazit

Ist es falsch, die Besteuerung zu moralisieren? Grundsätzlich ist diese Fragen mit Nein zu beantworten. Allerdings hat diese Antwort einen Haken: Was, wenn die gewünschten Wirkungen dieser Steuern nicht eintreten? Was, wenn sich herausstellt, dass die Steuer entgegen der politischen Absicht den Durchschnittsbürger erheblich belastet? Was, wenn es unerwünschte Nebenwirkungen der Steuer gibt? Und letzten Endes: Was, wenn dies alles voraussehbar war bzw. ist?

Wenn demokratische Willensbildungsprozesse rational wären und die „wahren“ Präferenzen der Bürger ihnen zugrunde liegen würden, hätten nur solche Forderungen in der Steuerpolitik eine Realisierungschance, die alle genannten Haken vermeiden oder zumindest berücksichtigen. Dem steht entgegen, dass praktische Steuerpolitik diversen Einflüssen und Irrationalitäten unterliegt. Wie organisierte Interessen die Politik beeinflussen, ist bekannt; dass Bürger, die nach den Ergebnissen der verhaltenswissenschaftlichen Ökonomik42 bereits bei privaten Konsumentscheidungen bisweilen irrational handeln, bei politischen Entscheidungen stets ausschließlich rational wählen, ist unwahrscheinlich. Unter diesen Bedingungen ist es eher leichtsinnig, moralischen Forderungen an die Steuerpolitik stets nachzugeben. Grundsätzlich ist nichts gegen moralische Erwägungen in der Steuerpolitik einzuwenden, doch wenn die Politik die Moralvorstellungen der Bürger für wahltaktische Manöver instrumentalisiert und sich den Ergebnissen einer gründlichen ökonomischen und finanzwissenschaftlichen Prüfung aus politökonomischem Kalkül verschließt, dann ist das Ergebnis einer solchen Steuerpolitik eine Zunahme der Ineffizienzen, der Inkonsistenzen und der Intransparenz des Steuersystems.

  • 1 Vgl. dazu A. Wildhagen: Schockierte Stromer, in: Wirtschaftswoche, Nr. 24 vom 14.6.2010, S. 22; Energiekonzerne sollen bluten, in: Süddeutsche Zeitung vom 16.7.2010, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verlaengerte-akw-laufzeiten-energiekonzerne-sollen-bluten-1.975712. Zu den Details der Kernbrennstoffsteuer siehe den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/3054 vom 28.9.2010), den der Bundestag am 28.10.2010 beschlossen und dem der Bundesrat am 26.11.2010 zugestimmt hat.
  • 2 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG), BT-Drucksache 17/3053 vom 28.9.2010.
  • 3 Vgl. Antrag der Fraktion der Grünen, Bundestagsdrucksache 17/2425, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702425.pdf.
  • 4 Vgl. Antrag der SPD-Fraktion, Bundestagsdrucksache 17/2410, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702410.pdf <http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702410.pdf.
  • 5 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Steuer für Luftfahrtunternehmen in Arbeit, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20100716-Luftverkehrsabgabe.html?__nnn=true.
  • 6 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Finanzmarktsteuer: Modelle im Vergleich, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20100526__Finanzmarktsteuer.html.
  • 7 Vgl. ebenda.
  • 8 Vgl. B. Hendricks: Das Verbot von Leerverkäufen ist nur ein erster Schritt auf dem Weg einer Finanzmarktregulierung, in: ifo Schnelldienst, 63. Jg. (2010), Nr. 13, S. 11.
  • 9 Vgl. o.V.: Regierung beschließt Bankenabgabe, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.3.2010, http://www.faz.net/s/Rub58241E4DF1B149538ABC24D0E82A6266/Doc~E9971D3F54EED4E8A915C07755D992864~ATpl~Ecommon~Scontent.html.
  • 10 Vgl. o.V.: Sarkozy und Brown wollen Banker schröpfen, Spiegel-Online, http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,666252,00.html.
  • 11 Vgl. o.V.: Pro und Contra – Soll die Reichensteuer erhöht werden?, in: Euro am Sonntag, Nr. 27 vom 3.7.2010, S. 12.
  • 12 Vgl. o.V.: „27% auf Luxus“. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) kritisiert das Sparpaket der schwarz-gelben Koalition – und fordert höhere Belastungen für Besserverdiener, in: Wirtschaftswoche, Nr. 24 vom 14.6.2010, S. 24.
  • 13 Vgl. o.V.: DIW-Forscher: Luxussteuer kann sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft stärken, Deutschlandradio, http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1131630/. Zu Luxussteuern grundsätzlich vgl. auch T. Thomas: Fragwürdige Luxussteuern: Statusstreben und demonstratives Konsumverhalten in der Geschichte ökonomischen Denkens, in: Ordo, Bd. 59 (2008), S. 91-113.
  • 14 Vgl. o.V.: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung legt Berechnung vor Reichensteuer: Studie befeuert Diskussion, in: Die SparkassenZeitung Nr. 30 vom 24.7.2009, S. 6.
  • 15 Vgl. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009; Bundesgesetzblatt Jg. 2009, Teil I, Nr. 48, Bonn, 31. Juli 2009, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4146/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/040__SteuerhinterziehunsbekG__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.
  • 16 Vgl. Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) vom 18. September 2009; Bundesgesetzblatt Jg. 2009, Teil I, Nr. 60, Bonn, 24. September 2009, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4146/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/042__SteuerHBekV__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.
  • 17 Vgl. dazu ausführlich U. Bacher: Zum Ankauf von illegalen Bankdaten für Steuerzwecke, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Nr. 5 (2010), S. 232.
  • 18 Ergebnisse der 137. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2010 in Baden-Baden, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilung/Finanzpolitik/2010/11/20101104___20PM-Steuerschaetzung.html, Anlage 1.
  • 19 Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2011 und Finanzplan bis 2014, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt/20100707-Regierungsentwurf-Bundeshaushalt-2011.html?__nnn=true.
  • 20 Vgl. K. Stratman: Kernkraftwerksbetreiber wollen klagen, http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/brennelementesteuer-kernkraftwerksbetreiber-wollen-klagen;2598763.
  • 21 Vgl. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, Berlin 2000, http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/atomkonsens.pdf.
  • 22 Vgl. A. Wildhagen: Energiekonzerne erbost über Kernkraft-Steuer, http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/energiekonzerne-erbost-ueber-kernkraft-steuer-432741/.
  • 23 In einer neueren Untersuchung wurde empirische Evidenz für Marktmacht der Stromerzeuger in den Jahren 2006 bis 2008 gefunden; vgl. M. Janssen, M. Wobben: Electricity pricing and market power – evidence from Germany, in: European Transactions on Electrical Power, Vol. 19 (2009), S. 591-611.
  • 24 Siehe dazu das BMF-Schreiben vom 5. März 2010 zur „Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) ab dem 1. Januar 2010“.
  • 25 Die Umsatzsteuersenkung soll nach ersten Berechnungen etwa 950 Mio. Euro pro Jahr kosten; vgl. H.-J. Kleese: Zuerst Jubel, jetzt Katzenjammer, in: Wirtschaftswoche vom 24.11.2009, http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/zuerst-jubel-jetzt-katzenjammer-414987/.
  • 26 Vgl. W. Pompl: Luftverkehr. Eine ökonomische und politische Einführung, 5. Aufl., Berlin, Heidelberg 2007, S. 216.
  • 27 Vgl. W. Pompl, a.a.O., S. 215.
  • 28 Ein Blick nach Schweden zeigt dies nachdrücklich: Dort entschloss sich die Regierung angesichts des Drucks der Gewerkschaften, 1984 eine Steuer von insgesamt 1% auf Börsentransaktionen einzuführen; in den folgenden Jahren wurde diese Steuer immer wieder erhöht und auf weitere Finanzinstrumente ausgedehnt. Im ersten Jahr ihrer Einführung erbrachte die Steuer gerade einmal 0,37% des gesamten Steueraufkommens. Als sich die Regierung auf Druck der Gewerkschaften entschloss, die Steuersätze zu verdoppeln und die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, stiegen die Einnahmen nur geringfügig – ein Anstieg der Steuersätze um 100% erbrachte einen Anstieg der Steuereinnahmen um gerade einmal 22% (vgl. dazu ausführlicher H. Beck, A. Prinz: Zahlungsbefehl. Von Mordsteuern, Karussellgeschäften und Millionärsoasen, München 2010; sowie K. Habermeier, A. Kirilenko: Security Transactions, Taxes and Financial Markets, IMF Working Paper 01/51, Mai 2001). Als die Regierung die Steuersätze verdoppelte, gingen 60% des Handelsvolumens der elf an der Stockholmer Börse am meisten gehandelten Aktien ins Ausland; 1990 waren 50% des Handelsvolumens der schwedischen Börse ins Ausland geflohen – und mit ihnen die Steuereinnahmen.
  • 29 Vgl. S. Mai: Finanztransaktionssteuer: die falsche Antwort auf die Finanzkrise, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Nr. 12 (2010), S. 611.
  • 30 Bis 1991 gab es in Deutschland eine Börsenumsatzsteuer mit einem Steuersatz von einer Promille auf öffentliche Anleihen und von 2,5 Promille auf den Kurswert anderer festverzinslicher Papiere und auf Aktien. Deutsche Staatsanleihen waren ausgenommen, ebenso der Handel zwischen den Banken. Besteuert wurde jede Transaktion, also Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Insgesamt brachte diese Steuer dem Fiskus ein Aufkommen von knapp 425 Mio. Euro im Jahr – allerdings bei einem im Vergleich zum angepeilten Steuersatz sehr niedrigen Satz. Auch ein Blick auf den Finanzplatz London legt nahe, die Erwartungen an die Ergiebigkeit einer solchen Steuer nicht zu überschätzen: So existiert in Großbritannien eine sogenannte Stamp Tax auf den Verkauf bestimmter Wertpapiere in Höhe von 0,5% des Verkaufspreises. Diese Steuer brachte 2006 dem Staat rund 3,8 Mrd. Pfund ein. Schwer vorstellbar, dass der Finanzplatz Deutschland – eher ein Leichtgewicht unter den internationalen Finanzmärkten – mehr erwirtschaften kann; vgl. H. Beck, A. Prinz, a.a.O.
  • 31 Vgl. S. Bach: Vermögensbesteuerung in Deutschland: Eine Ausweitung trifft nicht nur Reiche, in: DIW Wochenbericht, 76. Jg. (2009) Nr. 30, S. 478-486. Zum Aufkommen der Vermögensteuer vgl. Bundesfinanzministerium, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__I/19618__11,property=publicationFile.pdf.
  • 32 Siehe dazu A. Prinz: Auswirkungen einer höheren Erbschaftsteuer und einer Wiedereinführung einer Vermögensteuer, in: Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht (DSWR), 2003, H. 1-2, S. 31-33.
  • 33 Vgl. Reichensteuer um 23% eingebrochen, in: Financial Times Deutschland, http://www.ftd.de/politik/deutschland/:rezessionsfolgen-reichensteuer-um-23-prozent-eingebrochen/50073156.html.
  • 34 Zu den umverteilungspolitischen Aspekten der Umsatzsteuer siehe H. Beck, A. Prinz, a.a.O.
  • 35 Vgl. H. Beck, H. Wienert: Anatomie der Weltwirtschaftskrise: Ursachen und Schuldige, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 20/2009, S. 7-12; sowie B. Kempa: Finanzmarktglobalisierung und Finanzmarktkrise, in: WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 38. Jg. (2009), S. 139-143. Siehe dazu auch N. Roubini, S. Mihm: Das Ende der Weltwirtschaft und ihre Zukunft, Frankfurt a.M./New York 2010.
  • 36 Vgl. N. Luhmann: Politische Theorie im Wohlfahrtsstaat, München/Wien 1981, S. 72.
  • 37 Zur politischen Psychologie des Umweltverhaltens siehe u.a. M. Hilgers: Ozonloch und Saumagen. Motivationsfragen der Umweltpolitik, Stuttgart 1997; A. Ernst: Ökologisch-soziale Dilemmata. Psychologische Wirkmechanismen des Umweltverhaltens, Weinheim 1997; M. Hilgers: Psychologischer Firlefanz oder Teil innovativer Politik?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 11/2007, S. 3-6.
  • 38 Siehe zum Einsatz von Moral beispielsweise in Unternehmen L. Heidbrink, P. Seele: Kommerzialisierung der Moral. Unter welchen Umständen sich moralische Mittel für Marktzwecke einsetzen lassen, Working Paper des Center for Responsibility Research, 4. Jg. (2010), Nr. 6.
  • 39 Vgl. P. Rozin: Moralization, in: Psychological Science, 10. Jg. (1999), S. 218-221, hier S. 218.
  • 40 Vgl. B. P. Priddat: moral hybrids. Skizze zu einer Theorie moralischen Konsums, in: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik (zfwu), 1/2 (2000), S. 128-151; vgl. auch ders.: Moral als Kontext von Gütern, in: P. Koslowski, B. P. Priddat (Hrsg.): Ethik des Konsums, München 2006, S. 9-20; sowie N. Stehr: Moralisierung der Märkte. Eine Gesellschaftstheorie, Frankfurt a.M. 2007.
  • 41 Siehe dazu die Homepage http://robinhoodtax.org.uk/. Ein prominenter Unterstützer dieser Steuer ist Jeffrey Sachs: Robin Hood tax’s time has come, in: The Guardian, http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2010/mar/18/robin-hood-tax-benefits/print.
  • 42 Vgl. dazu auch H. Beck: Wirtschaftspolitik und Psychologie: Zum Forschungsprogramm der Behavioral Economics, in: ORDO, 60. Jg. (2009), S. 119-151.


DOI: 10.1007/s10273-010-1157-7