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Der kapitalgedeckten Altersvorsorge kommt mit dem demografischen und erwerbsstrukturellen Wandel eine wachsende Bedeutung zu. Dabei wird häufig nur die Höhe der Rente bei Erstbezug betrachtet. Die Leistungen während der Bezugszeit werden im Hinblick auf die Lebensstandardsicherung kaum untersucht, obwohl der Dynamisierung von Alterseinkünften – da diese über einen langen Zeitraum bezogen werden – eine große Bedeutung zukommt. Es zeigt sich, dass die private und betriebliche Altersvorsorge den Lebensstandard in der Altersphase nicht aufrecht erhalten kann.

Eines der zentralen Ziele eines Altersvorsorge- bzw. Alterssicherungssystems ist es, das Langlebigkeitsrisiko, d.h. die Gewährleistung der materiellen Sicherheit im Alter, abzusichern.1 Um dies erreichen zu können, müssen Altersvorsorgesysteme prinzipiell zwei Kriterien erfüllen: Sie müssen ein hinreichend hohes Absicherungsniveau bei der Erstberechnung der Rentenzahlungen gewährleisten und eine adäquate Anpassung der einmal zuerkannten Leistungen sicherstellen.2

Sofern ein System nicht monolithisch aufgebaut ist, sondern sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzt – wie dies in Deutschland der Fall ist –, kommt dem Zusammenspiel der Komponenten eine hohe Bedeutung bei der Gewährleistung der materiellen Absicherung im Alter zu: Sie müssen aufeinander abgestimmt werden. Dies ist heute so wichtig geworden, weil den Systemen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – und somit kapitalfundierten Systemen – vor dem Hintergrund des demografischen und erwerbsstrukturellen Wandels und den damit verbundenen Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Alterssicherungssysteme eine stärkere Bedeutung zugewiesen worden ist.3

Die prinzipielle Struktur des deutschen Alterssicherungssystems sowie die entsprechenden Anpassungsmodalitäten der Teilsysteme sind durch Heterogenität geprägt.4 Ein Vergleich der Teilsysteme zeigt, dass sie sich sowohl hinsichtlich der Erstberechnung der Leistungen als auch bezüglich der Anpassung der einmal zuerkannten Leistungen unterscheiden.5 Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass die Regelungen in den Systemen zwischen den drei Schichten prinzipiell nicht aufeinander abgestimmt sind /vgl. Tabelle 1). Die sogenannten ergänzenden Systeme folgen einer eigenen Logik, sie sind eigenständig. Daher wird z.B. die Leis­t­ungsreduzierung einer Komponente nicht automatisch durch die Leistungserhöhung einer anderen Komponente ausgeglichen. Damit ist die materielle Sicherheit durch das Alterssicherungssystem – mit Blick auf eine Gesamtversorgung – während der Rentenbezugsphase nicht gewährleistet. Insgesamt gesehen kann sich dieser Sachverhalt insbesondere aus sozial- und verteilungspolitischer Sicht als problematisch herausstellen.

Tabelle 1
Die Struktur des deutschen Alterssicherungssystems und die Dynamisierung von Leistungen
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1 Teilweise auch für abhängig Beschäftigte in der jeweiligen Branche.

2 Einschließlich mithelfender Familienangehöriger; als Teilversorgung, ergänzt durch betriebliche Maßnahmen. Anmerkungen: ALG: Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.7.1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 9c des Gesetzes vom 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist. BeamtVG: Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.3.1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist. BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.1974 (BGBl. I S. 3610), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist. SGB VI: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist. SGB XII: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe (Artikel 1 des Gesetzes vom 27.12.2003, BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30.7.2009 (BGBl. I S. 2495) geändert worden ist.

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an W. Schmähl: Gesetzliche und betriebliche Alterssicherung für verschiedene Gruppen der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland: Erfahrungen und Zukunftsaufgaben, in: Deutsche Rentenversicherung, 1986, Nr. 11-12, S. 686, Stand Juni 2013.

Lebensstandardsicherung

Es liegen inzwischen viele Untersuchungen vor, die sich aus theoretisch-konzeptioneller und empirischer Sicht mit der Höhe von Alterseinkünften und den Einflussfaktoren für das Absicherungs- bzw. Versorgungsniveau bei Erstbezug einer Rente beschäftigen.6 Demgegenüber wurde die Anpassung der Leistungen während der Bezugszeit bzw. Auszahlungsphase, insbesondere in den ergänzenden Systemen, im Hinblick auf die Einkommensverstetigung und damit der Lebensstandardsicherung im Alter kaum thematisiert,7 obgleich der Dynamisierung von Alterseinkünften durch die relativ große Zeitspanne des Bezugs von teilweise über zwanzig Jahren eine hohe Bedeutung zukommt.

Vor dem Hintergrund der Sicherung eines Gesamtversorgungsniveaus im Alter ist es daher problematisch, dass die Leistungsanpassung bisher außer Acht gelassen wurde. Während für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Beamtenversorgung die Anpassung der Leistungen in den gesetzlichen Grundlagen explizit geregelt ist (§§ 65, 68 SGB VI, § 70 BeamtVG), gibt es keine vergleichbare Vorschriften für die betrieblichen und privaten Altersvorsorgesysteme (vgl. Tabelle 1). So müssen beispielsweise Altersvorsorgeverträge, die gemäß § 1 Abs. 1 AltZertG8 zu den zertifizierten Altersvorsorgeprodukten zählen, lediglich gewährleisten, dass

  • zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen (Beitragserhaltungsgarantie9) und
  • die Leistungen ab Beginn der Auszahlungsphase in Form einer lebenslangen gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente oder Ratenzahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr erfolgen10 oder
  • die Leistungen in Form einer lebenslangen Verminderung des monatlichen Nutzungsentgelts für selbst genutzte Genossenschaftswohnungen oder einer zeitlich befristeten Verminderung mit anschließender Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr erfolgen, wobei die Leistungen in der Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen müssen.11

Es besteht daher zwar eine Beitragserhaltungsgarantie für die eingezahlten Beiträge, aber keine Anpassungsverpflichtung der Leistungen.12 Bei den nicht zertifizierten Formen der Vermögensbildung zur Altersvorsorge ist eine Leistungsanpassung in der Altersphase ebenfalls nicht vorgeschrieben. Die Festlegung ob und in welcher Weise eine Anpassung erfolgt, obliegt daher den Vertragspartnern. Insgesamt gesehen ist es somit fraglich, ob unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die materielle Sicherheit im Alter prinzipiell gewährleistet ist. Im Detail ist bislang auch unklar,

  • inwieweit die Rentenleistungen von zertifizierten und nicht zertifizierten Altersvorsorgeprodukten im Rahmen der privaten Altersvorsorge bisher dynamisiert wurden,
  • inwieweit bei betrieblichen Altersvorsorgeprodukten eine Leistungsanpassung in der Auszahlungsphase erfolgte und
  • inwieweit sich die (Kalkulations-)Merkmale der Altersvorsorgeprodukte im Zeitablauf verändert haben.

Um diesen Fragen nachzugehen und die bisherige Entwicklung der Leistungen von Altersvorsorgeprodukten der zweiten und dritten Schicht aufzeigen zu können, wurde im Rahmen eines Projektes bei der Stiftung Warentest ein Datensatz erstellt, der Informationen zu Lebensversicherungsunternehmen und deren Rentenversicherungsgeschäft enthält.

Dynamiksatz

Die klassische Leistung von Lebensversicherungsunternehmen zur Altersvorsorge besteht in der vertraglichen Zusicherung einer garantierten Rente und deren potenzieller Anpassung bis zum Lebensende. Die vorliegende Analyse konzentriert sich auf die Überschussbeteiligung, die die garantierten Renten dauerhaft erhöhen und Absenkungen der bereits erreichten Renten ausschließen. Diese spezifische Überschussverwendung wird als dynamisch charakterisiert.

Die jährlich deklarierten Beteiligungsätze für die Rentenphase der Jahre 2002 bis 2012 wurden aus der Geschäftsberichterstattung und den Angeboten der Unternehmen entnommen. Dabei waren die Angaben in den verwendeten Unterlagen nicht einheitlich, da die Unternehmen nach der Entstehung des Überschusses differenzieren und einen Zinssatz, einen Risikosatz und einen Kostensatz ausweisen können. Diese Beteiligungsätze beziehen sich auf die drei in der Mindestzuführungsverordnung (MindZV)13 festgelegten Quellen für den Überschuss: Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis und sonstiges Ergebnis.14 Grundsätzlich hinzugerechnet wurde die Beteiligung an den Bewertungsreserven, falls diese gewährt wurde. Die Erfassung berücksichtigte somit entweder den in den Unterlagen ausgewiesenen Dynamiksatz oder es wurde ein Dynamiksatz aus den Einzelangaben ermittelt.

Rechnungszins

Eine weitere relevante Größe, die die Absicherung der materiellen Situation im Alter auch in der Auszahlungsphase mit beeinflusst, stellt der verwendete Rechnungszins dar.15 Er ist eine Rechnungsgrundlage für die Prämien- und Leistungskalkulation, deren Höhe nach § 11 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)16 begrenzt ist, um die Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen. Beim Rechnungszins handelt es sich um einen bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz, der Bestandteil der vertraglich garantierten Leistung ist. Dies bedeutet, dass der Rechnungszins über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleibt und keine Dynamisierung bzw. Anpassung der Renten an die allgemeine Einkommens- oder Preisentwicklung zur Gewährleistung der materiellen Absicherung im Alter bietet. Er ist daher nicht vergleichbar mit der Dynamisierung der Renten der GRV oder der Ruhestandsgehälter im Rahmen der Beamtenversorgung.

Der Rechnungszins wurde im Betrachtungszeitraum allerdings mehrmals geändert und von 2002 bis 2012 durch die DeckRV17 von 3,25% in drei Schritten auf 1,75% reduziert. Diese Reduzierung betrifft zwar ausschließlich Neuverträge, dennoch ist der Rechnungszins bei der Beurteilung der Dynamisierung zu berücksichtigen. Aufgrund der im Betrachtungszeitraum erfolgten Veränderungen unterliegen die Bestandsrentner unterschiedlichen Rechnungszinsen. Damit ergeben sich „Rechnungszinskohorten“.

Zur Verdeutlichung der Effekte unterschiedlicher Rechnungszinsen für die Dynamisierung ist in der Tabelle 2 für ein Unternehmen exemplarisch die Differenz zwischen dem Rechnungszins im Jahr des Vertragsabschlusses und dem im jeweiligen Jahr gültigen Rechnungszins aufgeführt. Dabei wird von der Prämisse ausgegangen, dass die Summe aus Rechnungszins und Dynamiksatz bei allen Rechnungszinskohorten gleich hoch ist.18 Trifft diese Annahme zu, so ist bei einer Reduzierung des Rechnungszinses der Dynamiksatz für das Neugeschäft zwangsläufig höher.

Tabelle 2
Beispiel für die Dynamiksätze von Rechnungszinskohorten eines Lebensversicherungsunternehmens
in %
Rechnungs­zins­kohorten 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
3,25 3,00 1,75 1,25 1,25 1,00 1,00 1,15 1,00 1,00 1,00 0,80
2,75     1,75 1,75 1,50 1,50 1,65 1,50 1,50 1,50 1,30
2,25           2,00 2,15 2,00 2,00 2,00 1,80
1,75                     2,30
Dynamiksatz (Neugeschäft) 3,00 1,75 1,75 1,75 1,50 2,00 2,15 2,00 2,00 2,00 2,30
Überschuss­­beteiligung 6,25 5,00 4,50 4,50 4,25 4,25 4,40 4,25 4,25 4,25 4,05

Quelle: eigene Auswertung auf Basis der Datenbank der Stiftung Warentest.

Das Beispiel in Tabelle 2 verdeutlicht, dass durch die Änderung des Rechnungszinssatzes in den Jahren 2004, 2007 und 2012 jeweils eine neue Rechnungszinskohorte entsteht, so dass 2012 vier Rechnungszinskohorten vorliegen. Es existieren demnach je Jahr unterschiedliche Dynamiksätze, die mit den verschiedenen Rechnungszinsen verknüpft sind. So beträgt beispielsweise die Differenz der Rechnungszinssätze 2012 zwischen den Zugangskohorten 2002 und 2012 1,50 Prozentpunkte. Damit wären für die 2002er Kohorte 1,50 Prozentpunkte der Überschussbeteiligung von 4,05% im Jahr 2012 dem Rechnungszins zuzuordnen und nicht dem Dynamiksatz. Subtrahiert man diesen Wert von 2,30%, so ergibt sich ein Wert von 0,80% für den Dynamiksatz der Rechnungszinskohorte 3,25. Durch die unterschiedlichen Rechnungszinsen ergibt sich somit eine unterschiedliche Höhe hinsichtlich der sogenannten Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung kann damit für die verschiedenen Zugangskohorten unterschiedlich ausfallen. Wenn im Folgenden der Begriff Neugeschäft verwendet wird, so charakterisiert dieser die im jeweiligen Jahr aktuelle Produktkonstellation. Demgegenüber wird beispielsweise mit der Rechnungszinskohorte 3,25% ein geschlossener Bestand erfasst, da die Versicherer deren Rechnungszins gemäß jeweils geltender Rechtslage nicht mehr für Neuabschlüsse anbieten durften.

Datengrundlage

Die Datengrundlage entstammt einer Vollerhebung bei privaten Lebensversicherungsunternehmen für den Zeitraum von 2002 bis 2012, die unter die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen und aufsichtsrechtlich gelistet sind. Hinzu treten die zusätzlichen Tarifinformationen der Anbieter über ihre Angebote in den jeweiligen Jahren. Die Daten selbst wurden den Anbietern zur Stellungnahme zugesendet. Lediglich neun von 99 privaten Lebensversicherungsunternehmen ließen die Angaben unbeantwortet.

Im Gegensatz zu vergleichbaren Studien über die Überschussbeteiligung bzw. zur Renditeentwicklung, wie die der Ratingagentur Assekurata oder des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge,19 greift die vorliegende Untersuchung damit auf eine größere Zahl von Unternehmen zurück. Zudem liegt der Fokus nicht auf den Informationen zur Ansparphase, sondern auf denen zur Auszahlungsphase.

Vorbemerkungen

Lebensversicherungsunternehmen haben prinzipiell eine lange Tradition.20 Daraus lässt sich jedoch keine Konstanz der Marktteilnahme ableiten. Vielmehr zeigt selbst der verhältnismäßig kurze Betrachtungszeitraum eine relativ hohe Dynamik mit vielen Veränderungen und Umbrüchen, die die Untersuchung selbst erschweren. Es kam zu Namensänderungen, Fusionen, Umfirmierungen und Bestandsübertragungen. Einzelne Unternehmen schlossen ihr Neugeschäft oder führten ihr Neugeschäft unter einem anderen Unternehmensnamen oder bei Kooperationspartnern weiter. Im Betrachtungszeitraum liegt daher auch eine unterschiedliche Zahl von Lebensversicherungsunternehmen vor. Ferner firmierten Unternehmen von 2002 bis 2012 unter bis zu vier verschiedenen Namen. Dies erschwert die Orientierung insbesondere für die Versicherungsnehmer und wirft Fragen nach der Sicherheit derart langfristiger Anlagen auf.

Die Kalkulationsgrundlagen von Lebensversicherungsunternehmen bieten verschiedene Möglichkeiten zur Überschussentstehung. Prinzipiell lassen sich diese in drei Überschussquellen systematisieren, an denen der Versicherungsnehmer zu beteiligen ist. Es ist eine Mindestbeteiligung vorgegeben, die in der Mindestzuführungsverordnung festgelegt wurde und seit 2008 gilt. Ihre Einführung löste die vorher geltende Verordnung zur Mindestbeitragsrückerstattung (ZRQuotenV)21 ab, die eine 90%-Regelung zur Beteiligung an den Kapitalerträgen vorsah (§ 1 Abs. 2 ZRQuotenV). Weitere Beteiligungen der Versicherungsnehmer, wie die an den Risikoergebnissen, sollten bis dato grundsätzlich „angemessen“ erfolgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZRQuotenV).

Die Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer ist wie folgt festlegt:

  • 90% des Kapitalanlageergebnisses (§ 4 Abs. 3 MindZV),
  • 75% des Risikoergebnisses (§ 4 Abs. 4 MindZV),
  • 50% am übrigen Ergebnis (Kostenergebnis; § 4 Abs. 5 MindZV).

Die unterschiedliche Mindestbeteiligung setzt Anreize für die Versicherungsunternehmen, Überschussquellen nach unternehmenspolitischen Gewinnoptionen zu gestalten. Während maximal 10% des Kapitalanlageergebnisses im Unternehmen verbleiben können, sind dies maximal 50% des sogenannten übrigen Ergebnisses. Diese Regelungen zur Mindestbeteiligung machen deutlich, dass das Überschusspotenzial für die Versicherungsnehmer nicht nur von der Überschussentstehung selbst abhängig ist.

Als Beispiel sei hier auf die den Risikoergebnissen zugrunde liegenden Annahmen zu den zukünftigen Sterblichkeitsverhältnissen hingewiesen. Hier kann durch eine „konservative“ Vorgabe – d.h. durch die Verwendung einer höheren Lebenserwartung als dies auf der Basis empirischer Befunde notwendig wäre22 – das Risikoergebnis ceteris paribus erhöht werden. Eine derartig „überschätzte“ Lebenserwartung bildet eine Gewinnquelle der Versicherungsunternehmen,23 die dem Risikoergebnis zuzurechnen ist und von denen maximal 25% im Unternehmen verbleiben können.

Zur Unterscheidung der Rentendynamik ist ferner anzumerken, dass die Überschussbeteiligung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen kann. Beispielsweise kann die Überschussbeteiligung in Form einer vorschüssigen oder nachschüssigen Zahlung erfolgen. Auf die Wirkungen – insbesondere hinsichtlich der Einkommensverteilung und der Dynamik der Renten – wird im Folgenden allerdings nicht weiter eingegangen. Dieser Umstand ist aber prinzipiell bei sozial- und verteilungspolitischen Analysen zu beachten.

Für die Darstellung der Ergebnisse ist festzuhalten, dass die Lebensversicherungsunternehmen ihre Verträge unterschiedlich bedienen und die Summe der Verzinsung aus Rechnungszinssatz und Dynamiksatz unterschiedlich ausfallen kann. Diese Differenzierung lässt sich mit der Generierung einer verursachungsgerechten Überschussbeteiligung rechtfertigen. Diesem Prinzip folgend können beispielsweise Produkte, die weniger Überschuss erbringen, eine geringere Beteiligung erhalten. Die Folge davon ist eine Spreizung der Überschüsse.

Grundsätzlich lassen sich folgende Unterscheidungen feststellen:

  1. Rentenversicherungsprodukte, die die Vorgaben des Altersvermögensgesetz erfüllen,
  2. Rentenversicherungsprodukte, die die Vorgaben des Altersvermögensgesetz nicht erfüllen,
  3. Rentenversicherungsprodukte ohne Fondsinvestment,
  4. Rentenversicherungsprodukte mit Fondsinvestment.

Die dadurch bedingten Differenzen, die die Streuung und Bandbreite der Rentendynamik mit beeinflussen, wurden zwar berücksichtigt, sie werden im Folgenden aber nicht explizit ausgewiesen.

Ergebnisse

Die Entwicklung der Dynamiksätze ist in Abbildung 1 wiedergegeben.24 Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass sich die Dynamiksätze unstetig entwickeln, mit zum Teil deutlichen Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren. Dies kommt in Abbildung 1 durch eine relativ große Bandbreite der Werte zum Ausdruck. So betrug die Differenz der Dynamiksätze zwischen 3,75 Prozentpunkten 2003 und 1,60 Prozentpunkten 2009. 2012 lag die Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Zinssatz bei 2,2 Prozentpunkten. Bemerkenswert ist ferner, dass sich Minimum und Maximum teilweise im Gleichklang – wie 2006/2007 – und teilweise entgegengesetzt – wie 2003 bis 2006 – entwickeln.

Abbildung 1
Dynamiksätze, Neugeschäft
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Die Ursachen für die Entwicklung der Dynamiksätze sind vielfältig und nicht Gegenstand der weiteren Ausführungen. Es sei aber auf einen Effekt hingewiesen: Den drei Rechnungszinsabsenkungen um je 0,5 Prozentpunkte steht jeweils eine hypothetische Erhöhungen der Überschussbeteiligung gegenüber. Denn jede Absenkung von garantierten Leistungen für das Neugeschäft erhöht das Dynamikpotenzial für die neuen Verträge. Indizien dafür sind die Steigungen der Profile in den Perioden 2003/2004, 2006/2007 und 2011/2012 in der Abbildung 1.

In der Beschreibung der Methodik ist darauf hingewiesen worden, dass die Dynamiksätze für den Neuzugang gelten, aber keine unmittelbaren Aussagen über die Dynamik der Bestandsrenten zulassen, da für diese gegebenenfalls unterschiedliche Rechnungszinsen gelten. Um dennoch Indizien für die Dynamik einer Rechnungszinskohorte zu erhalten, ist für die Rechnungszinskohorte von 3,25% in der Abbildung 2 – analog zum in Tabelle 2 dargestellten Vorgehen – die Dynamik exemplarisch dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Dynamisierung ausbleiben kann. Im vorliegenden Fall ist dies für die Minimumwerte in den Jahren 2004, 2005 und 2010 bis 2012 der Fall.

Abbildung 2
Fiktive Dynamiksätze, Rechnungszinskohorte 3,25%
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Durch die Berücksichtigung des Rechnungszinses ergibt sich für die jeweiligen Zeitreihen eine im Vergleich zu Abbildung 1 stetigere Entwicklung – die Schwankungen in den Profilen fallen deutlich geringer aus. So sind die Effekte, die potenziell durch die Änderung des Rechnungszinses verursacht wurden, insbesondere die Steigung in den Perioden 2003/2004, 2006/2007 und 2011/2012, bis auf die Zeitreihe der Minima nicht mehr vorhanden.

Um einen Eindruck von der zeitlichen Abhängigkeit der Werte voneinander zu erhalten, d.h. des Zusammenhangs der je aktuellen Werte der Dynamiksätze mit denen des Vorjahres, wurde eine einfache lineare Regression für die Medianwerte durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich ein nur geringer Zusammenhang. Das Bestimmtheitsmaß R² beträgt 0,04 und der Schätzwert in Höhe von 0,13 für die Steigung der Geraden ist bei einer Standardabweichung von 0,14 nicht statistisch signifikant von Null verschieden.

Es liegt allerdings die Vermutung nahe, dass die jeweils gültigen Rechnungszinsen die Verteilung der Dynamiksätze mit beeinflussen. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn die Unternehmen, wie in der Prämisse angenommen, einen einheitlichen Zinssatz aus der Summe aus Rechnungszins und Dynamiksatz für alle Bestandsrenten verwenden. Um Indizien dafür zu finden, welche Bedeutung der Berücksichtigung des Rechnungszinses bei der Beurteilung der Dynamik bezüglich der Entwicklung von Bestandrenten zukommt, ist exemplarisch für die Rechnungszinskohorte 3,25% eine lineare Regression durchgeführt worden. Im Ergebnis zeigt sich, dass auch durch die Berücksichtigung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Dynamik ein einfacher statistisch signifikanter linearer Zusammenhang der Werte der fiktiven Dynamiksätze über den Zeitverlauf nicht gegeben ist. An der grundsätzlichen Aussage hinsichtlich der Ungewissheit zur Entwicklung der Dynamiksätze ändert sich somit prinzipiell nichts.

Abbildung 3
Dynamiksätze einzelner Verträge, Neugeschäft
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Die Abbildung 3 zeigt die Spannweite der Zinssätze auf. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, fiel die Auswahl der Zeitreihen auf die drei Verträge, für die im Jahr 2002 und 2012 jeweils die höchsten und niedrigsten Dynamiksätze ausgewiesen wurden. Damit ergeben sich drei Zeitreihen. Um zu verdeutlichen, wie stark divergierend die Entwicklung – ausgehend von einem gleichen Niveau – sein kann, wurden ergänzend zu diesen die Dynamiksätze zweier Verträge, die im Ausgangsjahr 2002 und im Endjahr 2012 annähernd gleich hohe, überdurchschnittliche Dynamiksätze aufweisen, mit in die Abbildung aufgenommen. Die Abbildung 3 veranschaulicht exemplarisch, dass für Leistungsempfänger ein stetiger Mittelzufluss und somit eine Verlässlichkeit der Zahlungshöhe im Zeitraum von 2002 bis 2012 nicht gewährleistet war. Der Übergang zur Betrachtung von Rechnungszinskohorten ändert an diesem Sachverhalt prinzipiell wenig.

Abbildung 4
Verteilung der Dynamiksätze 2012, Neugeschäft
Zahl der Unternehmen
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Zur Verdeutlichung der Heterogenität ist in Abbildung 4 die Verteilung der Dynamiksätze exemplarisch für 2012 angegeben. Auf der Ordinate ist die Zahl der Unternehmen abgetragen, die im spezifischen Jahr einen entsprechenden Dynamiksatz ausgewiesen haben.25 Die Abbildung verdeutlicht, dass sowohl die Spannweite der Werte in den einzelnen Jahren divergierte als auch die Häufung um bestimmte Zinssatzwerte, die im Jahr 2012 zwischen 2,40% und 2,75% lag. Der Modalwert betrug 2012 mit zwölf Unternehmen 2,25%.

Die Auswertungen des Datenmaterials zeigen weiterhin, dass die Unterschiede im Zeitablauf nicht kompensiert werden. Um dies zu verdeutlichen, wurde für die einzelnen Unternehmen der Medianwert für die jeweiligen Dynamiksätze aus dem Zeitraum 2002 bis 2012 ermittelt und in Abbildung 5 dargestellt. So zeigt sich, dass zwar die Spannweite der Werte im Vergleich zur Jahresbetrachtung abgenommen hat, es aber Unternehmen gibt, deren Dynamiksätze über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg unterhalb oder oberhalb des Medians liegen.

Abbildung 5
Verteilung der Medianwerte der Dynamiksätze über den Zeitraum 2002 bis 2012, Neugeschäft
Zahl der Unternehmen
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Dies bezieht sich allerdings nur auf den Median – betrachtet man die Entwicklung der Werte bei einzelnen Unternehmen, zeigen sich sehr deutliche Schwankungen im Zeitablauf. Auch hier gibt es die genannte Unstetigkeit. So kann auf einen relativ hohen Zinssatz oberhalb des Medians in einem Jahr, ein Zinssatz folgen, der dem unteren Verteilungsbereich zuzuordnen ist. Des Weiteren gibt es Versicherungen, deren Dynamiksätze grundsätzlich oberhalb oder unterhalb des Medians liegen. Für diese gleicht sich der „Verlust“ in einem Jahr nicht durch einen „Gewinn“ in einem anderen Jahr aus.

Damit liegen deutliche Indizien vor, dass sich die Leistungen für Versicherungsnehmer in der Altersphase selbst bei gleich hohem angespartem Vermögen grundsätzlich unterscheiden können. Im Ergebnis führt die Divergenz der Dynamiksätze zu einer stärkeren Ungleichverteilung der verfügbaren Einkommen in der Rentenbezugsphase. Die Lebensversicherungsunternehmen tragen somit zu einer zunehmenden Heterogenität der materiellen Situation von privaten Haushalten älterer Menschen bei.

Die Darstellungen zu den Dynamikzinssätzen beruhen auf den Angaben zum je aktuellen Zinssatz. Da sich die Geschäftsgrundlagen in ihrer Ausgestaltung im Zeitablauf unterscheiden können, hat dies zur Folge, dass für die Bestandsrenten unterschiedliche Geschäftsgrundlagen – Tarifgenerationen – nebeneinander bestehen. Unter der Prämisse, dass die Summe aus Rechnungszins und Dynamiksatz für alle Tarifgenerationen gleich ist, bedingt dies aus individueller Sicht unterschiedliche Dynamiksätze desselben Unternehmens im gleichen Jahr.

Fazit

Es ist festzuhalten, dass die im politischen Entscheidungsprozess stark betonte Fähigkeit der betrieblichen und privaten Vorsorge, zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards während der Altersphase beitragen zu können, für den untersuchten Zeitraum im Allgemeinen nicht angemessen ist. Obwohl mittlerweile in Publikationen auf diese Problematik hingewiesen wurde,26 wird auch im jüngsten Gutachten des Sozialbeirats betont, dass „es unter den dabei getroffenen Annahmen durchaus möglich ist, die Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren“27. Hier wird offensichtlich nach wie vor verkannt, dass sich die Kompensation nicht nur auf den Zeitpunkt des Rentenzugangs, sondern auf die gesamte Rentenbezugsphase beziehen müsste. Gemäß § 154 Abs. 2 Nr. 5 SGB VI ist die Bundesregierung verpflichtet, ein Gesamtversorgungsniveau darzustellen. Als Gesamtversorgungsniveau ist aber nur das Verhältnis von Alterseinkünften zu Erwerbseinkünften „im Jahr des Rentenzugangs“ festgelegt, so dass dieser wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit individueller Alterssicherung gar nicht in den Blick gerät.28

Die Analyse belegt, besonders bei der Anpassung von Leistungen, Unterschiede bei den Anbietern. Die Dynamiksätze, die von den einzelnen Lebensversicherungsunternehmen ausgewiesen werden, schwanken zudem zwischen den einzelnen Jahren. Eine Durchschnittswertbetrachtung negiert derartige aus individueller Sicht relevante Charakteristika und täuscht eher eine Stetigkeit vor, die aus Sicht des einzelnen Haushalts nicht gegeben ist. Da bei Vertragsabschluss und während der Ansparphase nicht bekannt ist, wie hoch die tatsächlichen Dynamikzinssätze sein werden, gleicht eine derartige Altersvorsorge auch in der Rentenbezugsphase für die Versicherten insofern eher einem „Glücksspiel“. Die Versicherten sind im Prinzip auch nicht in der Lage, eine Entscheidung in der Auszahlungsphase zu korrigieren: Ein Anbieterwechsel ist in der Rentenbezugsphase grundsätzlich nicht vorgesehen.

Um die Gründe für die vorliegenden Unterschiede und Spezifika zu eruieren, bedarf es eingehender weiterer Untersuchungen. So ist zu vermuten, dass sich in den Leistungen der Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen die wirtschaftlichen Erfolge der Unternehmen – etwa um ein bis zwei Jahre zeitversetzt – widerspiegeln. Dies bedeutet, dass sich die Zeiten einer schlechteren oder besseren wirtschaftlichen Situation verzögert und gedämpft auf die materielle Situation der privaten Haushalte auswirken. Auch über die distributiven Wirkungen kann derzeit nur eingeschränkt etwas ausgesagt werden. Hier fehlen Informationen auf individueller Ebene sowohl über die Ansparphase als auch über die Rentenbezugs- bzw. Entsparphase. So ist beispielsweise wenig über die relative Belastung der privaten Haushalte während der Einzahlungsphase bekannt. Während beispielsweise die Einkommen eine zum Teil relativ hohe Mobilität aufweisen,29 gilt dies für die Einzahlungen nicht, was zu einer sich im Zeitablauf verändernden relativen Belastung der verfügbaren Einkommen führt. Hier muss im Prinzip ein im Zeitablauf konstanter nominaler Betrag aufgewendet werden.

Ferner macht die vorliegende Untersuchung deutlich, dass für Verteilungsanalysen sogenannte Rechnungszinskohorten betrachtet werden müssten. Durch die im Zeitablauf aufgrund der Unsicherheit auf den Kapitalmärkten geänderte Setzung des Rechnungszinses partizipieren die Vertragsabschlusskohorten in unterschiedlichem Ausmaß an den Überschüssen. Während derartige Aspekte für die gesetzliche Rentenversicherung unter dem Begriff der Generationengerechtigkeit intensiv diskutiert wurden,30 blieben sie für die kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme der betrieblichen und privaten Vorsorge bisher so gut wie unbeachtet.

Insgesamt ist festzuhalten, dass das Altersvorsorgesystem in Deutschland die materielle Sicherheit im Alter nicht mehr in dem Maße gewährleisten kann, wie es lange Zeit der Fall war.


Der Beitrag fasst einige Ergebnisse des Projektes „Überschuss- und Dynamikpotenziale kapitalgedeckter Altersversorgung“ zusammen. Wir danken der Hans-Böckler-Stiftung für die finanzielle Unterstützung.

  • 1 Siehe hierzu z.B. OECD: Pensions at a Glance 2011. Retirement-Income Systems in OECD and G20 Countries, Paris 2011; R. Holzmann, R. Hinz: Old-Age Income Support in the 21st Century, Washington DC 2005; Commission of the European Communities: The long-term sustainability of public finances in the EU Communication from the Commission to the Council and the European Parliament, COM (2006) 574 final, Brüssel 12.10.2006; sowie U. Fachinger et al.: Zielvorstellungen in der Alterssicherung: Konkretisierung, Operationalisierung und Messung als Grundlagen für normative Aussagen, in: Deutsche Rentenversicherung, 63. Jg. (2008), H. 2, S. 180-214.
  • 2 Diese beiden Aspekte werden in der Literatur unter dem Begriff der Lebensstandardsicherung gefasst. Siehe z.B. U. Fachinger: Lebensstandardsicherung in der bundesdeutschen Regelsicherung – Zur Frage eines angemessenen Rentenniveaus, in: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Dynamisierung von Alterseinkünften im Mehr-Säulen-System, Bad Homburg 2011, S. 49-67.
  • 3 Vgl. exemplarisch W. Schmähl: Politikberatung und Alterssicherung: Rentenniveau, Altersarmut und das Rentenversicherungssystem, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 80. Jg. (2011), H. 1, S. 159-174.
  • 4 Siehe auch H. Künemund et al.: Rentenanpassung und Altersarmut, in: C. Vogel, A. Motel-Klingebiel (Hrsg.): Altern im sozialen Wandel: Die Rückkehr der Altersarmut?, Wiesbaden 2013, S. 193-212.
  • 5 Vgl. z.B. K. Kröger: Pension adjustment and its problems. A critical overview of the measures, exemplified on the basis of the German pension scheme, in: International Journal of Behavioural and Healthcare Research, 2. Jg. (2011), H. 4, S. 375-394; W. Schmähl: Dynamisierung von Alterseinkünften – einige grundsätzliche Anmerkungen, in: Deutsche Rentenversicherung, 65. Jg. (2010), H. 2, S. 314-326.
  • 6 Siehe unter anderem T. Heien, K. Kortmann, C. Schatz: Altersvorsorge in Deutschland 2005, Forschungsprojekt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 2007; TSN Infratest Sozialforschung: Alterssicherung in Deutschland 2007, München 2008; sowie Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend: Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen, Berlin 2005. Auch im Rahmen der Sozialberichterstattung durch die Bundesregierung wird lediglich ein Gesamtversorgungsniveau ermittelt, dass sich ausschließlich auf den Rentenzugang bezieht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2012 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI, Berlin 2012, S. 167 ff. Grundsätzlich zu Problematik von Lohnersatzquoten vgl. auch U. Fachinger, H. Künemund: Die Auswirkungen alternativer Berechnungsmethoden auf die Höhe der Lohnersatzquote, in: Deutsche Rentenversicherung, 64. Jg. (2009), H. 5, S. 414-431.
  • 7 Eine der wenigen Ausnahmen bildet R. Hauser: Vorschlag für eine inflationsindexierte Riesterrente, in: Soziale Sicherheit, 59. Jg. (2009), H. 5, S. 183-184.
  • 8 Deutscher Bundestag: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen vom 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16.7.2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, Berlin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 31, 2001, S. 1310-1322.
  • 9 Im entsprechenden § 1 Abs. 1 Nr. 3 AltZertG wird nicht die Zulage des Staates erwähnt, allerdings widerspricht es nach H.-D. Assmann, R. A. Schütze: Handbuch des Kapitalanlagerechts, München 2007, § 20 Rn. 500, dem Grundgedanken der Beitragserhaltungsgarantie, wenn diese die Zulagen nicht einschließen würde.
  • 10 Allerdings können am Anfang der Auszahlungsphase bis zu 30% des Kapitals ausgezahlt werden.
  • 11 Vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4b AltZertG.
  • 12 Hingegen gibt es für die Produkte der staatlich zertifizierten Altersvorsorge gemäß § 2 Abs. 3 AltZertG, sogenannte Basisrenten, keine Beitragserhaltungsgarantie und keine gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsentwicklung in der Auszahlungsphase.
  • 13 Deutscher Bundestag: Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung. Mindestzuführungsverordnung vom 4.4.2008, Berlin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 14, 2008, S. 690-692.
  • 14 Hierzu gehört unter anderem das sogenannte Kostenergebnis, d.h. die Überschusserzielung aufgrund der Reduzierung von Kosten.
  • 15 Siehe beispielsweise S. Haas, P. Ladreiter: Ein versicherungsmathematischer Ansatz zur Berechnung von Marktwerten der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung, Abhandlung 2012, S. 287.
  • 16 Deutscher Bundestag: Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.7.2010 (BGBl. I S. 950) geändert worden ist, Berlin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 1, 1992, S. 3-37.
  • 17 Die zur Zeit gültige Verordnung wurde im Jahr 2011 erlassen; Deutscher Bundestag: Verordnung zur Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung und der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung, Bonn, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 9, 2011, S. 345-346.
  • 18 Die Prämisse basiert auf dem Gleichbehandlungsgebot nach § 11 Abs. 2 VAG. Die Rechnungszinsen sollten kein Verursachungsgrund sein, die Gesamtverzinsung, d.h. die Summe aus Rechnungszins und Überschüssen, zu unterscheiden.
  • 19 Siehe beispielsweise Assekurata Rating Agentur: Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung 2012. Anleihezins, Garantiezins und Überschussverzinsung im Sinkflug. Wie attraktiv ist die konventionelle Lebensversicherung noch?, Köln 2012; sowie Institut für Transparenz in der Altersvorsorge: Zusammenfassung zur Studie: 10 Jahre Riester-Rente – Eine empirische Analyse der Rendite-Entwicklung bei Riester-Verträgen 10 Jahre nach Einführung des AltZertG, Berlin 2012.
  • 20 Siehe beispielsweise S. Heiss: Die Institutionalisierung der deutschen Lebensversicherung, Berlin 2006.
  • 21 Deutscher Bundestag: Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (ZRQuotenV), Berlin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 40, 1996, S. 1190-1192.
  • 22 A. König, H. R. Schradin: Finanzwirtschaftliche Konsequenzen erweiterter Kalkulationsspielräume in der Lebensversicherung, in: Blätter der DGVFM, 22. Jg. (1994), H. 3, S. 524 f.; auch der Sozialbeirat nimmt dies zumindest zur Kenntnis und konstatiert, dass es gelte, „die Regeln zur Verteilung von Risikogewinnen aus einer vorsichtigen Kalkulation zwischen Versicherung und Versicherten einer ständigen Überprüfung zu unterziehen“. Sozialbeirat: Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012, Berlin 2012, S. 40, Rdnr. 94.
  • 23 Siehe beispielsweise A. König, H. R. Schradin, a.a.O., S. 522 ff., W. Olbricht, K. Miller: Entwicklung unternehmenseigener Sterbetafeln, in: Blätter der DGVFM, 22. Jg. (1994), H. 3, S. 501.
  • 24 Die Angaben berücksichtigen ausschließlich das Neugeschäft der jeweiligen Jahre.
  • 25 Da nicht für alle Unternehmen für jedes Jahr Angaben vorliegen, unterscheidet sich die Zahl der in den Abbildungen aufgeführten Dynamiksätze von der Gesamtzahl der Unternehmen.
  • 26 H. Künemund et al., a.a.O.; dies.: Die Dynamisierung von Altersrenten – ein vergessenes Instrument der Armutsvermeidung?, in: H.-G. Soeffner (Hrsg.): Transnationale Vergesellschaftungen, Wiesbaden 2013; K. Kröger: Pension adjustment and its problems. A critical overview of the measures, exemplified on the basis of the German pension scheme, in: International Journal of Behavioural and Healthcare Research, 2. Jg. (2011), H. 4, S. 375-394; H. Künemund et al.: Die Dynamisierung von Altersrenten – Forschungsfragen und Analyseperspektiven, in: Deutsche Rentenversicherung, 65. Jg. (2010), H. 2, S. 327-339; W. Schmähl: Die wachsende Bedeutung der Dynamisierung von Alterseinkünften für die Lebenslage im Alter, in: Wirtschaftsdienst, 90. Jg. (2010), H. 4, S. 248-254; W. Schmähl: Dynamisierung von Alterseinkünften, a.a.O.
  • 27 Sozialbeirat: Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012 Gutachten, Sozialbeirat, Berlin 2012, S. 37.
  • 28 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2012 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht 2012), Berlin 2012, S. 188.
  • 29 U. Fachinger, R. K. Himmelreicher: Income Mobility – Curse or Blessing? Mobility in Social Security Earnings: Data on West-German Men since 1950, in: Schmollers Jahrbuch, 132. Jg. (2012), H. 2, S. 175-204 mit zahlreichen Verweisen.
  • 30 Aus der umfangreichen Literatur sei hier exemplarisch verwiesen auf M. Möring-Hesse: Die Generationengerechtigkeit der Alterssicherung. Demographischer Wandel und bundesdeutscher Sozialversicherungsstaat, Münster 2008; U. Fachinger: Altersvorsorge in Deutschland: Einige Anmerkungen zu Rentenreformen und Gerechtigkeitsaspekten, in: R. Zwengel (Hrsg.): Perspektiven für einen Sozialstaat der Zukunft, Essen 2007, S. 57-76; T. Ebert: Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – Delegitimation des Sozialstaates? Modelltheoretische Analysen, Simulationsrechnungen und mögliche Konsequenzen zum Problem der Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Düsseldorf 2005; sowie W. Schmähl: Anmerkungen zu „Generationengerechtigkeit“ und Alterssicherung aus ökonomischer Perspektive, in: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Generationengerechtigkeit – Inhalt, Bedeutung und Konsequenzen für die Alterssicherung, Bad Homburg 2004, S. 74-84.

Title:Adjustment of Capital Funded Old Age Provision

Abstract:On the basis of the annual reports of all the life insurance companies covered by the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin), the adjustment of payments over the time period 2002 to 2012 is analysed for Germany. The analysis unveils large differences in the adjustment rates of the insurers, not only among companies but also over time. Therefore a steady income stream, a constant income level and the reliability of payments are not ensured for policy holders. In general, the adjustments lead to increasing inequality of income during retirement and rising income heterogeneity in private households. Even worse, these forms of income provision during retirement are not able to compensate for the reduction in the benefit level of statutory old age provision in Germany.


DOI: 10.1007/s10273-013-1584-3