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In der Schweiz betreibt eine Initiative aktuell ganz konkret einen Volksentscheid mit dem Ziel, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. In Deutschland wird das Konzept lebhaft diskutiert. Allerdings wird seine Wirkung auf Beschäftigung, Besteuerung, Einkommensverteilung und die Bereitstellung von staatlichen Leistungen ganz unterschiedlich beurteilt.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Der langsame Weg von der Utopie zur Realität!

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) schafft langsam den Weg aus der Theorie in die Praxis. In der Schweiz ist in den letzten Monaten in kurzer Zeit eine Volksinitiative zustande gekommen, die nichts weniger will als „die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens … (, das) der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen (soll).“1 In Deutschland hat die Piratenpartei auf ihrem Parteitag im Mai 2013 ein BGE für alle gefordert.2 In ganz Europa gibt es eine Vielzahl ähnlicher Forderungen.3

Was spricht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Die Beweggründe für ein BGE sind vielfältig. Sie reichen von der Anthropologie über humanistische, philosophische und soziologische Motive bis zu rein wirtschaftlichen Effizienzüberlegungen.4 Entsprechend kontrovers fallen die Urteile über das BGE aus. Sie decken die ganze Spannweite von „Königsweg“ bis „Irrweg“ ab.5 Aus einer ökonomischen Sicht ist die Erkenntnis wegleitend, dass das heutige Sozialsystem den sich wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen immer weniger gerecht wird.

Zum einen ist die Finanzierungsbasis des Sozialstaats nachhaltig gestört. Die Kosten steigen. Trotzdem sinken die Leistungen.6 Dennoch nehmen die Staatsschulden weiter zu (wofür natürlich auch viele andere Ursachen verantwortlich sind). Entsprechend werden die Handlungsspielräume eingeschränkt. Zum anderen sind die Fundamente, auf denen heutzutage der deutsche Sozialstaat ruht, veraltet. Sie wurden in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts gelegt – einer Zeit des Wachstums von Wirtschaft, Beschäftigung und Bevölkerung. Die Rollen in der Familie waren klar verteilt. Der Mann ging als Alleinverdiener einem Beruf nach. Die Frau blieb als allein Kinder erziehende Mutter am Herd.

Die Gegenwart und erst recht die Zukunft sind anders und zwar fundamental und unumkehrbar. Das Wirtschaftswachstum ist schwächer geworden. Die Bevölkerung wird bald einmal schrumpfen und altern. Vor allem aber haben sich die Verhaltensweisen völlig geändert. Eine an traditionellen Familienformen und an der Erwerbsbiografie der ununterbrochenen, lebenslangen Beschäftigung fest gemachte Sozialpolitik hat sich weit von der heutigen Realität entfernt. Eine andere Perspektive drängt sich auf. Wer nicht erwerbstätig ist, wer Arbeit sucht, wer in einer Patchwork-Beziehung lebt, alleinerziehende Elternteile und Menschen, die Beruf, Wohnsitz oder ihre Lebensabschnittsbegleiter wechseln, benötigen sozialpolitischen Schutz.

Eckpunkte einer modernen Sozialpolitik

Eine Sozialpolitik, die der neuen Lebenswirklichkeit Rechnung trägt, darf sich nicht darauf beschränken, Menschen in Not zu helfen. Sie muss verhindern, dass Menschen in Not geraten. Also Prävention statt Reparatur. Beschäftigung ermöglichen, statt Beschäftigung sichern. Ermächtigen nicht Bevormunden. Kurzum: Chancen eröffnen und nicht Bestehendes konservieren.

Eine weitere Veränderung kommt dazu. Alleine schon die demografische Entwicklung führt zu einer zunehmenden Heterogenität der Gesellschaft. Immer mehr Ältere, die immer länger leben werden, stehen immer weniger Jungen gegenüber. Die Zuwanderung von Menschen aus immer weiter entlegenen Herkunftsregionen sorgt für Unterschiedlichkeit. Die wachsende Distanz zwischen gut und schlecht Gebildeten, hoch und gering Qualifizierten sorgt für ein zusätzliches Spannungselement.

Wenn die Gesellschaft heterogener wird und die Möglichkeiten einzelner Menschen immer weiter auseinander driften, dann muss eine Politik scheitern, die auf einen für die Gesamtheit nicht mehr repräsentativen Durchschnitt ausgerichtet ist. In der Vergangenheit spiegelten die vierköpfige Familie mit dem erwerbstätigen Ehemann und der Hausfrau oder der Eckrentner einen Normalfall ab, der für einen Großteil der Bevölkerung in etwa zutraf. Heute gibt es keine Norm mehr, genauso wenig ein Standardverhalten. Vielmehr gibt es nur noch viele Einzelfälle.

Die Grundforderung an eine effiziente Sozialpolitik muss also lauten, weg von einer Politik des heute nicht mehr existierenden Normalfalls der Vergangenheit hin zu einer Politik, die der künftigen Heterogenität von Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung trägt.

Trennung von Allokation und Distribution

Entscheidend für eine Erfüllung der Grundforderung nach einer modernen Sozialpolitik ist es, dass die heute dominante Vermischung von Wirtschafts- und Sozialpolitik beseitigt wird.7 Eine gut funktionierende Marktwirtschaft bildet die unverzichtbare Voraussetzung für die Sozialpolitik. Je besser die ökonomische Effizienz ist, desto besser kann den Schwächeren geholfen werden.

Sozialpolitik soll darauf gerichtet sein, die Verteilung und nicht die Entstehung des Marktergebnisses zu korrigieren. Das bedeutet, dass der Markt zunächst eine möglichst große Wertschöpfung erzeugen soll. Eine unverfälschte Primärverteilung der Einkommen auf der Grundlage effizienter Märkte und individueller Leistungsfähigkeit erfüllt dieses Ziel am besten. Dann soll eine nachrangige Sekundärverteilung auf der Grundlage direkter personenbezogener Eingriffe über Steuern und Transfers erfolgen. Ökonomisch schwache Mitglieder einer Gesellschaft werden finanziell unterstützt und durch Umverteilung in die Lage versetzt, ein menschenwürdiges Leben zu führen. An der Stelle schlägt die Stunde eines BGE.

Kriterien eines Bedingungslosen Grundeinkommens

Die Vielfalt der Motive führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Modelle eines BGE. Bei aller Breite der verfolgten Ansätze, gelten vier Kriterien als verbindlich: Ein BGE „muss existenzsichernd sein, einen individuellen Rechtsanspruch begründen, darf mit keiner Bedürftigkeitsprüfung einhergehen und keinem Zwang zur Arbeit.“8 Das Grundeinkommen wird bedingungslos und damit ohne bürokratischen Aufwand als sozialpolitischer Universaltransfer ausbezahlt.

Das BGE ist im Kern nicht mehr aber auch nicht weniger als eine ganzheitliche Steuerreform. Es geht darum, die komplexe Umverteilungsmaschinerie zu vereinfachen und zu verbessern. Das oft undurchschaubare Geflecht von personenbezogenen Steuern, Abgaben und Transfers soll zu einem einzigen universalen Steuer-Transfer-Instrument zusammengezogen werden. Damit soll auch transparenter als heute werden, wer in welchem Ausmaß aus der staatlichen Umverteilung Vor- oder Nachteile zieht.

Konkret könnte ein BGE folgendermaßen ausgestaltet werden:

  • Alle erhalten in gleicher Höhe das BGE, unabhängig ob jung oder alt, beschäftigt oder arbeitslos, verheiratet oder Single.
  • Das BGE wird aus dem allgemeinen Staatshaushalt über direkte Einkommens- und indirekte Konsumsteuern finanziert.
  • Das BGE bleibt steuerfrei. Alle Einkünfte aus Arbeit, Zinsen und Dividenden, Miete und Pacht werden vom ersten bis zum letzten Euro an der Quelle erfasst und mit einem einheitlichen und gleich bleibenden Steuersatz belastet.
  • Eine Steuererklärung muss nur noch von jenen ausgefüllt werden, die gegen entsprechende Belege Werbungskosten geltend machen wollen. Dabei gibt es keine expliziten Steuerfreibeträge, denn das BGE wirkt bereits als Freibetrag.
  • Im Gegenzug werden alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen durch das BGE abgeschafft: Gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung werden genauso durch das BGE ersetzt wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld.
  • Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen damit vollständig. Entsprechend sinken die Lohnnebenkosten. Die Lohnnebenkosten im weiteren Sinne wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld und Ähnliches werden durch das BGE nicht berührt.
  • Für Kranken- und Unfallversicherung gibt es eine Grundversicherungspflicht. Der notwendige Beitrag ist mit dem BGE zu verrechnen oder dazu zu addieren und als Versicherungsgutschein auszugeben. Dieser Gutschein kann bei jeder Kranken- bzw. Unfallversicherung für eine Grundversicherung eingelöst werden. Für die Versicherer bestehen Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang.

Streitpunkte

Selbstredend reiben sich Befürworter und Gegner eines BGE an jedem einzelnen Kriterium. Am heftigsten tobt der Streit um zwei Fragenkomplexe:

  1. Wer und wie soll das soziokulturelle Existenzminimum festgelegt werden?
  2. Welche Verhaltensänderungen fördert die Bedingungslosigkeit eines BGEs, wenn also alle ohne bürokratischen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungs- und Kontrollaufwand, ohne Antrag, ohne Bedürftigkeitsprüfung, unabhängig von Erwerbstätigkeit, von persönlichen Verhältnissen, Beziehungen oder Einstellungen vom Staat von der Wiege bis zur Bahre Geld erhalten und niemand mehr prüft, ob es gute oder schlechte Gründe für die Gewährung einer existenzsichernden staatlichen Zahlung an alle gibt.

Finanzierung

Von der Beantwortung der ersten Frage hängt die Finanzierbarkeit des BGE ab. Ob das BGE ein sozialpolitischer „Königsweg“ oder „Irrweg“ ist, entscheidet sich letztlich an der Frage der Finanzierbarkeit. Mehrere Studien haben versucht, die fiskalischen Wirkungen eines BGE zu ermitteln.9 Letztlich vermögen die gewählten Ansätze die Dynamik nicht wirklich abzuschätzen, weil die durch ein BGE verursachten Verhaltensänderungen nur unzureichend voraussehbar sind.

Entscheidender jedoch ist, dass alle Finanzierungsprognosen von der Höhe des BGE abhängig sind. Deshalb ist es zugegebenermaßen trivial zu behaupten, das BGE sei (un-)finanzierbar. Konkreter ist es, darauf zu verweisen, dass die Höhe des BGE den staatlichen Finanzierungsaufwand bestimmt, der dann wiederum die Steuereinnahmen bedingt, die anzusetzen sind. Wie das auch heute nicht anders der Fall ist, müssen durch demokratische Verfahren legitimierte Gremien die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums festlegen. Es ist eine normative und damit politische Entscheidung, was in einer Gesellschaft als unverzichtbar erachtet wird, damit ein Leben in Würde gesichert ist. Ein BGE macht jedoch die Auswirkungen politischer Entscheidungen wesentlich transparenter und verbessert so die Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung am Aushandlungsprozess.

Für die ökonomischen Verhaltensänderungen und Folgeeffekte gilt allerdings ein einfacher Zusammenhang: Ein hohes BGE bedingt hohe Steuersätze, ein niedriges BGE ermöglicht niedrige Steuersätze. Ein hohes BGE und als Folge davon hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, ein tiefes BGE und demzufolge niedrige Steuersätze verstärken den Anreiz zu arbeiten. Je höher der Anreiz zu arbeiten, umso einfacher wird das BGE zu finanzieren sein, je geringer die Arbeitsanreize, umso weniger wird das BGE finanzierbar sein. Wenn also darüber gestritten wird, ob ein BGE finanzierbar sei oder nicht, geht der Streit am Kern des Problems vorbei. Denn natürlich ist das BGE finanzierbar, aber eben nicht in jeder Höhe, ohne dass dadurch massive Rückwirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und damit Wohlstand erfolgen. Entscheidend sind die durch ein BGE ausgelösten Verhaltensänderungen und Verteilungseffekte und wie diese normativ von der Gesellschaft bewertet werden.

Kasten 1
Beispiel für die Wirkung eines Grundeinkommens

Bei einem für alle identischen Einkommensteuersatz von 50% und einem für alle identischen BGE von jährlich 7500 Euro liegt bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro (und einer Bruttosteuerschuld von demgemäß 50 000 Euro) die Nettosteuerschuld bei 42 500 Euro, was einem Nettosteuersatz von 42,5% entspricht. Für ein Bruttoeinkommen von 50 000 Euro ergibt sich eine Bruttosteuerschuld von 25 000 Euro, eine Nettosteuerschuld von 17 500 Euro und ein Nettosteuersatz von 35%. Aus dem Beispiel wird klar: Sowohl die absolute Nettosteuerschuld, wie auch der Nettosteuersatz sind für Besserverdienende höher als für Geringverdienende. BGE und einheitlicher Steuersatz führen also insgesamt zu einer progressiven Steuerlast. Damit leisten die Besserverdienenden letztlich – trotz des BGEs – ihren Steuerbeitrag.

Beispielrechnung  
Grundeinkommen für alle identisch 7500 Euro pro Jahr
direkter Steuersatz für alle Einkommensarten 50% Einkommensteuer (Flat Tax) an der Quelle erhoben
Bruttoeinkommen (in Euro) 100 000 50 000 15 000
Bruttosteuerschuld (in Euro) 50 000 25 000 7 500
Nettosteuerschuld (in Euro) 42 500 17 500 0
Nettosteuersatz (in %) 42,5 35 0

Die Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax führt zu einer progressiven Besteuerung (sowohl bei der absoluten Steuerschuld wie beim Steuersatz) und das Grundeinkommen wirkt wie eine Steuergutschrift.

Warum bedingungslos?

Der zweite Streitpunkt – die Bedingungslosigkeit – entzündet sich an der fundamentalen Abkehr von der bisherigen sozialpolitischen Praxis des „Forderns und Förderns“ und damit von den Kombilohn-Modellen. Das BGE verzichtet auf das Prinzip der Gegenleistung. Alle sollen soziale Hilfe erhalten und nicht nur, wer auch bereit ist, etwas dafür zu tun.

Das BGE entkoppelt die Existenzsicherung von der Erwerbsarbeit. Bei flüchtiger Betrachtung scheint das BGE daher wesentlich weiter zu gehen als alle sozialpolitischen Alternativen. Ein schärferer Blick auf die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass de facto eine Entkopplung von Mindesteinkommen und Arbeit längstens schon besteht. Es gibt die Sozialhilfe für Erwerbsunfähige und das Arbeitslosengeld für Erwerbsfähige.

Eine aufgeklärte christliche Gesellschaft wird es nicht zulassen, dass Menschen ohne Nahrung und Kleider, obdach- und würdelos dahinvegetieren. Sie wird in jedem Fall in der einen oder anderen Weise einen Absturz ins Bodenlose zu verhindern suchen und ein wie auch immer geknüpftes Auffangnetz auslegen. Dass ein Auffangnetz ohnehin besteht, ist eine fundamentale Rechtfertigung für ein BGE zur Sicherung des Existenzminimums. Das BGE macht hier nur explizit, was implizit ohnehin besteht.

Warum alle?

Ein immer wieder erhobener Einwand gegen ein BGE liegt darin, dass alle und somit auch jene, die nicht bedürftig oder in Not sind, vom Staat einen Finanztransfer erhalten sollen. Auf den ersten Blick scheint es in der Tat merkwürdig zu sein, dass auch Gutverdienende und Vermögende in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen sollen. Ebenso mögen sich einige daran stören, dass staatliche Hilfe nicht zielgenau nur an jene fließt, die der staatlichen Unterstützung bedürfen, sondern mit der Gießkanne über allen ausgeschüttet wird. Beide Kritikpunkte halten einer genauen Prüfung nicht stand.

Das BGE ist ein sehr zielgenaues sozialpolitisches Konzept. Alle, die Hilfe benötigen, werden auf jeden Fall unterstützt. Niemand bleibt ohne Hilfe, niemand bleibt unterhalb des Existenzminimums. Zwar bekommen auch Gutverdienende und Vermögende das BGE. Sie „finanzieren“ diesen Transfer aber schlicht durch die Bruttobesteuerung ihrer Einkommen. Netto bleiben sie jedoch immer noch Steuerzahler. Anders formuliert: Es ist die große Illusion vieler, dass mit einem BGE-Modell die Masse der Deutschen keine Steuern mehr bezahlen, sondern nur noch von Transfers leben würde. Das Gegenteil ist der Fall: genauso wie heute bliebe der überragende Teil der deutschen Wohnbevölkerung netto Steuerzahler. Das BGE ist nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie ein Steuerfreibetrag bereits heute (laut grundgesetzlichem Anspruch, der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde) allen gewährt werden muss, unabhängig von Einkommen oder Vermögen.

Entscheidend bei der Beurteilung der Steuerlast ist nicht die Brutto­zahlung, sondern das Nettoergebnis (vgl. Kasten 1). Da durch das BGE alle bereits über ein Existenzminimum verfügen, wird jedes zusätzlich erwirtschaftete Einkommen ab dem ersten Euro besteuert. Gutverdienende bleiben somit sehr wohl Netto-Steuerzahler. Zudem unterliegen sie – selbst bei einem für alle einheitlichen Steuersatz (Flat Tax) – einer höheren prozentualen Steuerlast als Geringverdienende.

Geringverdienende unterliegen einer geringeren bzw. – bei entsprechend niedrigem Einkommen – sogar einer negativen Steuerlast. Letzteres bedeutet, dass der Betrag des an sie ausgezahlten BGEs höher ist als die zu zahlende Einkommensteuer. Im Netto-Effekt werden damit nicht alle gleich unterstützt, sondern nur soweit, wie es zur Sicherung des Existenzminimums notwendig ist. Zugleich lohnt sich mit einem BGE – im Gegensatz zu den heutigen Hartz-IV-Regelungen – auch für Geringverdiener jeder hinzuverdiente Euro. Arbeit wird also in jedem Fall belohnt.

Basis für eine freie Gesellschaft

Entgegen dem ersten Eindruck ist bei genauerer Prüfung das BGE beides: sowohl ein zutiefst individualistisches als auch ein egalitäres Konzept. Es ist egalitär, weil es alle gleich und gleichermaßen behandelt. Es ist indi­vidualistisch, weil es bedingungslos allen, unbesehen persönlicher Eigen­schaften, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Erwerb und Wohnsitz gewährt wird. Es verzichtet auf jeglichen Paternalismus. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt. Niemand macht die Gewährung von Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebens- oder Familienformen fest. Das Problem der Definition von Bedarfsgemeinschaften und der gegenseitigen Anrechenbarkeit von Einkommen oder Vermögen stellt sich nicht.

Basis für einen freien Arbeitsmarkt

Das BGE ersetzt viele der sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes. Mindestlöhne, die für viele Geringqualifizierte Arbeitslosigkeit bedeuten, sind nicht mehr durch eine notwendige Existenzsicherung zu rechtfertigen. Stattdessen können die Löhne von Betrieb zu Betrieb frei verhandelt werden. Dies würde nicht nur mehr Flexibilität und Vorteile für die Unternehmen bieten. Auch Arbeitnehmer würden davon profitieren. Da niemand mehr zur Beschaffung des Existenznotwendigen erwerbstätig sein muss, können sich beide Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen.

Das BGE schafft so die Basis, aus dem Arbeitsmarkt einen echten Markt entstehen zu lassen. Damit verhindert es ungewollte Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz dazu sind das heutige Sozialsystem und die sozialpolitisch motivierten Eingriffe in den Arbeitsmarkt vielfach mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Reguläre Beschäftigung wird zunehmend durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verdrängt. Kündigungsschutz und Mindestlöhne schaffen für viele Menschen eine kaum zu überwindende Hürde in die Erwerbsarbeit.

Das BGE dürfte tendenziell zu einer Umstrukturierung des Arbeitsangebots führen. Je höher das BGE, desto stärker wird das Arbeitsangebot für unangenehme Arbeiten sinken und für angenehme Tätigkeiten steigen. Entsprechend werden die Löhne für angenehme Arbeiten tendenziell sinken und für unangenehme Arbeiten steigen. Da niemand mehr allein zur Deckung des Lebens­notwendigen arbeiten gehen muss, steigt die Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten. Sie bekommen die Freiheit, „nein“ zu sagen. Dies ist eine fundamentale Voraussetzung für einen – für beide Vertragspartner gleichermaßen freien Arbeitsmarkt. Nur unter der Voraussetzung eines repressionsfreien Arbeitsmarktes ist es möglich, aber auch sinnvoll, auf verzerrende und ineffiziente Eingriffe in den Arbeitsmarkt zu verzichten, zumal damit häufig das Gegenteil dessen bewirkt wird, was ursprünglich erreicht werden sollte.

Fazit

Das BGE ist mit einer Reihe von Unsicherheiten bezüglich der Verhaltensänderungen verbunden. Eine Umstellung vom heutigen System auf ein BGE sollte deshalb nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise erfolgen. Eine Erprobung einzelner Schritte und Stufen in der Praxis würde erlauben, Erfahrungen zu sammeln. Soweit unerwünschte Wirkungen eintreten, müsste und könnte schnell und unkompliziert nachjustiert werden, so dass de facto ein gradueller Übergang in das neue Steuer-Transfer-System stattfinden kann.

  • 1 Swissinfo.ch: Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen zustande gekommen, http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Initiative_fuer_bedingungsloses_Grundeinkommen_zustande_gekommen.html?cid=36583214 (31.7.2013); vgl. auch die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘, http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis423t.html.
  • 2 Vgl. dazu http://www.welt.de/politik/deutschland/article116108096/Ein-bisschen-Frieden-in-der-Daily-Soap-Piratenpartei.html.
  • 3 Vgl. dazu den Überblick in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen.
  • 4 Vgl. dazu beispielhaft den Sammelband von G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich (Hrsg.): Das Grundeinkommen: Würdigung, Wertungen, Wege, Karlsruhe 2012.
  • 5 H. Flassbeck, F. Spiecker, V. Meinhardt, D. Vesper: Irrweg Grundeinkommen: Die große Umverteilung von unten nach oben muss beendet werden, Frankfurt a.M. 2012.
  • 6 Exemplarisch lässt sich das bei der Rente veranschaulichen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden weiter ansteigen. Aber für die Masse wird die Rente für wenig mehr als zur Sicherung des Existenzminimums ausreichen. So wird nach Berechnungen des Sachverständigenrats die durchschnittliche Bruttorente im Jahre 2040 nur noch etwa 40% des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgeltes erreichen. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2003/2004, Wiesbaden 2003. Viele Erwerbstätige, die heute Renten oberhalb der Mindestsicherung finanzieren, werden somit später selbst nur noch eine Mindestrente erhalten. Generationengerechtigkeit und der Grundsatz Alterslohn für Lebensleistung sind so nicht mehr gegeben.
  • 7 Diese Forderung orientiert sich an der Tinbergen-Regel der Wirtschaftspolitik. Demgemäß kann es in der Regel entweder nicht oder nur mit unnötig hohen Kosten gelingen, mit einem Instrument gleichzeitig mehrere Ziele zu erreichen. Es ist effizienter, mit einem Instrument nur ein Ziel zu verfolgen, also mit sozialpolitischen Instrumenten sozialpolitische Ziele und mit Arbeitsmarktinstrumenten arbeitsmarktpolitische Ziele erreichen zu wollen und auf eine Vermengung mehrer Ziele mit mehreren Instrumenten zu verzichten. Vgl. dazu P. A. Cornelisse, H. K. van Dijk: Tinbergen, Jan (1903-1994), in: S. N. Durlauf, L. E. Blume (Hrsg.): The New Palgrave Dictionary of Economics, 2. Aufl., 2008, http://www.dictionaryofeconomics.com/article?id=pde2008_T000065.
  • 8 G. Werner, A. Goehler: 1000 € für jeden (Freiheit, Gleichheit, Grundeinkommen), Berlin 2010, S. 38; H. Flassbeck, F. Spiecker, V. Meinhardt, D. Vesper, a.a.O., Kapitel 2, verwenden eine identische Definition.
  • 9 Vgl. dazu exemplarisch die Beiträge in T. Straubhaar (Hrsg.): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte, Edition HWWI, Bd. 1, Hamburg 2007, http://hwwi.org/fileadmin/hwwi/Leistungen/Gutachten/Grundeinkommen-Studie.pdf; und im Kontrast dazu H. Flassbeck, F. Spiecker, V. Meinhardt, D. Vesper, a.a.O.

Bedingungsloses Grundeinkommen, Soziale Marktwirtschaft, Finanzierungsfrage: Begriffsklärungen und Ergebnisse

Große Teile der Literatur über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) haben den Mangel, dass dort die Begriffe

  • Bedingungsloses Grundeinkommen,
  • Soziale Marktwirtschaft und
  • Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommens

nicht oder nicht präzise definiert zugrunde gelegt werden. So wird dort

  • unter dem Begriff „Bedingungsloses Grundeinkommen“ fast immer nur über äußerst bedingte Grundeinkommen nachgedacht, die oft nur Änderungsvorschläge zur bestehenden und vor Bedingungen nur so strotzenden Grundsicherung sind (in Deutschland als Hartz IV bekannt und von vielen als die Würde der Betroffenen antastend gesehen),
  • unter dem Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ der ökonomisch und gesellschaftlich wichtigste Markt, nämlich der Arbeitsmarkt, zu wenig problematisiert: Dort, wo sich heutzutage das Angebot an und die Nachfrage nach Arbeit treffen, kann sich kaum einer mehr frei entscheiden, und der Lohn als Preis für die Arbeit ist – insbesondere wegen der mangelnden Freiheit – häufig unsozial, und zwar sowohl im unteren als auch im oberen Bereich; im untersten Bereich, also bei einem Lohn von Null, werden in Deutschland jährlich mehr Arbeitsstunden erbracht als die rund 58 Mrd. im bezahlten Bereich1
  • unter der Finanzierungsfrage oft das (einfache) Problem verstanden: „Wenn die Grundsicherungskosten (jährliche Transferzahlungen und Verwaltungskosten) wegfallen und dafür jeder mit Einwohnerstatus eine ordentliche, für jeden gleich große Zuwendung erhält, wie viel mehr als bisher hat dann der Staat jährlich zu bezahlen?“

Je nach der „ordentlichen“ Höhe dieser Zuwendung kommen dann bei dieser Rechnung für das „Mehr als bisher“ für Deutschland jeweils mehrere 100 Mrd. Euro heraus, und zwar selbst dann, wenn die Finanzierungsfrage ein bisschen differenzierter gestellt wird. Ergebnis der diesbezüglichen Arbeiten: „Das Bedingungslose Grundeinkommen ist (leider) nicht finanzierbar.“ Diese Arbeiten behandeln eine Fragestellung, die wir inzwischen als sozialpolitisch falsch erkannt haben. Wir fragen nicht, wie hoch die Nichterwerbstätigen und auch sonst Einkommenslosen in einem privaten Haushalt mit Grundeinkommen bedacht werden sollen, sondern unsere Frage lautet: Wie hoch ist in einem privaten Haushalt der Einkommensteuerfreibetrag festzulegen? Unsere Antwort: Dieser Freibetrag ist die Summe der Haushaltsmitglieder-Freibeträge, und diese sind bedingungslos, also alle gleich hoch, und zwar mit 900 Euro monatlich knapp über der Armutsgrenze eines Singles (60% des am Median gemessen mittleren Nettoeinkommens).2 Dieses Ziel ist in Deutschland schon erreicht.

Ist das zu versteuernde Einkommen höher als der Freibetrag, wird dieser als das Bedingungslose Grundeinkommen des betreffenden Haushalts definiert. Dann bleiben noch diejenigen privaten Haushalte zu berücksichtigen, deren zu versteuerndes Einkommen unter der Summe der Einkommensteuerfreibeträge pro Kopf im Haushalt liegen, also auch die mit Einkommen Null. Alle diese Haushalte werden in Deutschland durch die Grundsicherung („Hartz IV“) aufgestockt – leider mit viel zu wenig sozialer Fantasie und ökonomischem Ansporn. Wir plädieren deshalb dafür, dass Hartz IV so bald wie möglich durch ein die Würde wahrendes, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Anreize bewirkendes BGE abgelöst wird. Wir zeigen, dass die Finanzierung kein ernstes Problem darstellt: Die bedingungslose Aufstockung der Hartz-IV-Auszahlungen auf 900 Euro (und gegebenenfalls auf etwas mehr) pro Monat und Kopf im Haushalt kostet weniger als 0,8% des Bruttoinlandsprodukts, also weniger als 20 Mrd. Euro. Wir schlagen den folgenden Weg vor: Radikale Vereinfachung unseres Einkommensteuersystems unter Einschluss eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das finanzielle Armut in Deutschland nicht zulässt. Stärkere Anreize für alle, sich sozial und wirtschaftlich einzubringen durch anhaltendes schrittweises Senken des Einkommensteuersatzes, verbunden mit gleichzeitigem Anheben des Mehrwertsteuersatzes. Die ökonomische Dynamik, die auf dem skizzierten Weg ausgelöst wird, kann bei sinkendem Einkommensteuersatz steigende staatliche Einkommensteuereinnahmen bewirken wie auch bei steigendem Mehrwertsteuersatz das Preisniveau der Konsumgüter (Waren oder Dienstleistungen) nicht unbedingt steigen muss.

Das Bedingungslose Grundeinkommen

Unter dem Bedingungslosen Grundeinkommen verstehen wir die folgende sozialpolitische Idee: Der Staat sorgt dafür, dass jeder mit Einwohnerstatus unabhängig von der individuellen wirtschaftlichen Lage einen gesetzlich festgelegten und für jeden gleichen Grundeinkommensbetrag b monatlich zur Verfügung hat, für den keine Gegenleistung erbracht werden muss. b steht für bedingungslos und kann zum Beispiel vom Staat auf 900 Euro monatlich (10 800 Euro jährlich) festgesetzt werden. Bedingungen wie Geschlecht, Alter, Familienstand, familiäre bzw. wirtschaftliche Verhältnisse, finanzielle Situation, Arbeitslosigkeit, Erwerbsarbeit ohne auskömmlichen Lohn und weitere Voraussetzungen dafür, dass b überhaupt nicht oder nicht in voller Höhe gewährt wird, machen das BGE, selbst wenn nur eine dieser Bedingungen erfüllt sein soll, zu einem bedingten Grundeinkommen.3

Bei dem bedingungslosen staatlichen Grundeinkommensbetrag b handelt es sich nach unserem Vorschlag in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht um die Überweisung oder Auszahlung einer Finanzleistung bestimmter Höhe, sondern um einen Freibetrag bei der Einkommensteuer. 2012 betrug der „Grundfreibetrag“ in Deutschland 667 Euro monatlich, also 8004 Euro jährlich. Dieser Freibetrag bildet die „Steuerfreistellung des Existenzminimums“ ab. Darüber hinaus waren 2012 in den Steuerklassen I bis IV weitere Freibeträge eingearbeitet, so dass insgesamt für jeden Erwerbstätigen und/oder sonstigen Einkommensbezieher rund 10 800 Euro einkommensteuerfrei waren. Es ist zu begrüßen, dass die Politik zurzeit den erfolgreichen Erwerbstätigen Freibeträge „gönnt“, die knapp oberhalb der Armutsgrenze von 900 Euro monatlich liegen. Die Finanzleistung bzw. der Freibetrag wird ansonsten in der Höhe vorgesehen, die ausreicht, das Existenzminimum oder das soziokulturelle Minimum oder die Armutsgrenze – je nach der Definition dieser Begriffe und der Leistungsfähigkeit des Staates – zu überschreiten. Unser Beispiel b = 900 Euro übertrifft gegenwärtig in Deutschland knapp die Armutsgrenze sowie das soziokulturelle Minimum. Schließen sich mehrere Personen zu einem Haushalt zusammen, so steigt bei einem Grundeinkommen von 900 Euro mit wachsender Personenzahl der Abstand zur Armutsgrenze. Senkte dann die Politik diesen Betrag auf weniger als 900 Euro pro Person in einem Mehr-Personen-Haushalt, so würde deutlich: Sie setzt sich weder für ein Bedingungsloses Grundeinkommen noch für Anreize ein, dass Singles sich zu einem gemeinsamen Haushalt zusammenschließen.

Der Arbeitsmarkt in der Sozialen Marktwirtschaft

Ohne die Sicherheit, die von einem staatlich garantierten, Armut verbannenden Bedingungslosen Grundeinkommen ausgeht, wird sich der Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren mehr und mehr zu einem Zerrbild eines Marktes entwickeln – zum Gegenteil dessen, was die Anhänger der Idee der Marktwirtschaft unter einem Markt mit freiheitlicher Marktordnung verstehen. Die Schöpfer des Begriffs der Sozialen Marktwirtschaft träumten von einer Wirtschaftsordnung, in der die Marktteilnehmer im Rahmen sozial orientierter Marktordnungen frei entscheiden können. Die Waren- und Dienstleistungsmärkte einer Sozialen Marktwirtschaft, d.h. einer Wettbewerbswirtschaft, in der nach Alfred Müller-Armack „das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs“ verbunden ist, bewältigen das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage im Großen und Ganzen so freiheitlich und sozial wie möglich. Das Gegenteil ist der Fall bei den Arbeitsmärkten. Diese sozial und kreislaufwirtschaftlich wichtigsten Märkte werden zunehmend unfreier und unsozialer: Immer mehr Nachfrager nach bezahlten Arbeitsplätzen sind aus pekuniären und/oder familiären Gründen bei der Wahl eines Arbeitsplatzes immer weniger frei; aber auch die Anbieter bezahlter Arbeitsplätze können zwar anfangs, aber nach einer bestimmten Frist nicht mehr frei entscheiden. Die sozialen Konflikte, die dabei entstehen, können die Grundlagen unseres Gesellschaftssystems zerstören.

Auf dem gegenwärtigen Arbeitsmarkt wird ein Teil (der Fähigkeiten) des Menschen ver- und gekauft. Die einen möchten sich teuer verkaufen, die anderen möchten „günstig“ einkaufen. Das sind wir von den Warenmärkten her gewohnt. Wenn es allerdings nicht um Sachen geht, sondern um Menschen, dann wünscht sich wohl jeder, dass das Arbeitspotenzial nicht wie eine Ware ver- und gekauft wird. Warum? Weil diese „Ware“, z.B. auf Grund der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt, von den Arbeitnehmern oft nur zu einem Lohn verkauft werden kann, der für den Lebensunterhalt nicht reicht. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wo soll die kaufkräftige Nachfrage für die Waren und Dienstleistungen herkommen, deren Produktion zum Teil auf Hungerlohnarbeit beruht?

Weit wichtiger und umfassender als diese Wirtschaftskreislauf-Frage ist die folgende: Was ist das Hauptziel der Sozialen Marktwirtschaft? Unsere Antwort: Das Hauptziel ist die Förderung des wirtschaftlichen Wohls möglichst aller Menschen. Mit diesem Hauptziel verträgt sich nicht, was auf unseren Arbeitsmärkten für immer mehr Menschen abläuft. Dies wird häufig als Folge von „Sachzwängen“ beschrieben. Das BGE ist der Versuch, solche Sachzwänge aufzubrechen. Wir möchten mit dem BGE die soziale Welt ein Stück weit menschenwürdiger machen. Es ist ein Anfang, aber einer mit Perspektive. Das BGE löst bei den Verfechtern der alten Arbeitskraft-/Arbeitsmarktauffassung Befürchtungen und Gegenkräfte aus. Wohin wird das führen? Der gegenwärtige Arbeitsmarkt ist ein Instrument zur Denaturierung der Sozialen Marktwirtschaft. Er führt als direktives System, als Machtwirtschaft in die individuelle wie gesellschaftliche Armut. Das BGE ist dagegen ein Weg, die Soziale Marktwirtschaft weiterzubringen. Was noch fehlt, sind Instrumente des sozial-bewussten Leistungsaustausches im Füreinander, nicht im Gegeneinander.

Die Finanzierungsfrage

Wie schon anfangs angedeutet, ist die Frage der Finanzierung des BGE in den meisten einschlägigen Arbeiten sozialpolitisch falsch gestellt. Es geht nicht darum, finanziell üppig ausgestatteten privaten Haushalten pro Haushaltsmitglied monatlich einen festen, etwa gar die Armutsgrenze überschreitenden Grundeinkommensbetrag zu überweisen. In fast allen Arbeiten zu den Finanzierungsfragen des BGE werden die Kosten maßlos überschätzt. Nicht selten wird mehr als das Doppelte der schon bestehenden Grundsicherungskosten errechnet – und dann verlautbart: Die Idee des BGE kann schon wegen der viel zu hohen Finanzierungskosten nicht verwirklicht werden.

Diese Ergebnisse hat André Presse,4 auch gemeinsam mit Wolfgang Eichhorn,5 infrage gestellt. Sie haben die monatliche Verteilung der Nettoeinkommen in Deutschland einschließlich der monatlichen Grundsicherungseinkommensverteilung, pro Kopf, der Einkommenshöhe nach geordnet, betrachtet und gefragt:

  • A: Wie viel kostet es, all denen, die mit ihrem Nettoeinkommen unter der Armutsgrenze von 900 Euro liegen, dieses auf 900 Euro aufzustocken?
  • B: Wie viel kostet es, wenn zudem noch das Anreizproblem sowie die Abstandsgebotsprobleme gelöst werden? Beim Anreizproblem ist die Frage: Berücksichtigt die Aufstockung (siehe A), dass die betroffene Person sich besserstellt, wenn sie erwerbswirtschaftlich aktiv ist? Die Lösung dieses Problems besteht darin, dass von je zwei „Aufgestockten“ die Person, deren Nettoeinkommen vor der Aufstockung höher war, auch nach der Aufstockung bessergestellt ist. Dann ist Abstandsgebot 1 erfüllt. Das Abstandsgebot 2 fordert: Eine Person mit nicht aufgestocktem Erwerbseinkommen muss ein höheres Nettoeinkommen erzielen als jede Person mit aufgestocktem Nettoeinkommen. Wir führen hier noch ein drittes Abstandsgebot ein: Soll durch die Aufstockungen der Nettoeinkommen die bisherige Armutsgrenze überschritten werden, dann in solcher Höhe, dass die resultierende neue Armutsgrenze knapp unter der Höhe der aufgestockten Nettoeinkommen bleibt.

Zur Lösung all dieser Probleme konnte auf die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für 2003 und 2008 des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen werden. Ergebnis: Für 2008 hätte eine das Anreizproblem und die Abstandsgebotsprobleme berücksichtigende Aufstockung der unter der Armutsgrenze von 900 Euro liegenden monatlichen Nettoeinkommen auf 900 Euro (oder auf über 900 Euro ansteigend) nur rund 0,8% des Bruttoinlandsprodukts gekostet, also rund 20 Mrd. Euro.

Dieser Aufwand ist im Vergleich zu der sehr hohen Summe, die zur Rettung des Euro und des europäischen Finanzsystems bereitgestellt werden mussten, äußerst gering. In solchen Zeiten steht den Politikern der Sinn nicht danach, für eine sozial- und wirtschaftspolitische Idee wie das BGE weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, selbst wenn diese Mittel nur einen Bruchteil dessen betragen, was zur Rettung des Euro und Europas gebraucht wird.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Schweiz weitaus geringere Zeitprobleme für die Bereitstellung eines BGE zu bewältigen hätte, und sind, basierend auf Daten des Schweizerischen Bundesamts für Statistik, unter anderem zu folgendem Ergebnis gekommen:6 Für 2011 hätte eine das Anreizproblem und die Abstandsgebotsprobleme berücksichtigende Aufstockung der unter der Armutsgrenze von 2200 CHF liegenden monatlichen Nettoeinkommen auf 2200 CHF (oder auf über 2200 CHF ansteigend) nur rund 1,2% des Bruttoinlandsprodukts der Schweiz gekostet, also rund 7 Mrd. CHF. Für Deutschland und die Schweiz ist damit gezeigt worden: Wenn

  • einerseits die Freibeträge bei der Einkommensteuer für jeden Kopf in jedem Haushalt gleich hoch, also bedingungslos gewährt werden, und zwar in einer die Armutsgrenze pro Kopf knapp übertreffenden Höhe und
  • andererseits für alle diejenigen privaten Haushalte, denen die Freibetragsregelung nichts oder nicht genug „bringt“ und die deshalb die an Bedingungen geknüpfte staatliche Grundsicherung erhalten, diese Grundsicherung unter Lösung des Problems B bedingungslos auf monatlich 900 Euro bzw. 2200 CHF (oder auf über 900 Euro bzw. 2200 CHF ansteigend) erhöht wird,

dann hat jeder ein BGE, gibt es keine finanziell Armen mehr im Land, wird die seit Jahrzehnten wachsende Ungleichheit der Einkommensverteilung endlich einmal mehr als gestoppt, und das alles mit einem Finanzierungsaufwand, der im Vergleich zu den Kosten einiger anderer politischer Projekte klein ist.

Einkommensteuervereinfachung, Mehrwertsteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen

Von Albert Einstein soll der Satz stammen: „Am schwierigsten zu verstehen in der Welt ist die Einkommensteuer.“ Nicht nur deswegen gab es in Deutschland immer wieder einmal Ansätze, das hoffnungslos verkorkste deutsche Einkommensteuersystem zu vereinfachen. Manche erinnern sich vielleicht noch an das Ziel einiger Politiker, die Einkommensteuerformel so einfach zu fassen, dass jeder Lohn- und Einkommensteuerpflichtige seinen an das Finanzamt zu zahlenden Betrag auf einem Bierdeckel ausrechnen kann.

Es reicht aber schon ein Drittel eines Bierdeckels aus, wenn man auf das zu versteuernde Einkommen den konstanten Grenzsteuersatz anwendet und dann den Einkommensteuerfreibetrag b abzieht. Einkommen über 52 882 Euro werden in Deutschland bereits linear besteuert. Hier gilt also bisher schon das Prinzip der Einfachheit der Steuerformel. Auf die unteren Jahreseinkommensbereiche in der Progressionszone wird eine komplizierte Einkommensteuerformel angewendet, die intransparent ist und aufgrund der Progression bei gleichzeitiger Inflation zu einer zunehmenden Besteuerung der mittleren Einkommen führt. Nur durch die Progression ist außerdem das Ehegattensplitting vorteilhaft. Mit einer einfachen Formel, auch auf Haushalte mit mehr als einem Haushaltsangehörigen richtig angewandt, können diese Mängel (bis auf unwesentliche Ausnahmen) beseitigt werden.

Ein sehr einfacher, aber radikaler Schritt zum BGE wäre also: Ersetzen der komplizierten Einkommensteuerformeln in den unteren Bereichen des zu versteuernden Einkommens durch eine einfache Formel mit einem konstanten Grenzsteuersatz, und das ist auch der Spitzensteuersatz; der Einkommensteuerfreibetrag/das Grundeinkommen wird von dem Produkt Grenzsteuersatz mal zu versteuerndes Einkommen abgezogen. Dies hat zur Folge, dass der Durchschnittssteuersatz mit wachsendem zu versteuernden Einkommen asymptotisch gegen den Spitzensteuersatz ansteigt. Für Mehr-Personen-Haushalte werden zu versteuernde Einkommen und Freibeträge jeweils addiert. Da es keine Progression gibt, unterscheidet sich die Besteuerung nicht von der eines Ein-Personen-Haushalts.

Ein Vorschlag für die Zukunft wäre es, den Steuersatz auf 45% und den Freibetrag auf 10 800 Euro anzuheben. Für zu versteuernde Einkommen von ca. 50 000 bis 90 000 Euro würde dies im Vergleich zur aktuellen Situation eine leicht verringerte Besteuerung bedeuten, für darüberliegende Einkommen steigt die Besteuerung im Vergleich zur aktuellen Situation. Für Einkommen unter 24 000 Euro liegt ein „negativer Einkommensteuerbetrag“ vor, der vom Finanzamt als positiver Geldbetrag auszuzahlen ist. Ein starker Anreiz, sich erwerbsmäßig zu betätigen, sind die 55 Cent, die von jedem steuerpflichtigen Euro bleiben. Hartz IV bietet erheblich weniger.7

Noch stärkere Anreize würden gesetzt werden, wenn man den Spitzensteuersatz senkte. Würde dann – was nicht unbedingt einträte – die Einkommensteuersumme des Staates sinken, dann würden wir vorschlagen, die Konsumsteuersätze, insbesondere die Mehrwertsteuersätze so zu erhöhen, damit der Einkommensteuerrückgang ausgeglichen wird. Das müsste nicht notwendigerweise zum Steigen des Konsumgüterpreisniveaus führen. Die Einkommensteuer schwächt den Anreiz zu Leistungssteigerungen. Deshalb soll(te) man dafür plädieren, die Einkommensteuer- und Unternehmensteuerbelastungen Schritt für Schritt zu senken, und zwar in gleichem Maße, wie die Konsumsteuern angehoben werden. Nicht dort, wo die Wirtschaftsleistungen erbracht werden, sondern dort, wo sie in Anspruch genommen werden, sollte immer stärker besteuert werden.8

Abschließende These: Das Ziel einer für alle sozial spürbaren Sozialen Marktwirtschaft ist ohne die Realisierung eines Bedingungslosen Grundeinkommens nicht erreichbar. Eine solche Realisierung erfordert zweierlei:

  • einen ordoliberal starken und mutigen, am Gemeinwohl orientierten (nicht von Partialinteressen erpressbaren) Staat und
  • Menschen, die Eigeninteresse und Gemeinsinn verknüpfen – ihr Denken und Verhalten auf schöpferische Entscheidungsfreiheit stützend.

Dann ist es möglich, dass mittels BGE die in unserer Gesellschaft latenten Kreativitätsreserven mobilisiert werden. Sonst ist eine „industrielle Reservearmee“ mit gegenwärtig noch nicht vorstellbarem Elend unausweichlich.


Die Autoren danken Benediktus Hardorp, Otto Lüdemann und Udo Müller für wertvolle Hinweise zum ersten Entwurf des vorliegenden Beitrags.

  • 1 Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für 2012.
  • 2 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes.
  • 3 Das von uns 2012 herausgegebene Buch heißt nicht „Das Bedingungslose Grundeinkommen“, sondern „Das Grundeinkommen“, weil in vielen Beiträgen wichtige und sozialpolitisch wertvolle Formen des Grundeinkommens definiert und behandelt werden, aber nur vereinzelt das BGE; vgl. G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich: Das Grundeinkommen. Würdigung, Wertungen, Wege, Karlsruhe 2012, XII plus 371 Seiten.
  • 4 A. Presse: Grundeinkommen. Idee und Vorschläge zu seiner Realisierung, Dissertation, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), KIT Scientific Publishing, Karlsruhe 2010, XVIII plus 163 Seiten.
  • 5 W. Eichhorn, A. Presse: Anstieg der Einkommensverteilung-Ungleichheit und finanziellen Armut in Deutschland: Ermittlung der Kosten eines Übergangs zu armutsfreien Verteilungen, in: G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich, a.a.O., S. 170-182.
  • 6 G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich, a.a.O., S. 187-193.
  • 7 Ausführlicheres zu den vier letzten Abschnitten findet sich in W. Eichhorn: Deutschland ohne finanzielle Armut und mit Bedingungslosem Grundeinkommen: Ein Weg zu diesen Zielen, in: G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich, a.a.O., S. 331-337.
  • 8 Vertiefende und umfassende Gedanken hierzu und zum BGE finden sich in Hardorp und Lüdemann: B. Hardorp: Steuerreform und Transfereinkommen – stellen wir uns den sozialen wie ökonomischen Aufgaben in Europa?, in: G. W. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich, a.a.O., S. 42-54; O. Lüdemann in Kooperation mit W. Heimann, H. Keller: Schulden- und Bürokratiefalle Steuersystem – Möglicher Ausweg: Konsumsteuer + BGE, in: H. Johach, B. Bierhoff: Humanismus in der Postmoderne, Internationale Erich-Fromm-Gesellschaft (Hrsg.), Pfungstadt 2013, S. 285-310.

Das Bedingungslose Grundeinkommen: vielleicht wünschenswert, aber nicht bezahlbar

Das bedingungslos garantierte Grundeinkommen, eine Variante der „Negativen Einkommensteuer“, erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von Rhys-Williams 1943 ursprünglich als „Soziale Dividende“ in die Diskussion gebracht, wurde diese Idee insbesondere von Friedman 1962 popularisiert, von dem auch der Begriff „Negative Einkommensteuer“ stammt.1 Ihm kommt auch das Verdienst zu, dass diese Idee heute von Personen mit unterschiedlichstem politischen Hintergrund vertreten wird. Unter der Bezeichnung „liberales Bürgergeld“ wird diese Idee z.B. in Deutschland von der FDP vertreten, während die CDU vom „solidarischen Bürgergeld“ spricht. Und während in Deutschland diesbezüglich bisher nur theoretisiert wurde und alle Ansätze politisch im Sand verlaufen sind, will man in der Schweiz jetzt Nägel mit Köpfen machen. Am 11.4.2012 wurde die Volksinitiative „Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ lanciert. Deren Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung der Schweiz ein Einkommen zu garantieren, das ein „menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben“ ermöglichen soll. Dies soll eine neue Verfassungsvorschrift sicherstellen. Inzwischen sind genügend Unterschriften zusammengekommen, sodass die Bevölkerung in absehbarer Zeit darüber abstimmen wird.

Gegenüber früheren Ansätzen muss man den Initianten zwei Fortschritte zugestehen: Zum einen haben sie eine realistische Vorstellung von der Größenordnung, um die es sich handelt, zum anderen legen sie ein Finanzierungskonzept vor, auch wenn dies wenig überzeugend ist. Gedacht ist an eine monatliche Rente von 2500 CHF für Erwachsene und von 625 CHF (im Durchschnitt) für Kinder.2 Eine Familie mit zwei Kindern hätte danach ein gesichertes Jahreseinkommen von 75 000 CHF. Berücksichtigt man, dass der Median des Jahresbruttolohns (einschließlich der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung, aber ohne Kinderzulagen) im Oktober 2010 bei 71 748 CHF lag, wird deutlich, dass dies ein ganz erhebliches Einkommen ist, das darüber hinaus auch nicht zu versteuern wäre. Die Kosten lägen bei 202 Mrd. CHF. Dieser Betrag, der 35% des Bruttoinlandsprodukts und sogar 40% des Nettonationaleinkommens beträgt, müsste erst einmal aufgebracht werden.

Zu einer ganz ähnlichen Größenordnung kommen Eichhorn und Presse, die für ein unbedingtes Grundeinkommen in Höhe von 2200 CHF pro Monat einen Betrag von 200,6 Mrd. CHF ansetzen.3Obwohl sie ihr Konzept als „bedingungslos“ bezeichnen, verabschieden sich die beiden Autoren in Tat und Wahrheit von diesem Konzept. Sie wollen das Einkommen all jener, die heute über weniger als 2200 CHF pro Monat verfügen, auf diesen Betrag aufstocken, wobei sie unterstellen, dass wegen der heute existierenden Grundsicherung niemand über weniger als 1000 CHF pro Monat verfügt.4 Davon würden nach ihrer Schätzung 1,064 Mio. Einwohner profitieren. Damit scheiden z.B. Partner oder Partnerinnen gut verdienender Ehefrauen oder -männer genauso wie Studierende mit wohlhabenden Eltern aus dem Kreis der Bezugsberechtigten aus. Wäre das Grundeinkommen tatsächlich bedingungslos, hätten auch sie einen Anspruch darauf. Eichhorn und Presse schätzen den Finanzbedarf für ihr Konzept auf „nur“ 6 Mrd. CHF.5 Da es sich bei ihrem Vorschlag jedoch nicht um ein Bedingungsloses Grundeinkommen handelt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.

Der Finanzierungsvorschlag

Finanziert werden soll das Grundeinkommen zum einen aus wegfallenden Zahlungen der Sozialversicherung, insbesondere der Altersvorsorge (AHV) und der Kinderzuschläge, sowie aus Erhöhungen der Mehrwertsteuer. Damit könnten 50 Mrd. CHF durch Wegfall bisheriger Sozialausgaben finanziert werden, womit noch etwa 150 Mrd. CHF zu finanzieren wären. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass bisheriger Lohn durch Grundeinkommen ersetzt wird. Wer z.B. bisher 7500 CHF im Monat verdient hat, soll jetzt nur noch 5000 CHF als Erwerbseinkommen, dafür aber zusätzlich 2500 CHF als garantiertes Grundeinkommen erhalten, womit das Gesamteinkommen gleich bliebe. Dadurch hofft man, 105 Mrd. CHF finanzieren zu können.

Die verbleibende Summe von ca. 50 Mrd. CHF soll über die Mehrwertsteuer aufgebracht werden.6 Geht man von der Überschlagsberechnung aus, dass pro Mehrwertsteuerprozentpunkt etwa 3,10 Mrd. CHF an Einnahmen zu erwarten sind, würde dies – ohne Ausweichreaktionen – eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 16 Prozentpunkte erfordern. Der normale Mehrwertsteuersatz würde damit auf 24% steigen, der – insbesondere für Lebensmittel geltende – reduzierte Satz auf 18,5%. Dennoch sollen – nach Ansicht der Initianten – die Preise konstant bleiben, da – als Folge der sinkenden Erwerbseinkommen – die Produktionskosten sinken und damit die Nettopreise ebenfalls sinken können.

Diese schöne heile Welt der Initianten beruht freilich auf mehreren Milchmädchenrechnungen. Während die Ablösung bisheriger Sozialleistungen durch das garantierte Mindesteinkommen unproblematisch ist, gilt dies nicht für die (teilweise) Ersetzung des Erwerbs- durch das garantierte Mindesteinkommen. Vergleichsweise einfach wäre dies – rein theoretisch – im öffentlichen Bereich, aber selbst hier wäre es problematisch. Dies gilt zunächst für alle gering bezahlten Tätigkeiten. Weshalb sollte z.B. jemand, der 2200 CHF im Monat verdient, die entsprechende Tätigkeit noch ausüben, wenn er ohne zu arbeiten bereits 2500 CHF erhält? Diese Person müsste auf jeden Fall ein entsprechendes Lohnangebot erhalten, was bedeutet, dass nicht das gesamte Grundeinkommen über den Wegfall des Erwerbseinkommens finanziert werden kann. Dies strahlt aber auch auf die höheren Einkommen aus: Zwar kann in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens ein immer größerer Teil des garantierten Mindesteinkommens vom bisherigen Erwerbseinkommen abgezogen werden, bis ab einer gewissen Grenze der ganze Betrag von 2500 CHF erreicht ist, aber dies geht nur graduell, wenn die Arbeitsanreize nicht stark beeinträchtigt werden sollen.

Diese Problematik stellt sich noch viel stärker im privaten Bereich, in dem die weit überwiegende Anzahl der Erwerbs­personen tätig ist. Dies gilt zunächst für die Selbständigen. Es ist völlig unklar, wie hier das garantierte Grundeinkommen vom Erwerbseinkommen abgezogen werden könnte, sieht man einmal davon ab, dass sie von der Mehrwertsteuererhöhung betroffen wären. Diese soll freilich nach Ansicht der Initianten nicht zu einer Preiserhöhung führen. Bei den abhängig Beschäftigten kann man auch rein theoretisch nicht dekretieren, dass die Erwerbseinkommen um den Betrag des garantierten Grundeinkommens reduziert werden sollen. Zudem dürfte hier noch stärker als im öffentlichen Dienst gelten, dass eine Erhöhung der Gesamteinkommen bei den unteren Einkommen auch zu einer Erhöhung der höheren Einkommen führt. Folgt man den Initianten, sind die höheren Einkommen im Niedriglohnbereich sogar erwünscht, weil sie den Beschäftigten eine stärkere Verhandlungsbasis geben. Dies ändert nichts daran, dass dadurch die Arbeitskosten steigen.

Damit stellen sich drei Effekte ein, die das gesamte Finanzierungskonzept aus dem Lot bringen. Zum einen werden Beschäftigte mit sehr niedrigem Einkommen nicht mehr bereit sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und in die Freizeit, in ehrenamtliche Tätigkeiten und/oder in die Schattenwirtschaft wechseln. Zweitens wird man denjenigen, die in diesem Segment noch Erwerbsarbeit leisten sollen, ein Gesamteinkommen anbieten müssen, das über dem garantierten Grundeinkommen und damit deutlich über ihrem bisherigen Einkommen liegen muss. Drittens führt dies zu einem Anstieg aller Einkommen über (fast) die gesamte Einkommensskala. Sieht man einmal davon ab, dass es nicht realisierbar ist, führt das von den Initianten vorgeschlagene Konzept zu höheren Gesamtkosten bei geringerer Beschäftigung.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Eine zumindest formal mögliche Alternative wäre eine vollständige Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Sollen jene 150 Mrd. CHF, die nicht durch eine Reduktion der Sozialausgaben kompensiert werden können, darüber finanziert werden, und geht man davon aus, dass pro Mehrwertsteuerprozentpunkt ein Ertrag von 3,10 Mrd. in die öffentliche Kasse kommt, sind ca. 48 zusätzliche Prozentpunkte erforderlich, was den normalen Mehrwertsteuersatz auf 56% und den reduzierten Satz auf 50,5% anheben würde. Derart hohe Mehrwertsteuersätze bieten massive Anreize zur Steuerhinterziehung und zum Ausweichen in die Schattenwirtschaft. Damit gingen die Einnahmen (nicht nur) der Mehrwertsteuer deutlich zurück, was eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordern würde. Dabei würde, wenn der Staat noch die heute üblichen Leistungen erbringen soll, die bisherige Besteuerung von Einkommen und Vermögen nicht verringert. Diese extrem hohe Steuerbelastung würde zu erheblichen Verwerfungen führen, weshalb eine (alleinige) Finanzierung über die Mehrwertsteuer, die theoretisch möglich wäre, aus praktischen Gründen ausscheidet.

Naheliegend wäre eine Finanzierung über die Einkommensteuer, d.h. die Ausgestaltung als (traditionelle) Negative Einkommensteuer. Steuerbasis ist das Nettonationaleinkommen, das 2010 505 Mrd. CHF betrug. Die gesamten Staatsausgaben (einschließlich Sozialversicherung) beliefen sich in diesem Jahr auf knapp 190 Mrd. CHF. Der zusätzliche Aufwand für das garantierte Mindesteinkommen beträgt 150 Mrd. CHF. Damit ergibt sich – bei Aufrechterhaltung aller heutigen Staatsleistungen – ein gesamter Finanzierungsbedarf von 340 Mrd. CHF. Durch die zusätzlichen Zahlungen des Staates für das garantierte Mindesteinkommen von 150 Mrd. CHF würde sich das verfügbare Nationaleinkommen nominal auf 655 Mrd. CHF erhöhen, wovon freilich 200 Mrd. CHF steuerfrei blieben. Damit ergibt sich eine Steuerbasis von 455 Mrd. CHF. Wollte man damit das garantierte Grundeinkommen und die bisherigen Staatsleistungen finanzieren, erforderte dies einen proportionalen Steuersatz von etwa 75%. Ein solcher Steuersatz würde ebenfalls starke Anreize zur Steuerhinterziehung bzw. zur Abwanderung in die Schattenwirtschaft erzeugen. Eine Finanzierung des garantierten Grundeinkommens (ausschließlich) über die Einkommensteuer ist offensichtlich ebenfalls unmöglich.

Abschließende Bemerkungen

Wie die bisherige Forschung bereits an vielen Stellen gezeigt hat, gilt auch hier, dass ein bedingungsloses garantiertes Mindesteinkommen entweder zu niedrig ist, um (ohne zusätzliches Einkommen) ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, oder, falls es dazu hoch genug ist, nicht finanzierbar ist.

Dazu kommt das Problem des Sozialtourismus. Seit 2009 haben alle Bürger der Europäischen Union das Recht, sich in der Schweiz niederzulassen, wobei dies nicht unbedingt mit eigener Erwerbsarbeit verbunden sein muss. Personen, die sich rechtmäßig in der Schweiz niedergelassen haben, kann die Schweiz das garantierte Mindesteinkommen nicht verwehren, wenn sie nicht mit den Anti-Diskriminierungsbestimmungen der Bilateralen Verträge der Europäischen Union in Konflikt geraten will. Das Grundeinkommen würde für Personen aus Staaten wie z.B. Bulgarien, wo das jährliche Durchschnittseinkommen bei Vollzeitbeschäftigung unter 5000 Euro und die Arbeitslosenquote über 10% beträgt, eine erhebliche Sogwirkung entfalten. Allein dies schon dürfte das geplante Konzept für die Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommens zum Einsturz bringen.

Unabhängig davon, ob ein solches System des garantierten Grundeinkommens realisierbar ist, stellt sich die Frage, ob es überhaupt wünschenswert bzw. ethisch zu rechtfertigen ist, diese Zahlungen ohne einschränkende Bedingungen zu gewähren. Besteht für die arbeitenden Bürger wirklich eine ethische Verpflichtung, denjenigen Mitgliedern einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, die zwar in der Lage wären, für sich selbst zu sorgen, sich dem aber verweigern?

Es dürfte unumstritten sein, dass diejenigen, die nicht arbeiten können, bzw. diejenigen, die, obwohl sie arbeiten können und sich um Arbeit bemühen, keinen Arbeitsplatz finden, Anrecht auf ein Grundeinkommen haben, das zumindest das (kulturelle) Existenzminimum abdeckt. Auch ist völlig unbestritten, dass nicht nur bezahlte Erwerbsarbeit gesellschaftlich sinnvoll ist, sondern dass dies auch für sehr viele nicht bezahlte, insbesondere auch ehrenamtliche Tätigkeiten gilt. Weshalb aber sollen diejenigen, die in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, den Luxus, nicht arbeiten zu müssen, sondern sich der Muße – bzw. von ihnen subjektiv als gesellschaftlich wertvoll angesehenen Tätigkeiten – hingeben zu können, von jenen finanziert bekommen, die Erwerbsarbeit leisten? Letztere werden sich ausgebeutet fühlen. Und weshalb sollten sie jene unterstützen müssen, die gar nicht bedürftig sind, wie z.B. die Partner(innen) gut verdienender Alleineinkommensbezieher oder jene, die von (hohen) Kapitaleinkommen leben? Es dürfte sehr schwierig sein, dies zu rechtfertigen. Nicht umsonst sprechen sich auch namhafte Philosophen wie z.B. John Rawls oder Jon Elster gegen ein nicht an Bedingungen geknüpftes Grundeinkommen aus.

Auch die Argumentation, dass viele derjenigen, die dann auf Erwerbsarbeit verzichten würden (oder die bereits heute keiner Erwerbsarbeit nachgehen), gesellschaftlich produktive Arbeit leisten bzw. dann leisten würden, zieht hier nicht, da dieses Grundeinkommen ja explizit bedingungslos gewährt werden soll, d.h. ohne irgendeine Verpflichtung zu einer auch für andere sinnvollen (und von diesen als sinnvoll anerkannten) Tätigkeit: Es impliziert somit die Erlaubnis zum Trittbrettfahrerverhalten, und diese Erlaubnis läuft letztlich darauf hinaus, dass die „Fleißigen“ die „Faulen“ subventionieren. Selbst wenn man von allen Anreizwirkungen absieht, dürfte dies auch mit philosophischen Argumenten schwierig zu rechtfertigen sein.


Eine ausführliche Diskussion findet sich in F. Habermacher, G. Kirchgässner: Das garantierte Grundeinkommen: Eine (leider) nicht bezahlbare Idee, Universität St. Gallen, School of Economics and Political Science, Diskussionspapier Nr. 2013-13, Revidierte Fassung, August 2013.

  • 1 J. Rhys-Williams: Something to Look Forward to, London 1943; M. Friedman: Capitalism and Freedom, Chicago 1962. Eine Übersicht über die verschiedenen Varianten geben R. E. Leu, C. Eisenring: Effizienz und Wirksamkeit von Sozialtransfers: Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion, in: Aussenwirtschaft, 53. Jg. (1998), S. 435-465.
  • 2 Siehe D. Häni, E. Schmidt: Die Finanzierbarkeit des Grundeinkommens, 2010, http://www.grundeinkommen.ch/wp-content/uploads/Die-Finanzierbarkeit-des-Grundeinkommens.pdf, S. 3. Beim derzeitigen Wechselkurs von ca. 1,235 CHF = 1 Euro entspricht dies etwa 2025 Euro; legt man die Kaufkraftparität des Individualverbrauchs des Jahres 2011 mit 2031 CHF = 1 Euro zugrunde, entspricht dies immer noch 1231 Euro. Zur Bestimmung der Kaufkraftparität siehe http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/07/blank/key/02.html (10.8.2013).
  • 3 W. Eichhorn, A. Presse: Zur Finanzierung eines finanzielle Armut verbannenden Bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz, in: G. Werner, W. Eichhorn, L. Friedrich (Hrsg.): Das Grundeinkommen: Würdigung, Wertungen, Wege, Karlsruhe 2012, S. 183.
  • 4 Tatsächlich handelt es sich bei diesem Vorschlag um ein staatlich garantiertes Zusatzeinkommen (neben der bisherigen Grundsicherung) von 1200 CHF bzw. 1500 CHF pro Monat, wobei eigene Einkommen über 1000 CHF davon (fast) vollständig abgezogen werden.
  • 5 W. Eichhorn, A. Presse, a.a.O., S. 190 ff.
  • 6 Dies entspricht immerhin etwa 80% des Bundeshaushaltes 2010, dem 2,5-fachen des gesamten bzw. dem 5-fachen des im Inland erhobenen Mehrwertsteueraufkommens. (Knapp 11 Mrd. CHF ergeben sich aus der Mehrwertsteuer auf Importe.) Quelle der Daten zum Bundeshaushalt und zum Mehrwertsteueraufkommen: Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2013, Tabellen T 18.1.2.1, S. 415, T 18.2.2.2.1, S. 418.

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist ein Irrweg

Die Arbeitslosigkeit der letzten Jahrzehnte, die damit verbundene Machtverschiebung und der andauernde Druck auf die Löhne und die sogenannten Lohnnebenkosten hat ein enormes Maß an Ungleichheit in Deutschland möglich gemacht. Das mag man als Verlust des Sozialen in der Marktwirtschaft oder aus anderen Gründen beklagen. Zunächst aber muss man feststellen, dass es wirtschaftlich ein grandioser Misserfolg war. Noch sonnen sich viele in den kleinen deutschen Erfolgen der vergangenen Jahre. Doch die Schatten an der Wand werden täglich länger: Auch die deutsche Wirtschaft ist seit dem Sommer 2012 auf dem Weg in die Rezession. Die Binnennachfrage ist weiter extrem schwach und die deutschen Exporterfolge haben Europa an den Rand des Abgrundes getrieben. Deutschland hat es geschafft, seine wichtigsten Kunden „im Wettkampf der Nationen“ in die Pleite zu treiben. Glückwunsch! Kurzsichtiger hat noch nie ein Land seine wirtschaftlichen Ziele verfolgt.

Um zu einer normalen und international verträglichen Wirtschaftspolitik zurückzukehren, muss die Verteilungssituation umgekehrt werden. Die Unternehmen in Deutschland müssen so hoch besteuert werden und so hohe Löhne zahlen, dass sie wieder, wie zu den Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders, gezwungen sind, die Rolle des Schuldners und des Investors zugleich zu übernehmen. Die am Binnenmarkt arbeitenden Sektoren florieren dann zulasten der Exportsektoren. Ganz gleich, wie man die Rückverteilung im Einzelnen bewerkstelligen will, an der Rückkehr der Unternehmen in die Rolle des wichtigsten Schuldners geht ebenso wenig ein Weg vorbei wie an der Rückkehr der Masse der Arbeitnehmer in die Rolle des wichtigsten Kunden und Konsumenten.

Steigende Produktivität als Basis

Basis für diese Rückkehr ist die Einsicht in einige grundlegende Zusammenhänge in der Gesamtwirtschaft. Entscheidend ist hier das Verständnis der Bedeutung der Produktivität. Sie ist die Basis für alle Einkommensarten. Nur eine Wirtschaft, die auf steigende Produktivität baut, kann dauerhaft wachsen und zusätzliche neue Aufgaben übernehmen, übrigens auch solche, die das Wachstum ökologisch verträglich machen. Steigende Produktivität gibt es aber in einer Marktwirtschaft nicht ohne steigende Investitionen und die sind abhängig von steigender Nachfrage der privaten Haushalte. Umverteilungsideen, die – wie das mit der Umverteilung zugunsten der Unternehmen in den 1980er Jahren der Fall war – diesen engen Zusammenhang nicht berücksichtigen, müssen scheitern. Steigende Produktivität fällt also nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis eines erfolgreichen Wirtschaftsmodells; sie kann nicht einfach zur Voraussetzung von Umverteilung gemacht werden.

Steigende Produktivität wird zuweilen aber auch als Problem gesehen, weil man glaubt, sie mache menschliche Arbeit auf Dauer überflüssig; die menschenleere Fabrik ist ein beliebtes Symbol dieser Angst. Basierend auf dieser Angst versuchte man in den 1980er Jahren forciert die Arbeitszeit der Beschäftigten zu verkürzen, um „ausreichend Arbeit“ für alle zu haben. Auch dies ist durch nichts zu begründen. Aus der Tatsache, dass in den letzten 30 Jahren Arbeitslosigkeit geherrscht hat, kann man jedenfalls nicht ableiten, die Produktivität steige zu stark, um genügend Arbeitsplätze zu schaffen. Dass der Produktivität nicht genügend steigende Einkommen von solchen Bevölkerungsschichten gegenüberstanden, die gerne konsumieren wollten, war ja gerade das Problem der gescheiterten Umverteilung. Daraus zu schließen, man müsse ein ganz anderes Modell der Umverteilung einsetzten, nämlich eines, das ohne Zuwächse bei den Geldeinkommen auskommt, ist durch nichts zu rechtfertigen.

Arbeitszeitverkürzung kann man im Prinzip durchaus anstelle von Lohnerhöhungen wählen, um auf diesem Wege die Produktivität auszuschöpfen. Voraussetzung dafür ist aber, dass man den damit unweigerlich verbundenen Nachfrageausfall auf eine Weise kompensieren kann, dass die Investitionstätigkeit keinen Schaden nimmt.1 Hinzu kommt, dass solche Arbeitszeitverkürzung auf keinen Fall für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eingesetzt werden kann, wie die Gewerkschaften das lange Zeit anstrebten. Lohnerhöhungen sind in dieser Hinsicht allemal besser als Arbeitszeitverkürzung, um die Produktivität auszuschöpfen, weil dann ein Nachfrageausfall sehr unwahrscheinlich ist.

Beschäftigungswirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens

Hintergrund des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist bei vielen offenbar eine extreme Angst vor dem Produktivitätsfortschritt. Sie glauben, dass die Gesellschaft zu wenig Arbeit hat, um alle zu beschäftigen und wollen daher einem extrem großen Teil des gesamten Arbeitskräftepotenzials die Möglichkeit geben, Arbeitszeitverkürzung mit einem gewissen Lohnausgleich zu wählen. Ein BGE, dessen Gesamtvolumen sich auf die Größenordnung einer Billion Euro in Deutschland beläuft, bedeutet, dass schon im ersten Schritt ein Drittel der Gesamtleistung der Volkswirtschaft zur Disposition stünde, denn umverteiltem pekuniären Einkommen entspricht ja eine physische Produktion in dieser Höhe. Man würde also potenziell auf ein Drittel der Gesamtleistung verzichten bzw. darauf hoffen, dass nicht alle davon Gebrauch machen. Es wäre aber für jeden Einzelnen möglich, seine Arbeitsleistung genau in Höhe des BGE zu vermindern. Ein Arbeitnehmer, der 3000 Euro im Monat verdient, würde seine Arbeitszeit und seinen Monatslohn um ein Drittel verringern und dennoch mit dem gleichen Einkommen wie vorher rechnen können, wenn das BGE bei 1000 Euro liegt.

Würde das ein Großteil aller Beschäftigen (selbständige und unselbständige) tun, wäre exakt die gesamte ökonomische Grundlage für das BGE entfallen. Es würde Einkommen bezahlt, dem keine physische Leistung mehr entspricht. Mit anderen Worten, in diesem Fall wäre das BGE eine massive Arbeitszeitverkürzung mit vollständigem Lohnausgleich. Dies aber kann es – ungeachtet der Propaganda mancher Gewerkschaftsführer – niemals geben, weil nicht mehr verteilt werden kann, als erwirtschaftet wird. Wenn die Gesamtleistung der Volkswirtschaft um ein Drittel sinkt, weil für ein Drittel der Leistung ja nicht mehr gearbeitet werden muss, Einkommen in alter Höhe aber gezahlt werden, müssen Preissteigerungen, also Inflation, die Realeinkommen wieder auf den Stand der Produktionsleistung bringen.

Vollends klar wird die Absurdität eines BGE, wenn damit (wie im Modell von Werner) auch noch eine Anrechnung auf den Lohn verbunden wird. Dann ist nämlich die Verkürzung der Arbeitszeit vollkommen rational. Wenn also der Arbeiter (aber nur er oder auch der Selbständige und Bezieher von Kapitaleinkommen?) damit rechnen muss, dass sein Lohn um den Betrag des BGE gekürzt wird, dann sind alle, die nicht sofort ihre Arbeitszeit verkürzen und weiter voll arbeiten, Verrückte. Kürzt man aber auch den Lohn solcher Arbeiter, die ihre Arbeitszeit schon entsprechend dem Betrag des BGE gekürzt haben, dann muss sogar derjenige verrückt sein, der überhaupt noch arbeitet statt ein BGE zu kassieren und seinen Lebensunterhalt mit Schwarzarbeit oder Heimarbeit (Rückkehr zur Scholle) aufbessert. Das wäre dann das Ende der Arbeitsteilung und damit auch das Ende der hohen Produktivität in einem Land wie Deutschland.

Nun kann man einwenden, dass es so schlimm nicht würde, weil einige weiterarbeiteten, auch wenn manche das System ausnutzten. Das aber ist absurde Logik. Wenn man eine Regel allgemein macht, muss man auch für den Fall gerüstet sein, dass sie allgemein angenommen und angewendet wird. Da die Angst vor der Produktivität hinter dem BGE steht, ist es sogar konsequent im Sinne des BGE, wenn die Menschen eine solche unkonditionierte Geldleistung als Aufforderung ansehen, weniger zu arbeiten, um Platz für die zu machen, die arbeiten wollen, es aber wegen der hohen Produktivität scheinbar nicht können.

Unglaubwürdiges System

Hinzu kommt, dass alle, die trotz BGE arbeiten würden, dauernd diejenigen, die nicht arbeiten, für alle Missstände im Land verantwortlich machen würden. Das war ja sogar das große Lamento in den vergangenen 30 Jahren, obwohl nicht unkonditioniert gegeben wurde und auch die Arbeitslosen ihre Arbeitskraft wenigsten anbieten mussten. In einem System aber, in dem die einen das System ökonomisch aufrechterhalten, weil sie unsinnigerweise voll arbeiten, die anderen aber das System ausnutzen, in dem sie nicht oder weniger arbeiten, würden die Verteilungskämpfe in weit größerer Härte ausbrechen als in der Vergangenheit. Die voll Arbeitenden hätten ja nicht nur deswegen die moralische „Lufthoheit“, weil sie darauf beharren könnten, dass nur sie das System am Leben halten, sondern auch deswegen, weil die nicht Arbeitenden nicht einmal für sich in Anspruch nehmen könnten, dass sie bereit wären zu arbeiten, sondern müssten früher oder später zugeben, dass sie ein falsch konstruiertes System schamlos ausnutzen.

Noch unglaubwürdiger würde das System dadurch, dass viele von denen, die offiziell nicht arbeiten, sich durch Schwarzarbeit ein Zubrot verdienen würden. Insbesondere bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer, aber auch bei jeder anderen Finanzierung, ist es naheliegend sich dem Fiskus (und den Sozialversicherungsleistungen soweit es die noch gibt) dadurch zu entziehen, dass man offiziell vom BGE lebt, aber inoffiziell Leistungen erbringt, die am Fiskus vorbeigeschleust werden. Das würde den Verteilungskampf zwischen denen, die arbeiten und denen, die nicht arbeiten, noch einmal dramatisch verschärfen und bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu der Forderung führen, die Leistungen des BGE einzuschränken oder zumindest an den Produktivitätsfortschritt nicht anzupassen, so dass früher oder später wieder ein Armutsproblem bei denen entstünde, die nur das BGE beziehen.

Man kann in einer Marktwirtschaft vieles tun, das System ist sehr flexibel, aber man kann nicht explizit die Sinnhaftigkeit der Vertiefung der Arbeitsteilung durch Spezialisierung in Frage stellen und hoffen, die Ergebnisse der vertieften Arbeitsteilung weiter in voller Höhe zu genießen. Leistung und Gegenleistung lassen sich einfach nicht beliebig trennen. Alle diejenigen, die zu dem Ergebnis der Arbeitsteilung in Form hoher Einkommen beitragen und dabei ihre Fähigkeit, sich aus eigener Kraft zu ernähren, vollständig verlieren, muss man an den Früchten der Arbeitsteilung in angemessener Weise teilhaben lassen. Das heißt aber auch, dass sich nicht große Teile der Bevölkerung aus diesem Prozess ausklinken können, ohne ihn selbst zu zerstören.

Wird Einkommen in einer solchen Größenordnung wie beim BGE (also ein Viertel oder gar ein Drittel) des gesamten Einkommens nicht mehr von der Bereitschaft abhängig gemacht, zu der Erzielung des Einkommens beizutragen, kündigt man den impliziten Kontrakt, der einer arbeitsteilig organisierten Marktwirtschaft zugrunde liegt. Die Bedürftigkeitsprüfung bei jetzigen oder früheren Formen von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe hat eben nicht nur den Sinn, möglichst wenige in den Genuss dieser Leistungen kommen zu lassen, sondern auch, deutlich zu machen, dass man nicht einfach aus diesem Vertrag aussteigen kann, wenn man solche Hilfen in Anspruch nehmen muss. Dass sich dann immer noch einige Wege finden, genau das zu tun, kann man hinnehmen, weil die Größenordnung schlicht unbedeutend ist. Aber selbst das führt in schwierigen Zeiten zu massiver Kritik und zum Teil zu extremen politischen Reaktionen.

Aus dieser Ausnahme aber die Regel zu machen, indem man jedem anbietet oder sogar nahelegt, sich aus der Arbeit (zu einem erheblichen Teil) auszuklinken, das aus der Arbeit der anderen entstandene Einkommen aber in Anspruch zu nehmen, ist mehr als abwegig. Es ist der direkte Weg in einen permanenten Verteilungskampf, bei dem die Grundfesten des Systems aus den Angeln gehoben werden. So lange kein Manna vom Himmel fällt, müssen die Menschen arbeiten und darum kämpfen, dass diejenigen, die viel haben, etwas davon für die Armen abgeben. Das ist auch Verteilungskampf, vielleicht sogar Klassenkampf. Es ist aber kein Kampf, bei dem jeder gegen jeden versucht, ohne Anstrengungen der größte Nutznießer eines zu der Intention des Systems konträr konstruierten Versorgungssystems zu werden.


Dieser Beitrag stützt sich auf das Buch von H. Flassbeck, F. Spiecker, V. Meinhardt, D. Vesper: Irrweg Grundeinkommen – Die große Umverteilung von unten nach oben muss beendet werden, Frankfurt a.M. 2012.

  • 1 Vgl. H. Flassbeck: Artikel zur Arbeitszeitverkürzung auf flassbeck-economics: http://www.flassbeck-economics.de/arbeitszeitverkurzung-mit-vollem-lohnausgleich-warum-werden-immer-wieder-die-gleichen-fehler-gemacht/.

Das Bedingungslose Grundeinkommen – eine ökonometrische Analyse seiner volkswirtschaftlichen Wirkungen

Im öffentlichen Diskurs um die Ausgestaltung des Sozialstaates lässt sich ein zunehmendes Interesse an der Idee eines „Bedingungslosen Grundeinkommens“ (BGE) beobachten: Das illustriert allein schon der Umstand, dass die entsprechenden BGE-Modelle über alle Parteigrenzen hinweg anzutreffen sind. Den meisten Modellen, die in Deutschland diskutiert werden, ist gemeinsam, dass das BGE den im Grundgesetz verbürgten unverfügbaren Anspruch auf Menschenwürde gewährleisten soll.1 Das BGE dient damit dem Sozialstaatsgebot und übernimmt die soziale Sicherung, die heute z.B. mit dem Arbeitslosengeld II umgesetzt wird.2 Die Gegner des BGE verweisen vor allem auf die durch ein BGE induzierte Belastung für den Staatshaushalt.3 Des Weiteren ließe sich fragen, ob die Erwartungen an ein BGE nicht überzogen sind, wenn es das sozialstaatliche Fürsorgesystem faktisch ersetzen soll.

Diese Frage erscheint auch deshalb berechtigt, weil in der Diskussion meist völlig vernachlässigt wird, dass das ursprüngliche Grundmodell des Grundeinkommens von Philippe van Parijs nicht zwangsläufig die Funktion einer (kompletten) Sozialsicherung vorsieht. Wörtlich heißt es bei ihm: „Give all citizens a modest, yet unconditional income, and let them top it up at will with income from other sources.“4 Das Grundeinkommen kann deshalb oberhalb oder unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums angesiedelt sein; es lässt sich durch Erwerbseinkommen, Bezüge aus anderen Sozialsystemen (wie z.B. Rente, Kindergeld) usw. ergänzen.5 Dieses Grundeinkommen wird als personengebundener Geldbetrag in bestimmten zeitlichen Abständen (Tag, Woche, Monat usw.) von öffentlicher Hand an jedes Mitglied der Gesellschaft ausgezahlt – und zwar ohne Prüfung der Bedürftigkeit und Arbeitswilligkeit.6 Das Grundmodell lässt bewusst offen, wie z.B. die Auszahlungsmodalitäten gestaltet sein sollen, wer als „öffentliche Hand“ für die Umsetzung zuständig ist (Gemeinde, Kommune, supranationale Organisation usw.), wer als bezugsberechtigt gilt und wie das BGE finanziert werden kann (Bodenwertsteuer, Bit-Steuer, Konsumsteuern, Verwertung öffentlicher Güter usw.).

Was im ersten Moment als mangelnde Konkretheit kritisiert werden könnte, besitzt einen entscheidenden Vorteil: Das ursprüngliche Grundmodell bietet auf diese Weise deutlich mehr Anpassungs- und Entwicklungsoptionen als die in Deutschland kursierenden Modelle, die bereits auf einen Entwicklungspfad festgeschrieben sind. Selbst jene, die auf (ganz) lange Frist ein Grundeinkommen favorisieren, das den Menschen die Menschenwürde gewährleisten soll, mögen sich mit diesem Grundmodell als Basis für entsprechende Weiterentwicklungen anfreunden können. Insofern lässt das Grundmodell auch ein diskurs­ethisches Konsenspotenzial vermuten. Im vorliegenden Beitrag wird eben jenes Grundmodell von Philippe van Parijs als Ausgangspunkt einer makroökonomischen Wirkungsanalyse gewählt.

Grundidee

Im Folgenden unterstellen wir die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Höhe von 100 Euro pro Monat für jeden Angehörigen des deutschen Staates – erhältlich sozusagen von der Wiege bis zur Bahre. Angesichts einer sich wiederbelebenden Inflation müsste es mit dieser steigen, um eine fixe Kaufkraft und damit einen verlässlichen Posten in der Planung der Haushalte darzustellen. Dabei ist zu beachten, dass selbst eine geringe Summe von 100 Euro für einkommensschwache Bürger eine Bedeutung haben könnte, man denke zum Beispiel an den Zugang zum Netz öffentlicher Verkehrsmittel, zu Bankkonten usw. Insbesondere die Erwachsenen in kinderreichen Familien hätten die Möglichkeit, ihren bescheidenen, aber ganz persönlichen Bedarf auch ohne Inanspruchnahme des Kindergeldes zu finanzieren. Jedes Einkommen, um das weder gebeten noch gebettelt werden muss, befreit die Menschen ein Stück weit von entwürdigenden sozialen Verhältnissen.

Abseits dieser sozialphilosophischen Argumente lassen sich weitere Gründe benennen. Verfügt ein Land z.B. über wertvolle öffentliche Güter wie Öl, Gold oder Kohle, kann sich ein Grundeinkommen auch aus der kommerziellen Verwertung derselben rechtfertigen – es stellt sozusagen die soziale Rendite aus diesen öffentlichen Gütern dar, die jedem Bürger eines Landes zusteht. Wirtschafts­ethisch relevant ist ebenso der Sachverhalt, dass ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb immer Gewinner und Verlierer produziert, die Gewinner aber an ihren Gegnern wachsen: Ein Grundeinkommen könnte zumindest einen Teil der Leistung der „Verlierer“ – nämlich zur Höchstleistung anzuspornen – begleichen und wirtschaftspolitisch verstärkt Anreize dafür setzen, am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teilzunehmen. Schließlich wäre zu bedenken, dass die geringe Akzeptanz eines solchen Wettbewerbs vielleicht sogar eine Minderung der Produktivität zur Folge hat, weil den Individuen schlicht die Motivation fehlt, ein Risiko einzugehen. Ein Grundeinkommen ließe sich auch als eine gemeinsame Rendite aus der Teilnahme am marktwirtschaftlichen Wettbewerb interpretieren – ein Wettbewerb, an dem alle Gesellschaftsmitglieder mitwirken.

Die überwiegende Zahl der Verfechter eines Grundeinkommens wird einen Betrag von 100 Euro vermutlich als lächerlich gering empfinden, da das Grundeinkommen bei ihnen – ganz im Gegensatz zum Grundmodell – das soziokulturelle Existenzminimum abdecken soll. Für die im Folgenden analysierte Variante wäre allerdings zu beachten, dass sich der genannte Betrag auf eine Belastung des Staatshaushaltes in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro pro Jahr summiert, das sind unter derzeitigen Verhältnissen ungefähr ein Sechstel der gesamten Steuereinnahmen. Die Einführung eines solchen Grundeinkommens, das auf Umschichtungen aus anderen Bereichen der Sozialleistungen verzichtet, würde demnach die bei weitem größte einzelne sozialpolitische Maßnahme darstellen, die die Bundesrepublik jemals vorgenommen hat. Es ist zu vermuten, dass alle Regierungen zögern werden, einen solchen tiefen Einschnitt in die bisherige Ausgabenpolitik vorzunehmen. Versüßt werden entsprechende Forderungen zumeist mit Konstruktionen, die „Haushaltsneutralität“ sichern sollen. Deshalb wird hier angenommen, dass exakt der gleiche Betrag durch Erhöhung der direkten Steuern auf Arbeitnehmerentgelte und auf die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen finanziert wird – jeweils von beiden Seiten hälftig getragen, was zugegeben eine etwas stärkere relative Belastung der Unternehmer bedeutet (zu den möglichen Entlastungen – siehe unten). Damit handelt es sich also um eine reine Umverteilungsmaßnahme, an der zwar alle deutschen Bundesbürger partizipieren, deren Kosten aber allein von den sogenannten „Leistungsträgern“ aufgebracht werden, d.h., wegen der größeren Zahl überwiegend von den abhängig Beschäftigten. Wo sonst sollte das Geld auf Dauer wohl herkommen?

Methodik

Der historische Ursprung der Idee, die damit verbundenen Absichten und einige vermutlich positive Wirkungen eines, wenn auch geringen, Bedingungslosen Grundeinkommens sind eingangs beschrieben worden. Aus der Sicht des Ökonomen sind vor allem die Wirkungen eines Grundeinkommens auf die Volkswirtschaft von Interesse. Um diese zu eruieren, werden im Folgenden zwei Szenarien zur Finanzierung eines die Inflation berücksichtigenden Grundeinkommens hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Wirkungen durchgerechnet. Variante 1 stellt die Wirkungen dar, die sich bei einer auf Haushaltsneutralität ausgerichteten Finanzierung des BGE durch Steuererhöhungen ergibt. Variante 2 koppelt das Grundmodell mit einer beträchtlichen steuerlichen Entlastung der Leistungsträger mit dem Ziel einer dauerhaften Finanzierung, und zwar ebenfalls durch die Einkommensteuer, aber auf einem höheren Leistungsniveau der Volkswirtschaft.

Für die Simulation der zwei Szenarien werden zwei ökonometrische Modelle mittlerer Größenordnung verwendet, zum einen das vielfach bewährte Konjunkturmodell (KOMO) des Rheinisch-Westfälischen-Instituts für Wirtschaftsforschung in der Version 61, zum anderen ein neueres ökonometrisches Modell (Econometric Model of the German Economy – EMGE), das die Anpassung an die Besonderheiten der VGR 2005 vollzogen hat, ohne an den Grundprinzipien der älteren Modellserie des RWI-Konjunkturmodells zu rütteln (Stützbereich: 40 Quartale, Moving-Window-Methode, Stochastische Gleichungen für Realwerte und Preise). Während der Stützbereich des EMGE bis an den aktuellen Rand reicht (Stand 2012, viertes Quartal), endet das KOMO mit dem vierten Quartal 2004.

Das Konjunkturmodell des RWI ist in der Literatur beschrieben worden, sowohl in Kurz-7 als auch in Langfassung,8 so dass eine nochmalige Darstellung an dieser Stelle für entbehrlich erachtet wird. Das EMGE ist ein makroökonometrisches Vierteljahresmodell mittlerer Größenordnung. Seine Datenbasis wird mit dem Erscheinen neuer VGR-Daten quartalsweise aktualisiert, die stochastischen Gleichungen neu geschätzt und schließlich eine Prognose für die nächsten sechs Quartale erstellt. Im August 2008 wurden die Ergebnisse erstmals im Internet veröffentlicht.9 Dort werden sowohl der Aufbau des Modells und als auch die Projektionsmethode beschrieben. Selbstverständlich kann das Modell auch zur Simulation wirtschaftspolitischer Maßnahmen oder exogener Schocks eingesetzt werden. In einem Beitrag im Wirtschaftsdienst vom März 2011 sind weitere Hinweise zur Charakteristik des Modells zu finden.10

Auch bei einem ausgereiften Modell wird sich der Modellbauer so wie der kritische Anwender stets die Frage stellen müssen, ob es alle wesentlichen Wirkungskanäle berücksichtigt – wobei auch ein Zuviel zu Verzerrungen der Simulationen führt. Zur kritischen Anwendung der Modelle gehört auch, dass deren Anwendungsgrenzen beachtet werden. Wenn die meisten Befürworter eines BGE diese wirtschaftspolitische Großmaßnahme mit einem kompletten Umbau der Sozialsysteme verbinden, so sind die von uns verwendeten Modelle dafür nicht geeignet. In ihnen sind keine Verhaltensgleichungen implementiert, die bislang noch unbekannte Kanäle der Verteilung der Sozialausgaben abbilden. Das Konzept von Parijs zielt aber nicht auf einen Komplettumbau des Sozialsystems ab. Wenn dieses BGE so verstanden wird, dass es ein zusätzliches Einkommen für die fast 81 Mio. Einwohner Deutschlands darstellt, lassen sich die genannten makroökonometrischen Modelle heranziehen und aus ihnen – zumindest innerhalb ihrer Modellgrenzen – Aussagen über die Wirkungstendenzen eines BGE auf volkswirtschaftliche Kennziffern wie BIP, Erwerbslosigkeit usw. ableiten.

Effekte eines steuerfinanzierten Bedingungslosen Grundeinkommens

Die Simulation setzt sich aus den drei Impulsen „Erhöhung der Sozialtransfers an die privaten Haushalte“ und hälftige „Erhöhung der Einkommensteuer auf Arbeitsentgelte“ und hälftige „Erhöhung der Einkommensteuer auf Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen“ zusammen, deren volkswirtschaftliche Wirkungen andernorts detailliert untersucht wurden,11 und zwar mit den gleichen Modellen.12 Im Unterschied zu diesen Analysen handelt es sich hier aber nicht um einmalige, sondern um dauerhaft implementierte Impulse bzw. politische Maßnahmen, bei denen sich beispielsweise die oft zu beobachtenden negativen Effekte aus dem Impuls des ersten Jahres mit den positiven Effekten des Impulses im zweiten Jahr vermischen. Besonders gravierend ist, dass die beiden Hauptimpulse „Erhöhung der Sozialtransfers“ und „Einkommensteuererhöhung“ im Wesentlichen einander entgegengesetzt gerichtete Effekte hervorbringen, die sich weitgehend neutralisieren. Kleine modelspezifische Unterschiede, die beim Vergleich der Hauptimpulse untereinander in der oben genannten Untersuchung kaum aufgefallen sind, treten besonders gravierend hervor, nachdem deren Effekte sich neutralisiert haben (vgl. Tabelle 1). Darin besteht die besondere Problematik einer Analyse des BGE mit Hilfe empirisch geschätzter ökonometrischer Modelle. Eine Veröffentlichung der sich zum Teil widersprechenden Ergebnisse ist gerechtfertigt, um sowohl den Proponenten als auch den Gegnern einige offenen Fragen dieser Konzeption deutlich zu machen.

Tabelle 1
Simulation der volkswirtschaftlichen Effekte eines über Steuererhöhungen finanzierten Bedingungslosen Grundeinkommens
  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
  Absolut Relativ Absolut Relativ Absolut Relativ
  RWI EMGE RWI EMGE RWI EMGE RWI EMGE RWI EMGE RWI EMGE
Verwendung, real in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in %
Privater Konsum 26,1 -9,1 2,4 -0,7 2,1 -8,7 -2,2 0,0 -12,0 -9,9 -1,3 -0,1
Staatskonsum 0,8 -0,2 0,2 -0,0 1,8 -0,4 0,3 -0,1 -0,1 -0,8 -0,5 -0,1
Bruttoanlageinvestitionen 6,7 -1,1 1,6 -0,3 3,5 -0,5 -0,8 0,2 -1,2 -6,0 -1,0 -1,3
Ausrüstungen 4,3 -2,3 2,8 -1,4 0,2 -6,9 -2,8 -2,6 -3,1 -14,0 -1,9 -3,6
Bauten 1,6 1,2 0,7 -0,4 3,1 6,5 0,6 0,2 2,2 8,1 -0,4 -1,3
Außenbeitrag -19,4 2,9 -71,6 2,2 -2,4 2,7 529,1 -0,4 9,7 3,0 24,2 0,0
Exporte -3,2 -3,9 -0,6 -0,4 -1,7 -5,8 0,4 -0,2 1,2 -8,9 0,4 -0,2
Importe 16,3 -6,8 3,1 -0,9 0,7 -8,5 -3,1 -0,1 -8,5 -12,0 -1,5 -0,3
Bruttoinlandsprodukt 15,2 -7,9 0,8 -0,4 4,1 -7,3 -0,6 0,0 -5,1 -14,1 -0,5 -0,3
Verteilung            
Volkseinkommen 12,6 -5,8 0,9 -0,3 6,2 -3,8 -0,4 0,1 3,4 -10,8 -0,2 -0,4
Arbeitnehmerentgelte 7,2 -1,6 0,7 -0,1 9,2 -2,3 0,2 -0,1 2,1 -4,3 -0,7 -0,2
Unternehmens- und Vermögens- einkommen 5,4 -4,1 1,3 -0,7 -3,0 -1,4 -2,0 0,5 1,3 -6,5 1,0 -0,7
Verfügbares Einkommen der Haushalte 28,6 -10,6 2,3 -0,7 1,8 -10,3 -2,1 0,0 -9,9 -12,9 -0,9 -0,2
Durchschnittliches monatliches Pro-Kopf-Einkommen 29,1 -10,7 2,3 -0,7 1,8 -10,4 -2,1 0,0 -10,1 -13,1 -0,9 -0,2
Arbeitsmarkt                        
Erwerbstätige (in 1000) 185,6 -30,7 0,5 -0,1 192 -38 0,0 0,0 -16,5 -72,1 -0,6 -0,1
Arbeitslose (in 1000) -76,5 16,9 -1,8 0,3 -113,6 24,5 -1,0 0,2 33,4 43,0 3,8 0,5
Veränderung der Verbraucherpreise (in %) -0,1 -0,0 - - 0,1 -0,0 - - 0,3 -0,1 - -
Defizitquote des Staates (in % des BIP) -0,4 0,4 - - -0,3 1,1 - - 0,1 1,8 - -

Quelle: eigene Berechnungen; für weitere Resultate und zwei Beispiele zur Berechnung der relativen Werte vgl. http://www.forschungsseminar.de/BGE/files.htm (21.5.2013).

Die Wirkungsschätzungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen bzw. exogener Schocks ergeben sich aus der Differenz zwischen den beiden dynamischen Lösungen des Modells mit (= Störlösung, Simulation) und ohne Impuls (= Basislösung), und zwar beim EMGE über den Zeitraum 2008Q1 bis 2010Q4 und bei KOMO von 2000Q1 bis 2002Q4 – bei einem längeren Zeitraum sind Kurzfristmodelle überfordert. Da sowohl Prognosen als auch Simulationen der beiden Modelle auf Parameterschätzungen für einen Zehnjahresdurchschnitt beruhen, ist die zeitliche Lokalisation der Simulation nahezu irrelevant. Eine Ausnahme ist die Minderung der Kaufkraft, die bei einem Abstand der Stützbereiche der beiden Modelle von acht Jahren eingetreten ist. Um die Ergebnisse beider Modelle vergleichbar zu halten, wurde jedoch auf eine entsprechende Korrektur des BGE verzichtet.

Die Tabelle 1 stellt die absoluten und relativen (prozentualen) Abweichungen zwischen den gestörten (mit einem Impuls versehenen) und den ungestörten Modelllösungen über den Simulationszeitraum dar. Für den ursächlichen Impuls wurden im ersten Jahr der wirtschaftspolitischen Maßnahme 100 Mrd. Euro angenommen – das sind 100 Euro x 12 Monate x 80,2 Mio. Einwohner = 96,24 Mrd. Euro, und dies auf 100 Mrd. Euro aufgerundet, um aus den Ergebnissen leichter relative Zahlen ableiten zu können. Das RWI-Modell reagiert im ersten Jahr mit einer Erhöhung des Konsums der privaten Haushalte im Werte von 26,1 Mrd. Euro, während das EMGE eine Reduktion dieses Aggregats um 9,1 Mrd. Euro prognostiziert. Beiden Fällen liegt derselbe Impuls zugrunde, der den Konsum – einer marginalen Konsumneigung von durchschnittlich 0,9 entsprechend – anregen sollte, insofern man die durch das BGE gesteigerten Einkommen der privaten Haushalte in Betracht zieht, der andererseits den Konsum aber auch dämpfen sollte, insofern man bedenkt, dass die Einkommen der Arbeitnehmer und der Unternehmer durch eine Erhöhung der Einkommensteuer entsprechend verringert werden. Diese einander entgegengesetzt gerichteten Zusammenhänge resultieren im KOMO in einer Steigerung und im EMGE in einer Senkung des Konsums. Die Ursache für diese unterschiedlichen Modellreaktionen ist vor allem in den unterschiedlichen Stützbereichen zu sehen, für die die Modelle spezifiziert wurden, aber auch in unterschiedlichen theoretischen Ansätzen, die implementiert wurden. Selbst wenn beide Modellbauer von genau den gleichen theoretischen Vorstellungen ausgegangen wären, führen unterschiedliche Stützbereiche zwangsläufig zu einer unterschiedlichen Variablenauswahl für die Regressoren, die sich mittelfristig als signifikant erweisen.

Interpretationen

Um die Wirkung des BGE auf Produktion und Beschäftigung zu verstehen, muss man versuchen, den wichtigsten Wirkungsketten nachzugehen, die die Umverteilungsmaßnahme auslöst. Konzentrieren wird, uns zunächst auf das KOMO. Auf der einen Seite erhalten die Haushalte über das Jahr hinweg ein zusätzliches Einkommen von ca. 100 Mrd. Euro, auf der anderen Seite erhöht sich die Steuerbelastung um den gleichen Betrag. Wenn sich das verfügbare Einkommen der Haushalte im ersten Jahr trotzdem um 28,6 Mrd. Euro erhöht, so ist das einem Robertson-Lag geschuldet, der die Wirkung der Steuererhöhungen bei den Unternehmereinkommen verzögert. Dieser Lag wirkt sich aber in den folgenden Jahren aus, so dass sich die Wirkung der aktuell verursachten Steuerbelastung dann mit der in den vorangegangenen Jahren addiert. Dadurch wird das verfügbare Einkommen im zweiten Jahr auf eine Differenz von fast Null reduziert bzw. im dritten Jahr sogar negativ. Zwischenzeitlich hat aber das im ersten Jahr gesteigerte verfügbare Einkommen eine höhere Konsumnachfrage bewirkt, die auf der einen Seite zwar eine leichte Belebung der Bruttoanlageinvestitionen nach sich zieht, so dass insgesamt das Bruttoinlandsprodukt steigt, auf der anderen Seite wird die höhere Konsumnachfrage aber überwiegend durch Importe befriedigt. Die meisten dieser positiven Effekte schlagen (mit Ausnahme der Bauinvestitionen) im dritten Jahr in ihr Gegenteil um, so dass wir es nach drei Jahren mit einer noch stärker exportabhängigen Wirtschaft zu tun haben, und das auch noch auf einem niedrigeren Leistungsniveau als vorher. Dementsprechend hält die Steigerung der Beschäftigung um 186 000 (erstes Jahr) bzw. 192 000 (zweites Jahr) auch nur kurzzeitig an, und beträgt dann im dritten Jahr -16 000. Damit dürfte klar sein, dass aus der Sicht des KOMO das BGE hinsichtlich seiner kurz- und eventuell auch mittelfristigen Effekte nicht gerade zu den empfehlenswerten sozialpolitischen Maßnahmen gehört, wenngleich es ganz kurzfristig gesehen positive Effekte hervorbrächte.

Durchweg negativ stellt sich die Entwicklung der Volkswirtschaft vom Standpunkt des aktuelleren Modells (EMGE) dar. Im Unterschied zum KOMO dominiert hier die dämpfende Wirkung der Steuerbelastung über die belebende Wirkung des zusätzlichen Einkommens. Zwar heben sich beide Größen formal auf, aber die geringeren Investitionen und die mit ihnen steigende Arbeitslosigkeit führen zu geringeren Arbeitsentgelten und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Die negativen Effekte summieren sich zu einem Verlust von 10,6 Mrd. Euro bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalten. Dadurch sinken die Konsumausgaben, wodurch der negative Kreislauf abgesichert wird.

Dass sich die Zunahme der Beschäftigungszahlen nicht Eins zu Eins in eine gleich große, aber negative Veränderung der Arbeitslosenzahlen umsetzen, ist beiden Modellen gemeinsam. Ein Crowding-out der Investitionen durch die Umverteilung ist, dort wo positive Effekte signalisiert werden, nicht zu erkennen. Bei beiden Modellen reagiert der Außenbeitrag vom Vorzeichen her spiegelbildlich zum privaten Konsum und den Bruttoanlageinvestitionen – im Wesentlichen erklärbar mit der Export-push-Hypothese, nach der bei fallender Binnennachfrage verstärkt exportiert wird.13 Während die Importe im KOMO anfänglich aufgrund zeitweilig anwachsender Konsumnachfrage zunehmen und der Außenbeitrag dadurch gesenkt wird, fallen im EMGE die Importe aufgrund des reduzierten privaten Konsums, und der Außenbeitrag nimmt zu.

Die Preise des privaten Konsums verhalten sich – wenn auch im KOMO mit einem Zeitverzug – in Übereinstimmung mit dem AS-Modell und nehmen mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu oder ab. Da das KOMO keine Verhaltensgleichung für die Importpreise enthält, sind die entsprechenden Zahlen problematisch. Da sich die Importe in diesem Modell anders entwickeln als im EMGE, wurde von einer Übertragung der Importpreisentwicklung – wie bei anderen Simulationen praktiziert – verzichtet.14

Übereinstimmende Simulationsergebnisse

Bei allen auch sonst noch feststellbaren Unterschieden zwischen den Simulationsergebnissen für das ältere, aber vielfach bewährte KOMO und für das aktuellere EMGE fällt die Ähnlichkeit der Ergebnisse, die sich nach drei Jahren BGE in der Volkswirtschaft einstellen, auf: Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen sinkt um ca. 10 Euro monatlich, das Bruttoinlandsprodukt ist um 5 Mrd. (KOMO) bzw. 14 (EMGE) Mrd. Euro geringer als ohne diese sozialpolitische Maßnahme, die Arbeitslosigkeit steigt um 33 000 (KOMO) bzw. 43 000 (EMGE), und der Saldo des Staates ist im Vergleich zur Basislösung zunehmend negativ (KOMO) bzw. mit 1,8 zusätzlichen Prozentpunkten (EMGE) bereits so hoch, dass Finanzpolitiker Alarm schlagen werden.15 Dadurch stellt sich die aus der Sicht des KOMO anfänglich positive volkswirtschaftliche Wirkung des BGE, die unter anderem in einer Belebung der Beschäftigung um 185 000 besteht, in Frage. Die Ergebnisse des EMGE sind schon im ersten Jahr der Einführung des BGE nicht besonders günstig. Oberflächlich betrachtet geben die Simulationsergebnisse denjenigen im Lande recht, die schon immer zu wissen glaubten, dass sich Umverteilung negativ auf die Leistungskraft einer Volkswirtschaft auswirkt. Betrachtet man aber die Dimension der Effekte, die sich unter einem halben Prozent des BIP bewegen, wobei etwa 4% des BIP umverteilt werden, so könnte man rein sachlich auch so argumentieren: Der Preis, der für eine Umverteilung aus sozialpolitischen Gründen gezahlt werden muss, beträgt ca. ein Achtel des umverteilten Volumens.

Analyse der Modellunterschiede

Sollte eine Erhöhung des Einkommens aller Bürger der Bundesrepublik bei gleich hoher steuerlicher Zusatzbelastung der sogenannten Leistungsträger so wie im KOMO prognostiziert zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens führen, so wäre das einem volkswirtschaftlichen Effekt zuzuschreiben, der sich aus einem Mix der Multiplikatoren für Sozialtransfers und für das Steueraufkommen ergibt, bei dem die stimulierende Wirkung des BGE auf die Entwicklung der Volkswirtschaft im Verhältnis zu den Bremseffekten der Steuererhöhung überwiegt. Dieser Mix, so muss man vermuten, ist eine zeitlich veränderliche Größe, die im Stützbereich des KOMO (1995-2004) vorgelegen hat. Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass aus der Sicht dieses Modells zumindest im Jahr der Einführung des BGE ein positiver Effekt zu erwarten wäre, allerdings tritt dann in den folgenden zwei Jahren nur eine sehr geringe positive bzw. sogar eine negative Wirkung auf. Aus den Ergebnissen des aktuelleren EMGE kann man schließen, dass im gesamten Simulationszeitraum beim durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen ein leichtes Minus von ca. 10 Euro pro Monat zu erwarten wäre. Hier überwiegt die negative Wirkung der Steuererhöhung die positiven, auf die Leistungskraft der Wirtschaft stimulierend wirkenden Effekte des BGE. Als problematisch sind aus der Sicht des EMGE vor allem die Zahlen für den Finanzierungssaldo des Staates und die entsprechende Defizitquote zu bewerten: Im Unterschied zu den Ergebnissen des KOMO ist diese Bilanz von Anfang an negativ, was zu einer zunehmenden Neuverschuldung führen würde.

Während also die kurzfristigen Ergebnisse des KOMO einer Befürwortung des BGE weniger abträglich sind, sieht die Bilanz des EMGE im Beobachtungszeitraum negativ aus. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf dieses Modell mit der Fragestellung, unter welchen Bedingungen das BGE auch im Rahmen des EMGE finanzierbar erscheint.

Eine separate Analyse der beiden Impulse und ihrer jeweiligen Wirkung macht deutlich, worin das Problem eines durch Erhöhung der Einkommensteuer finanzierten BGE besteht. Betrachtet man ein allein durch Kredite finanziertes BGE, so hätte dies unter anderem folgende Effekte (vgl. Tabelle 2): Demnach pegelt sich die Neuverschuldung – der Preis für eine zusätzliche Beschäftigung von ca. 1,5 Mio. Personen – bei ca. 20 Mrd. Euro jährlich (0,8% Defizitquote) ein, die dauerhaft zu finanzieren wären.

Tabelle 2
Effekte eines durch Kredit finanzierten Bedingungslosen Grundeinkommens im EMGE
  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Erwerbstätige (in 1000) 367,4 1053,5 1552,5
Arbeitslose (in 1000) -183,6 -608,8 -929,9
Finanzierungssaldo (in Mrd. Euro) -65,0 -17,3 -21,4
Defizitquote (in %) 2,5 0,6 0,8

Die Tabelle 3 zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos des Staates in Abhängigkeit von der zusätzlichen Belastung durch die Einkommensteuer in Höhe von x% des erforderlichen Aufkommens für das BGE: Demnach führt eine Erhöhung der Einkommensteuer nur kurzfristig zu einem höheren Steuerertrag. Schon ab dem zweiten Jahr stellt sich ein negativer Finanzierungssaldo des Staates ein. Ein positiver Finanzierungssaldo ist mittelfristig durch eine negative Steuerbelastung, also eine Steuerentlastung, zu erreichen. Somit besteht das Problem einer nachhaltigen Finanzierung des BGE in der Koppelung mit einer Erhöhung der Einkommensteuer! Bei der allgemein verbreiteten Idee einer Steuererhöhung zur Finanzierung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen wird übersehen, dass mittelfristig jede Steuererhöhung einen negativen Finanzierungssaldo hervorbringt. Die manchem vielleicht paradox erscheinende Logik volkswirtschaftlicher Kreislauf- und Multiplikatoreneffekte würde erfordern, das BGE nicht mit höheren, sondern mit niedrigeren Einkommensteuern zu kombinieren, und zwar sollte die Senkung mindestens bei 60% des BGE liegen, um im dritten Jahr eine Plus beim Finanzierungssaldo zu erreichen. Allerdings zieht eine solche Maßnahme in den ersten beiden Jahren seiner Installation eine Neuverschuldung von ca. 142 Mrd. Euro nach sich, die erst in den Folgejahren abgebaut werden kann.16

Tabelle 3
Finanzierungssaldo des Staates im EMGE
in Mrd. Euro
Steuerbelastung in % 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
-20 -21,5 3,7 9,4
-10 -10,7 1,9 4,7
+10 10,7 -2,1 -4,9
+20 21,4 -4,5 -9,8

Fazit

Durch die konsumfördernde Wirkung des BGE wird die deutsche Volkswirtschaft aus Sicht beider Modelle auf ein höheres Leistungsniveau, gemessen am BIP, gehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich auch mittelfristig höhere Wachstumsraten einstellen. Als problematisch erweist sich die dauerhafte Finanzierung eines BGE von 100 Euro pro Bürger und Monat durch die Einkommensteuer. Je nachdem, welchem ökonometrischen Modell man mehr Glauben schenken möchte, lässt sich die Finanzierung zumindest kurzfristig durch eine entsprechende Erhöhung der Einkommensteuer der sogenannten Leistungsträger (KOMO) oder durch eine Senkung derselben (EMGE) finanzieren. Letzteres bedeutet, dass in den ersten beiden Jahren das BGE entweder mit Hilfe von Krediten oder aus einer anderen Quelle finanziert werden muss. Eine Senkung der Einkommensteuer um ca. 60 Mrd. Euro würde eine solche Leistungssteigerung der Volkswirtschaft bewirken, dass das BGE aus den zusätzlichen Steuereinnahmen ab dem dritten Jahr bestritten werden könnte. Die Defizitquote von 5 Prozentpunkten im ersten Jahr stellt jedoch eine Hürde dar, vor der die meisten Politiker zurückschrecken werden. Leider ist es mit den beiden vorliegenden Modellen nicht möglich, die volkswirtschaftlichen Effekte alternativer Geldquellen zu eruieren.

Es ist wohl nicht anzunehmen, dass die Politik in nächster Zukunft ein wie auch immer dimensioniertes und ausgestaltetes BGE umsetzen wird; auf der anderen Seite lässt sich das angesichts bevorstehender Wahlen auch nicht ausschließen. Der Praktiker sollte jedoch beachten, dass die hier zu Grunde liegende Modellierung das BGE dem ursprünglichen Grundmodell von Philippe van Parijs folgte und dieses BGE deshalb von den meisten Empfängern wohl eher als „Zubrot“ verstanden werden wird: In dieser Form ist es vom Charakter her mit einer Erhöhung des Kindergeldes zu vergleichen, wenn man von der Bindung an die Existenz von Kindern abstrahiert. Das Modell ging deshalb ausdrücklich nicht mit dem Anspruch einher, die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums – wie heute über das Arbeitslosgengeld II – abzubilden.

In der aktuellen Debatte werden aber vorwiegend Ansätze diskutiert, in denen das BGE genau diese sozialstaatliche Funktion übernimmt. Deshalb stehen die hier vorgestellten Ergebnisse unter einem gewissen Vorbehalt, denn in dem Falle, in dem das BGE tatsächlich das soziokulturelle Existenzminimum übernehmen soll, müssten die entsprechenden Sozialsysteme – unter Beachtung ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dem Sozialstaatsprinzip und der Menschenwürde gegenüber – miteinander verglichen werden. Es ginge dann nicht mehr um ein bedingungsloses (aber gegebenenfalls verzichtbares) „Zubrot“, sondern um die Gewährleistung der menschlichen Selbsterhaltung. Diese muss allerdings auch das derzeitige Wirtschaftssystem bereits gewährleisten, wenn es verfassungsrechtlich sowie ethisch legitim und funktional sein soll.

Insofern wird es weniger der Finanzierungsbedarf sein, in dem sich ein umfänglich sozialstaatliches BGE vom derzeitigen Wirtschaftsmodell unterscheidet, sondern die Unterschiede werden sich vermutlich darin finden, wie die Arbeitsteilung mit einem BGE organisiert werden soll, welche Arbeitsmärkte sich (noch) etablieren können, welche (Arbeits-)Anreizsysteme notwendig sind und welche Wirkungen diese besitzen (insbesondere mit Blick auf die Forderung nach einem zusätzlich zum BGE eingeführten Mindestlohn) oder wie sich die Löhne für außerordentlich anstrengende, gefährliche und unangenehme Tätigkeiten entwickeln. Damit sind jedoch Fragen berührt, die den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen und insofern auch an dessen Gegenstand vorbeigehen.

Neben den erwähnten sozialpolitischen Aspekten ist aus einer ökonometrischen Perspektive heraus vor allem folgende Frage für die praktische Umsetzung des BGE interessant: Wie entwickelt sich die deutsche Volkswirtschaft jenseits des Horizonts von Kurzfristmodellen? Sicher scheint zu sein, dass eine entwickelte Volkswirtschaft durch einen starken, dauerhaft implementierten Impuls auf ein höheres Niveau gehoben werden kann, durch das auch die Einnahmequellen des Staates stärker sprudeln. Die hier verwendeten Modelle bestätigen aber auch die seit langem bekannte These, dass die Wachstumsraten sich nach wenigen Jahren auf das frühere Niveau zurückbilden, obwohl dies je nach Aggregat sehr unterschiedlich sein kann (vgl. Tabelle 1, die relativen Zahlen). Was ist jenseits des Horizonts von drei Jahren zu erwarten? Bleibt es bei dem höheren Niveau oder stellen sich negative Postterminationseffekte ein? Diese Fragen wären mit Hilfe der existierenden Langfristmodelle zu beantworten. Interessant wären aber ebenso die Ergebnisse der wenigen noch existierenden aktiven Kurzfristmodelle, nicht nur, weil sie sicherlich eine gewisse mittelfristige Tendenz erkennen lassen, sondern auch, um zu überprüfen, ob sich die deutsche Volkswirtschaft in den letzten zehn Jahren strukturell derart gewandelt hat, dass man die älteren RWI-Konjunkturmodellversionen als obsolet ansehen muss. Aus dieser Sicht ergeben sich für die empirische Wirtschaftsforschung also noch einige Aufgaben, bevor man ein BGE „bedingungslos“ empfehlen kann.

  • 1 Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1-220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html (12.12.2012).
  • 2 R. Blaschke: Grundeinkommen und Grundsicherungen – Modelle und Ansätze in Deutschland, Mai 2011, aktualisiert Juni 2012, https://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2012/08/12-06-modelle-tabelle.pdf (5.12.2012). M. Opielka, W. Strengmann-Kuhn: Das Solidarische Bürgergeld – Finanz- und sozialpolitische Analyse eines Reformkonzepts, in: M. Borchard (Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld: Analysen zu einer Reformidee, Stuttgart 2007, S. 13-141.
  • 3 H. Flassbeck et al.: Irrweg Grundeinkommen, Frankfurt a.M. 2012.
  • 4 Vgl. P. v. Parijs: Basic Income: A Simple and Powerful Idea for the Twenty-First Century, in: Politics & Society, 32. Jg. (2004), H. 7, S. 7.
  • 5 Ebenda, S. 7; sowie S. Thieme: Das Subsistenzrecht – Begriff, ökonomische Traditionen und Konsequenzen, Marburg 2012, S. 478 f.
  • 6 P. v. Parijs, a.a.O., S. 8 ff.
  • 7 Vgl. U. Heilemann et al.: Qual der Wahl? – Finanzpolitik zwischen Konsolidierung und Konjunkturstabilisierung, in: Wirtschaftsdienst, 88. Jg. (2008), H. 9, S. 585-593.
  • 8 Vgl. U. Heilemann: Das RWI-Konjunkturmodell – Ein Überblick, in: W. Gaab, U. Heilemann, J. Wolters (Hrsg.): Arbeiten mit ökonometrischen Modellen, Berlin 2004, S. 161-212.
  • 9 Vgl. http://www.forschungsseminar.de (21.5.2013).
  • 10 G. Quaas, M. Klein: Struktureller Wandel und Krisenbewältigung der deutschen Volkswirtschaft, in: Wirtschaftsdienst, 91. Jg. (2011), H. 3, S. 186-193.
  • 11 G. Quaas, M. Klein: Multiplikatoren der deutschen Volkswirtschaft, Berlin 2012, S. 55-78 und S. 113-123; sowie die Kurzfassung G. Quaas, M. Klein: Einnahmen- und ausgabenseitige Multiplikatoren der deutschen Volkswirtschaft, in: Wirtschaftsdienst, 92. Jg. (2012), H. 10, S. 692-698.
  • 12 Das gilt nur im Prinzip. Im Fall des EMGE ist die neueste, an die aktuellen Daten angepasste Version verwendet worden. Die in der oben zitierten Studie aufgedeckte Fehlspezifikation des KOMO (Version 61) wurde beseitigt.
  • 13 Hier ein kleiner Auszug aus der Ahnengalerie dieser Hypothese: U. Heilemann, G. Barabas, H. Nehls: West German Macroeconomic Parameters and European Integration, in: S. G. Hall, U. Heilemann, P. Pauly (Hrsg.): Macroeconometric Models and European Monetary Union, H. 73, S. 179; G. Tichy: Konjunktur. Stilisierte Fakten, Theorie, Prognose, Berlin u.a.O. 1994, S. 91; K. W. Rothschild: „Pull“ und „Push“ im Export, in: Weltwirtschaftliches Archiv, 97. Jg. (1966), H. 2, S. 251-270; H. Gottschalk: Die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge als Gegenstand der Wechsellagenforschung, in: Der Stand und die nächste Zukunft der Konjunkturforschung, Festschrift für Arthur Spiethoff, München 1933, S. 85-91.
  • 14 G. Quaas, M. Klein: Struktureller Wandel und Krisenbewältigung ..., a.a.O., S. 189.
  • 15 Den Aussagen zur Beschäftigung liegen in beiden Modellen umgekehrte Produktionsfunktionen zugrunde (vgl. U. Heilemann: Das RWI-Konjunkturmodell ..., a.a.O., S. 168). Eine sinkende Leistungskraft der Wirtschaft zieht deshalb ceteris paribus eine nachlassende Beschäftigung nach sich. Dieser Zusammenhang wird auch durch die evolutorische Kritik an der neoklassischen Produktionsfunktion nicht entkräftet, die diese nicht für falsch erklärt, sondern auf die Widerspiegelung eines sehr weitgehend gültigen Oberflächenphänomens relativiert. Vgl. R. R. Nelson, S. G. Winter: An Evolutionary Theory of Economic Change, 1982, S. 222 ff. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die gesellschaftspolitischen Wirkungen eines BGE die Motivation der Beschäftigten derart verändern, dass eine höhere Beschäftigung erforderlich ist, um das gleiche Leistungsniveau zu erreichen. Von einer solchen pessimistischen Prämisse gehen beide Autoren jedoch nicht aus.
  • 16 Zu den Einzelheiten dieser alternativen Simulation siehe http://www.forschungsseminar.de/BGE/files.htm (21.5.2013).

Title:The Unconditional Basic Income – A Sustainable Concept?

Abstract:The introduction of an unconditional basic income has been discussed in Switzerland for many years. Germany, however, takes a sceptical view of this idea. The authors of this „Zeitgespräch“ express disparate opinions on how broadly the concept should be defined, but they agree on the motive behind the concept: respect for human dignity. Moreover, it may make many social policy rules obsolete. There are conflicting opinions concerning the reaction of labour supply to the unconditional basic income. Some authors fear that it will shrink substantially. But its financing will be the main problem. There are proposals to increase the value added tax rate. The economic impacts of funding it by income tax revenues are analysed using a macroeconomic model. Ultimately, the implementation of the concept will have distributional effects which are very difficult to predict.


DOI: 10.1007/s10273-013-1571-8

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