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Soziales Kapital geht verloren

Von Jörg Thomä

In diesen Tagen ist ein altbekanntes Phänomen zu beobachten: Die Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht hat die Kritiker des Großen Befähigungsnachweises auf den Plan gerufen. Zu hören ist das klassische Argument gegen den „Meisterzwang“, wonach er als Instrument zur Abschottung von Märkten zu Monopolrenten, höheren Preisen und einer zu geringen qualitativen Differenzierung des handwerklichen Leistungsangebots führen würde. Der These eines zu geringen Wettbewerbs auf Handwerksmärkten lässt sich entgegnen, dass handwerkliche Unternehmen meist nicht nur untereinander, sondern auch mit nicht-handwerklichen Anbietern konkurrieren. Es gibt zudem keine zahlenmäßige Begrenzung der Betriebszahlen. Auch mangelt es auf den kleinbetrieblich geprägten Handwerksmärkten an Möglichkeiten, Preise und Mengen zu steuern. Gleichzeitig dürfte überhaupt erst die breite Qualifizierungswirkung des Großen Befähigungsnachweises die nötigen personellen Voraussetzungen für einen differenzierten Qualitätswettbewerb schaffen.

Solche und ähnliche Schlagabtausche fanden bereits in der Vergangenheit wiederholt statt und führen nicht weiter. Stattdessen lohnt ein Blick in die empirische Forschung zu den Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004. Gesichert ist, dass die Reform zu einem Gründungsboom im deregulierten Teil des Handwerks geführt hat. Allerdings bleiben die neuen Betriebe meist sehr klein und weisen eine geringe Überlebensrate auf, was Zweifel am Beitrag zu weitergefassten wirtschaftspolitischen Zielen wie Beschäftigung, Wachstum und Innovation weckt. Ebenfalls zeigt sich, dass die Ausbildungsleistung der deregulierten Gewerke infolge der Novelle gesunken ist. Weder gesunkene Preise, höheres Marktvolumen noch eine höhere qualitative Differenzierung wurden bislang empirisch aufgezeigt. Viele Effekte der Handwerksreform mögen daher im Detail noch unklar sein, fest steht jedoch, dass sich die optimistischen Prognosen der Befürworter bislang empirisch nicht bestätigt haben und sogar eher negative Folgen feststellbar sind. Insofern ist der Nachweis, dass eine Abschaffung der Meisterpflicht von Nutzen ist, nach wie vor nicht erbracht.

Umso drängender stellt sich die Frage, was durch die Novelle verloren gegangen ist. Der Große Befähigungsnachweis ist eine gewachsene Institution, die im Handwerk in hohem Maß identitätsstiftend wirkt. Althergebrachte handwerkliche Traditionen, Werte und Sozialisationsmuster sind eng mit dem Lebensentwurf und Berufsethos verknüpft, als selbstständiger Meister einen eigenen Gewerbebetrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Wichtige volkswirtschaftliche Funktionen des Handwerks stehen damit in Zusammenhang – etwa im Bereich der dualen Ausbildung, des Innovationssystems oder der Regionalentwicklung. Die Meisterpflicht ist hierfür nicht allein entscheidend, jedoch ein wichtiger Garant. Nun geht beim Wegfall gewachsener Institutionen das darin gespeicherte soziale Kapital verloren. Insofern stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang für die 2004 zulassungsfrei gestellten Gewerke durch eine Wiedereinführung der Meisterpflicht überhaupt reversibel wäre. Sicherlich lohnt eine gezielte Prüfung und Evaluierung einzelner Gewerke. Noch wichtiger ist jedoch, den fortwährenden Deregulierungsbestrebungen auf europäischer Ebene und ihren ökonomischen Befürwortern mit der nötigen Skepsis entgegenzutreten. Letzteren obliegt die Beweislast bei der Veränderung eines funktionierenden Institutionensettings wie dem Großen Befähigungsnachweis. Am Beispiel der Handwerksnovelle 2004 gilt es aufzuzeigen, dass die erwarteten ökonomischen Vorteile einer etwaigen Ausdehnung der Deregulierung auf den immer noch zulassungspflichtigen Großteil des Handwerks nicht nur theoretisch, sondern auch empirisch plausibel sind.

Migranten erhalten eine Chance

Von Petrik Runst

Mit der Einführung der preußischen Gewerbefreiheit vor über 200 Jahren begann die moderne Diskussion über die Regulierung des Handwerks, die bis heute anhält. Es gibt nur wenige andere Wirtschaftsbereiche, welche die öffentliche Diskussion in einem solchen Maß befeuern können. Seit 2004 müssen Unternehmer in bestimmten Handwerkszweigen, wie Gebäudereiniger, Fliesenleger oder Raumausstatter keinen Meisterbrief mehr vorweisen. Dieser Umstand hat nicht nur eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema ausgelöst, sondern aktuell auch einen erneuten Vorstoß, das Rad zurückzudrehen und die Meisterpflicht wieder einzuführen. Wissenschaftliche Ergebnisse sprechen nie für sich selbst, sondern können unterschiedlich interpretiert werden. Nach meiner Lesart geben die bisherigen Studien keinen Anlass dazu, die 2004 durchgeführte Deregulierung des Handwerks infrage zu stellen.

Die Beurteilung der Qualität einer noch zu erbringenden Dienstleistung ist für den Kunden nie einfach. Dennoch hat die Abschaffung der Meisterpflicht diesen Umstand weder verbessert noch verschlechtert. Der freiwillige Meisterbrief als Gütesiegel existiert nach wie vor und kann auf Firmenwebseiten, Plattformen oder als Autowerbung präsentiert werden. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Meisterfirmen auf der Online-Plattform „MyHammer“ bessere Kundenbewertungen erhalten und länger auf der Plattform verbleiben. Kunden nehmen also einen Unterschied zwischen Meister- und Nicht-Meister-Qualität wahr. Das freiwillige Meisterzertifikat gibt den Kunden die Möglichkeit, ein Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen, das ihnen angemessen erscheint. Neue Forschungsergebnisse geben erste Hinweise darauf, dass die Deregulierung die Zahl der neuen Ausbildungsverträge reduziert hat. Nun sollte man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und die Meisterpflicht als die einzige Möglichkeit darstellen, die Ausbildung im Handwerk zu gewährleisten. Erstens, hat das Handwerk jahrelang über Bedarf ausgebildet. Wenn nur 40 % der ausgebildeten Handwerker im Handwerk verbleiben, hat das Handwerk kein Ausbildungsproblem, sondern ein Abwanderungsproblem. Zweitens, falls man die ohnehin hohe Ausbildungsleistung im Handwerk fördern möchte, könnte man dies auch tun, ohne Marktzutrittsbarrieren in Form der Meisterpflicht zu errichten. Stattdessen könnte die staatliche Benachteiligung der beruflichen (und Bevorteilung der akademischen) Bildung abgebaut werden.

Die Abschaffung der Meisterpflicht hat den Migrantenanteil unter selbstständigen und abhängig Beschäftigten im Handwerk erhöht und damit zur Integration in den Arbeitsmarkt beigetragen. Dies ist auch dringend notwendig. Mehr als 15 % der Menschen in Deutschland verfügen über eigene Migrationserfahrung, mehr als 22 % über einen Migrationshintergrund. In beiden Gruppen liegt eine höhere Arbeitslosigkeit als im Rest der Bevölkerung vor. Außerdem wird Deutschland auch in den nächsten Jahrzehnten ein Einwanderungsland bleiben. Die Gründe für die zähe Integration in den Arbeitsmarkt sind vielfältig und komplex. Obwohl die teilweise Abschaffung der Meisterpflicht nicht alle damit verbundenen Probleme lösen kann, hat sie die Situation dennoch verbessert. Das Handwerk bietet einen guten Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt – besonders für Menschen mit praktischen Fertigkeiten. Die Abschaffung der Meisterpflicht in Teilen des Handwerks hat mehr Flexibilität geschaffen, um persönliche Arbeitsmarktbiografien zu gestalten, indem die Gründung von Unternehmen erleichtert wurde. Es wurden dringend benötigte Zugänge für Einwanderer in den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Kunden können sich weiterhin für meisterliche Qualität entscheiden, und auch die Ausbildung künftiger Handwerker ist nicht in Gefahr. Alles in allem sprechen die bisherigen Forschungsergebnisse gegen die Wiedereinführung der Meisterpflicht.


DOI: 10.1007/s10273-018-2328-1