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Die Soloselbstständigkeit wird häufig mit einer prekären Wirtschaftslage der „marginalen“ Alleinunternehmer assoziiert. Eine Auswertung der Daten des Mikrozensus 2014 zeichnet jedoch ein differenziertes Bild. Es befinden sich zwar unter den Soloselbstständigen im Handwerk viele auffällige Untergruppen: EU-Ausländer, Erwerbstätige im Rentenbezugsalter, Frauen und Teilzeittätige. Gleichzeitig zeichnet sich jedoch ab, dass die überwiegende Mehrheit persönliche Nettoeinkommen erreicht, die oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt liegen. Als problematisch ist daher weniger die aktuelle Einkommenslage der Soloselbstständigen einzuschätzen, als vielmehr die Ungleichstellung unterschiedlicher Erwerbsformen in Hinblick auf die Pflichten zur sozialen Absicherung.

Nach Jahrzehnten einer rückläufigen Entwicklung ist die Zahl der Soloselbstständigen im Handwerk in den 2000er Jahren rapide gestiegen. Während im Rahmen der Handwerkszählung 1994/1995 etwa 77 000 soloselbstständig tätige Handwerker gezählt wurden, ist die Zahl der Alleinunternehmer im Handwerk 2010 auf mehr als das Dreifache – 263 000 – geschätzt worden.1 Angesichts der deutlich verbesserten konjunkturellen Lage im Handwerk seit 2010 und der Einführung einer Ausbildungsumlage für Soloselbstständige wurde zeitweilig erwartet, dass die Zahl der Alleinunternehmer zugunsten der abhängig Beschäftigten abnehmen wird.2 Aktuell deuten jedoch die vorliegenden Schätzungen auf die starke Persistenz der soloselbstständigen Erwerbsstrukturen bzw. einen weiteren Anstieg der Soloselbstständigen-Zahlen im Handwerk hin – trotz der evidenten Fachkräfteengpässe.3 Dies wirft zwangsläufig die Frage nach den relativen Vorteilen der Soloselbstständigkeit gegenüber der regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf.

Bei der Suche nach den Ursachen für den Anstieg bzw. Fortbestand der soloselbstständigen Wirtschaftsstrukturen wird auf mehrere Veränderungen im regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld verwiesen.4

  1. In der konjunkturell schwierigen Phase Mitte der 2000er Jahre ist die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus stark ausgeweitet worden.
  2. 2004 wurde mit der Deregulierung der Handwerksordnung der Marktzutritt für geringer Qualifizierte erleichtert, was zu einer Gründungswelle in den zulassungsfrei gestellten Handwerken führte.5
  3. Die Einführung der Dienstleistungsfreiheit zusammen mit der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der EU-Osterweiterungen 2004 und 2007 begünstigte eine Gründungswelle durch EU-Ausländer im Handwerk.6
  4. Die organisatorische Dezentralisierung führte zur zunehmenden Ausgliederung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Unternehmensfunktionen,7 die seither von unabhängigen Marktakteuren bzw. Subunternehmern erbracht und zunehmend auch über digitale Marktplätze (Plattformen) koordiniert werden.

Auf der individuellen Ebene verweist man schließlich auf zwei zentrale Vorteile einer Soloselbstständigkeit: die berufliche Autonomie sowie die Flexibilität dieser Erwerbsform. Letztere ermöglicht es den Betroffenen, den Erwerbsumfang individuell anzupassen, sodass die Soloselbstständigkeit dann gewählt werden kann, wenn die familiäre Sorgearbeit eine reguläre Beschäftigung in Vollzeit nicht zulässt.8

Unabhängig von den Motiven für die Ausweitung bzw. Persistenz dieser Erwerbsform beschäftigt die einschlägige Literatur vordergründig die Frage, inwieweit die Soloselbstständigkeit einer prekären Erwerbsform gleichzusetzen ist.9 Prekarität wird dabei als eine Kombination aus einem niedrigen Einkommen und einer mangelnden Absicherung sozialer Risiken betrachtet.10 Eine fundierte Bewertung, ob die Strukturen der Soloselbstständigkeit im Handwerk als prekär bezeichnet werden sollen, kann nicht erbracht werden, da bislang grundlegende Daten zu den Einkommensstrukturen der Soloselbstständigen im Handwerk nahezu vollständig fehlen.11 Dieser Beitrag liefert erstmalig Ergebnisse zu den Einkommensstrukturen und zur Altersvorsorge Soloselbstständiger im Handwerk und ermöglicht so die Beantwortung der Frage, inwieweit von einer Prekarität der soloselbstständigen Strukturen im Handwerk ausgegangen werden muss.

Mikrozensus dient Analyse von Soloselbstständigen

Um die Strukturen der Soloselbstständigkeit im Handwerk empirisch zu analysieren, ist ein Datensatz erforderlich, der nicht nur Informationen zu den Merkmalen der Erwerbstätigen und ihren Einkommen enthält, sondern auch einen Datenumfang bietet, der eine ausreichende Fallzahl auch bei der Beschränkung der Stichprobe auf die Population der Soloselbstständigen im Handwerk gewährleistet. Dieses Anforderungsspektrum erfüllt nur der Mikrozensus, der Informationen von über 800 000 Personen enthält und damit auch Analysen für kleinere Populationen ermöglicht. Im Sozioökonomischen Panel liegen nur Daten zu etwa 28 000 Personen vor, was das Auswertungspotenzial dieses Datensatzes für disaggregierende Auswertungen stark einschränkt.12 Die Handwerkszählung als der offizielle Referenzdatensatz für die Analysen der Handwerkswirtschaft liefert hingegen keine Informationen zu den soziodemografischen Merkmalen der Betriebsinhaber oder der Beschäftigten im Handwerk sowie zu deren individuellen Einkommen.13

Abbildung 1
Mittlere monatliche Gesamt-Nettoeinkommen 2014
Mittlere monatliche Gesamt-Nettoeinkommen 2014

Quelle: Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

Ein weiterer zentraler Vorteil der Mikrozensusbefragung liegt in der zielgenauen Erfassung der Gruppe der selbstständig Tätigen. Die relevanten Angaben basieren im Mikrozensus auf der Selbstauskunft der Befragten und ermöglichen eine zusätzliche Unterscheidung zwischen Selbstständigen mit und ohne Beschäftigten, also Mehr-Personen-Unternehmern (MPU) und Ein-Personen-Unternehmern (EPU). In die Auswertung fließen dabei nur Angaben zu den Selbstständigen bzw. abhängig Beschäftigten im Hauptstatus ein. Selbstständigkeit im Nebenerwerb, die in der Regel zur Einkommensverbesserung neben einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung gewählt wird,14 ist damit nicht Gegenstand dieser Analyse.

Die Gruppe der Erwerbstätigen im Handwerk kann im Rahmen der Mikrozensusbefragung anhand der Variable zum Erwerbsberuf der befragten Person erfasst werden. Die Definition der „Handwerksberufe“ folgt dabei einem Methodenbericht der Bundesagentur für Arbeit, der alle für das Handwerk relevanten Berufsgattungen auf der 5-Steller-Ebene der neuen Klassifikation der Berufe (KIdB), Ausgabe 2010, listet.Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Erfassung der Zielpopulation der im Handwerk Tätigen anhand der Berufsklassifikation einige Unschärfen nach sich zieht. So zielt diese Abgrenzung auf die Gruppe der gewerblich-technischen Handwerksberufe ab, sodass kaufmännische Berufe und Verkaufsberufe nicht einbezogen werden.15 Dies führt zu einer Untererfassung der Gesamtbeschäftigungszahl im Handwerk, dürfte aber kaum Auswirkungen auf die Analysen zu den Strukturen der Soloselbstständigkeit im Handwerk haben. Bedeutender ist, dass bei einer Erfassung über Berufsklassifikationen die Personengruppe der Betriebsinhaber großer Handwerksunternehmen gegebenenfalls unterschätzt wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die KldB 2010 eine Berufskennziffer für „Geschäftsführer und Vorstände“ führt, bei der nicht unterscheidbar ist, ob die dort versammelten Personen Geschäftsführer industrieller oder handwerklicher Betriebe sind.16

Die dieser Analyse zugrunde liegende Stichprobe umfasst alle Erwerbstätigen in Privathaushalten, die im Hauptstatus als abhängig Beschäftigte, Soloselbstständige oder Selbstständige mit Beschäftigten in einem Handwerksberuf der Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) bzw. B1 (zulassungsfreie Handwerke) tätig sind. Geringfügig Beschäftigte und Auszubildende sind aus der Analyse ausgeschlossen, da ihre Berücksichtigung die Statistiken zu den Qualifikationen und Einkommen stark verzerren würde. Die Anwendung aller Filterkriterien führt zu einer Stichprobe von 35 337 Personen. Hochgerechnet entspricht das 4,3 Mio. der in Handwerksberufen erwerbstätigen Personen und damit 13 % aller Erwerbstätigen in Deutschland. Knapp 17 % aller Erwerbstätigen in Handwerksberufen sind selbstständig tätig. Die auf Basis der Mikrozensusdaten hochgerechnete Zahl der Selbstständigen in Handwerksberufen (716 000) liegt dabei zwischen den in der Handwerkszählung und in den offiziellen Statistiken des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ermittelten Werten. Während die Handwerkszählung für 2014 ca. 589 000 umsatzsteuerpflichtige Handwerksunternehmen ausweist, waren nach den ZDH-Statistiken im gleichen Jahr insgesamt 822 000 Handwerksbetriebe (Anlage A und B1) in den Handwerkskammerverzeichnissen eingetragen.17

Vergleich der soziodemografischen Merkmale

Tabelle 1 stellt die Informationen zu den soziodemografischen und qualifikatorischen Merkmalen der Erwerbstätigen im Handwerk nach den einzelnen Erwerbsformen dar. Beim Vergleich der Gruppen fallen zum Teil sehr deutliche Unterschiede auf, die folgendes Bild der einzelnen Erwerbsformen zeichnen lassen: Bei den abhängig Beschäftigten in qualifizierten Handwerksberufen handelt es sich insgesamt um eine recht homogene Personengruppe. Sie setzt sich überwiegend aus männlichen Beschäftigten (87 %) zusammen, die im Durchschnitt jünger sind (42 Jahre) als beide Selbstständigen-Gruppen (47 und 49 Jahre) und überwiegend in Partnerschaften mit und ohne Kinder leben (72 %). Sie verfügen in der Regel über keine Hochschulzugangsberechtigung (90 %) und haben überwiegend einen beruflichen Lehrabschluss (79 %), zum Teil in Verbindung mit einem Fortbildungsabschluss zum Meister oder Techniker (10 %) erworben.

Das Bild der Selbstständigen mit Beschäftigten entspricht der herkömmlichen Vorstellung eines etablierten Handwerksunternehmers.18 Bei den Selbstständigen mit Beschäftigten handelt es sich überwiegend um männliche Erwerbspersonen, die im Durchschnitt einige Jahre älter sind als abhängig Beschäftigte und mehrheitlich in Familien mit Kindern leben (51 %). Sie verfügen in der Regel über einen Meistertitel (62 %) und weisen gegenüber der Gruppe der abhängig Beschäftigten höhere allgemeinbildende Abschlüsse auf. 18 % aller Handwerksunternehmer mit Beschäftigten verfügen demnach über eine Hochschulzugangsberechtigung.

Tabelle 1
Soziodemografische und qualifikatorische Merkmale der Erwerbstätigen in Handwerksberufen
nach Erwerbsformen, 2014, Fallzahl: 35 337
Soziodemografische Merkmale und Bildungshintergrund EPU MPU AB EPU im Vergleich zu MPU EPU im Vergleich zu AB
Anteile in % Effektkoeffizienten und Signifikanz
Demografie
Frauen 19,2 13,0 13,2 0,132 * 0,202 ***
Durchschnittsalter in Jahren 47,4 48,7 42,0 -0,084 *** 0,036 ***
Beschäftigte über 65 Jahre 6,4 5,3 0,3        
Staatsangehörigkeit
Deutsch 86,2 93,8 91,6 Referenz
EU-Ausland 10,7 3,3 4,4 0,876 *** 1,123 ***
Übriges Ausland 3,1 2,9 4,1 -0,251   -0,020  
Lebensform
Paar mit Kindern 36,9 50,7 45,9 Referenz
Alleinerziehende 5,5 4,5 5,3 0,379 *** 0,276 ***
Paar ohne Kinder 30,9 30,5 26,4 0,316 *** 0,041  
Alleinstehende 26,6 14,3 22,5 0,792 *** 0,305 ***
Schulabschluss
maximal Hauptschulabschluss 36,5 39,7 44,8 Referenz
Realschulabschluss 40,7 41,0 43,4 0,261 *** 0,233 ***
Hochschulreife/Abitur 20,6 17,9 9,6 0,325 *** 0,551 ***
keine Angabe 2,2 1,4 2,2 -0,041   -0,074  
Berufsabschluss
maximal Berufsabschluss 52,0 30,6 78,8 Referenz
Fortbildungsabschluss 31,2 62,0 10,4 -1,128 *** 1,453 ***
Hochschulabschluss 6,8 2,8 1,8 0,039   1,066 ***
keine Angabe 10,0 4,6 8,9 0,066   0,252 ***
LR chi2       6310,9   6310,9  
Pseudo R2       0,158   0,158  

Anmerkungen: EPU: Ein-Personen-Unternehmer, MPU: Mehr-Personen-Unternehmer, AB: Abhängig Beschäftigte. Die letzten beiden Spalten geben die Ergebnisse multinomialer Logitmodelle wieder, die neben den gelisteten Variablen auch eine Konstante, einen quadratischen Term für das Alter und ein Dummy für die Anlage B1 der Handwerksordnung beinhalten. Signifikanzniveau: ***1 %, **5 %, * 10 %.

Quelle: Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

Die Soloselbstständigen in Handwerksberufen zeigen sich hingegen hinsichtlich ihrer soziodemografischen Merkmale deutlich heterogener. So sind in der Gruppe der Alleinunternehmer die Anteile der Personengruppen erhöht, die zu den Randgruppen in der Population der Erwerbstätigen im Handwerk zählen. Es befinden sich unter den Soloselbstständigen signifikant mehr Frauen (19 %), Erwerbstätige im Rentenbezugsalter (6 %), Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (14 %) und Alleinstehende (27 %) als in der Gruppe der abhängig Beschäftigten. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass die Soloselbstständigen im Durchschnitt über höhere Bildungsabschlüsse verfügen als abhängig Beschäftigte. Insbesondere die Anteile der Abiturienten (21 %) und der Hochschulabsolventen (7 %) sind deutlich erhöht. Im Vergleich zu den Selbstständigen mit Beschäftigten verfügen die Soloselbstständigen hingegen deutlich seltener über einen Meistertitel.

Verteilung der persönlichen Nettoeinkommen

Die Einkommenslage der Soloselbstständigen in Handwerksberufen lässt sich auf Grundlage der Mikrozensusdaten unter Zuhilfenahme der Variablen zu persönlichen monatlichen Nettoeinkommen beschreiben.19 Die Angaben zu den Nettoeinkommen basieren dabei auf einer Selbstauskunft der Befragten und schließen neben Erwerbseinkommen auch Transferleistungen (Renten, Kindergeld, Wohngeld), Kapitaleinkommen (Zins- und Gewinnzahlungen) sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ein. Damit ist zu beachten, dass die auf Mikrozensusdaten basierenden Statistiken nicht die monetären Resultate der Erwerbsarbeit, sondern vielmehr die soziale Lage der Erwerbstätigen in den jeweiligen Erwerbsformen wiedergeben.

Betrachtet man die Statistiken zum persönlichen Nettoeinkommen der in Handwerksberufen Tätigen (vgl. Abbildung 1), dann wird deutlich, dass Soloselbstständige in Handwerksberufen im Mittel (Median) geringere Einkommen erzielen (1489 Euro) als abhängig Beschäftigte (1629 Euro) und Selbstständige mit Beschäftigten (2255 Euro). Besonders niedrige Einkommen werden dabei von Soloselbstständigen in B1-Berufen, also im zulassungsfreien Handwerk angegeben (1321 Euro). Damit zeichnet sich für Erwerbstätige in Handwerksberufen die gleiche Reihenfolge der Erwerbsformen nach Einkommen ab, wie sie auch in der Gesamtwirtschaft festgestellt wird. Die verfügbaren Statistiken für die Grundgesamtheit aller Erwerbspersonen lassen ebenfalls darauf schließen, dass die Soloselbstständigkeit mit den geringsten mittleren Einkommen einhergeht.20

Abbildung 2
Verteilung der monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen in Handwerksberufen 2014
Verteilung der monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen in Handwerksberufen 2014

Quelle: Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

Da bekannt ist, dass die Einkommen insgesamt einer starken Streuung unterliegen,21 zeigt die Abbildung 2 weiterführend die Verteilung der monatlichen Nettoeinkommen in den jeweiligen Gruppen der Erwerbstätigen in Handwerksberufen, auf der rechten Seite unter zusätzlicher Unterscheidung zwischen Soloselbstständigen in zulassungspflichtigen A- und zulassungsfreien B-Handwerken. Die Abbildung lässt insgesamt eine stärkere Polarisierung der Einkommen in der Gruppe der Soloselbstständigen erkennen. Deutlich größere Anteile der Soloselbstständigen berichten einerseits über monatliche Nettoeinkommen unterhalb von 917 Euro im Monat, also der Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt im Jahr 2014.22 Gleichzeitig lässt sich jedoch beobachten, dass ein größerer Teil der Alleinunternehmer als der abhängig Beschäftigten im Bereich der hohen Einkommen, also im Wertebereich von über 200 % des Medians der Äquivalenzeinkommen für einen Ein-Personen-Haushalt liegt. Mit anderen Worten: Bei den Soloselbstständigen im Handwerk lässt sich eine hohe Bandbreite der Einkommen beobachten, wobei die Ränder der Verteilung bei den Soloselbstständigen stärker besetzt sind als in der Gruppe der abhängig Beschäftigten. Der rechte Teil der Abbildung 2 verdeutlicht schließlich, dass das Risiko, zur Gruppe der Niedrigeinkommensbezieher zu gehören, für Soloselbstständige in zulassungsfreien Berufen (B1-Handwerken) zusätzlich erhöht ist.

Abbildung 3
Verteilung der monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen in Handwerksberufen 2014
Verteilung der monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen in Handwerksberufen 2014

Anmerkung: Schwellenwerte für die Einkommensgruppen: niedrige Einkommen: 0 Euro bis unter 917 Euro monatliches Gesamtnettoeinkommen (917 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle 2014 für einen Ein-Personen-Haushalt), mittlere Einkommen: 917 Euro bis 3057 Euro (3057 Euro entspricht 200 % des Medians der Äquivalenzeinkommen für einen Ein-Personen-Haushalt), hohe Einkommen: über 3057 Euro im Monat.

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

Zur besseren Einordnung stellt die Abbildung 3 die jeweiligen Anteile der Erwerbstätigen in unterschiedlichen Erwerbsformen dar, die den Gruppen der Bezieher niedriger Einkommen (unter 917 Euro im Monat), der mittleren Einkommen und der hohen Einkommen (über 3057 Euro im Monat) zuzurechnen sind. Demnach können 20 % der Soloselbstständigen und nur 7 % der abhängig Beschäftigten niedrige persönliche Einkommen verzeichnen. Von den Alleinunternehmern in zulassungsfreien Handwerksberufen zählen gar 28 % zu den Niedrigeinkommensbeziehern. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass größere Anteile der Soloselbstständigen als der abhängig Beschäftigten im Bereich der hohen Einkommen anzusiedeln sind (12 % gegenüber 6 %).

Erklärungsansätze für die Einkommensunterschiede

Eine wichtige Ursache für das erhöhte Risiko niedriger Einkommen in der Gruppe der Soloselbstständigen könnte in der stärkeren Verbreitung der Teilzeittätigkeit liegen. In der Tat zeigt die Auswertung der Mikrozensusdaten, dass ca. 19 % der Alleinunternehmer und nur 7 % der abhängig Beschäftigten in Handwerksberufen in Teilzeit tätig sind. Beschränkt man die Auswertung auf die Gruppe der Vollzeittätigen, dann wird der Unterschied in den Medianeinkommen deutlich geringer (EPU: 1598 Euro im Monat, AB: 1671 Euro im Monat). Auch der Anteil der Niedrigeinkommensbezieher an allen Soloselbstständigen reduziert sich von 20 % auf knapp 13 %, wenn nur Vollzeittätige in der Auswertung berücksichtigt werden.

Abbildung 4
Monatliche Gesamt-Netto-Haushaltseinkommen in Handwerksberufen nach Lebensform 2014
Monatliche Gesamt-Netto-Haushaltseinkommen in Handwerksberufen nach Lebensform 2014

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

In der Literatur geht man ferner davon aus, dass die Erwerbsform der Selbstständigkeit dann gewählt wird, wenn sich die Erwerbspersonen auf eine gute Absicherung im sozialen Kontext (d. h. in der Regel im Rahmen einer bestehenden Partnerschaft) verlassen können. Allerdings zeigt die Analyse der soziodemografischen Merkmale der im Handwerk Tätigen, dass Soloselbstständige insgesamt seltener in Partnerschaften leben als abhängig Beschäftigte oder Selbstständige mit Beschäftigten. Auffällig ist hingegen der erhöhte Anteil der Alleinstehenden. Eine Auswertung der Mikrozensusdaten zu den Haushaltseinkommen zeigt darüber hinaus, dass auch die mittleren Haushaltseinkommen der Soloselbstständigen unterhalb der mittleren Einkommen beider alternativer Erwerbspersonengruppen liegen. Dies gilt sowohl insgesamt als auch innerhalb der jeweiligen Lebensformen (vgl. Abbildung 4). Nur für Ehepaare mit Kindern sind im Mittel kaum Unterschiede zwischen Haushalten mit Soloselbstständigen und Haushalten mit abhängig Beschäftigten feststellbar.

Rentenversicherung und Wohneigentum

Die Altersvorsorgepflichten sind in Deutschland für die Erwerbstätigen in unterschiedlichen Erwerbsformen und Branchen uneinheitlich geregelt. Als eine Besonderheit der Handwerkswirtschaft gilt, dass für die Selbstständigen im Handwerk bereits seit 1938 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) besteht. Diese ist allerdings sowohl zeitlich als auch gewerbespezifisch begrenzt. Die Versicherungspflicht umfasst nur einen Zeitraum von 18 Jahren (216 Kalendermonaten) und gilt seit der Handwerksnovelle 2004 nur für Selbstständige im zulassungspflichtigen Handwerk.23 Da Zeiten der abhängigen Beschäftigung auf die Pflichtversicherungszeit angerechnet werden, ist im Vorfeld unklar, welcher Teil der Selbstständigen im Handwerk tatsächlich einer Vorsorgepflicht unterliegt und wie groß der Anteil jener Personen ist, die freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Versicherung leisten.

Betrachtet man die Ergebnisse der Mikrozensusbefragung, dann werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Erwerbsformen sehr deutlich (vgl. Abbildung 5). Während bei den Einkommensstatistiken erkennbar wurde, dass die Soloselbstständigen mehr den abhängig Beschäftigten als den Selbstständigen mit Beschäftigten ähneln, verhält es sich bei den Fragen der Altersvorsorge genau umgekehrt. Die Mehrheit der Selbstständigen mit und ohne Beschäftigten gibt an, nicht in der GRV versichert zu sein. Die Unterschiede zwischen den beiden Selbstständigen-Gruppen sind dabei nur geringfügig ausgeprägt. Auffällig ist an erster Stelle, dass ein kleinerer Anteil der Soloselbstständigen freiwillig in die GRV einzahlt.

Abbildung 5
Rentenversicherungsstatus der Erwerbstätigen in Handwerksberufen nach Erwerbsstatus 2014
Rentenversicherungsstatus der Erwerbstätigen in Handwerksberufen nach Erwerbsstatus 2014

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen.

Da frühere Forschung zum Thema Alterssicherung im Handwerk zeigte, dass der Immobilienerwerb eine im Handwerk weit verbreitete Form der Altersvorsorge Selbstständiger darstellt,24 fasst die Abbildung 6 die Mikrozensusergebnisse zum Wohneigentum nach Erwerbsform zusammen. Es zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit (75 %) der Selbstständigen mit Beschäftigten in der Tat Immobilieneigentum vorweisen kann. Die Soloselbstständigen ähneln hinsichtlich ihrer Eigentumsverhältnisse wiederum mehr den abhängig Beschäftigten als den Mehr-Personen-Unternehmern. Knapp über die Hälfte aller Soloselbstständigen und aller abhängig Beschäftigten in Handwerksberufen bewohnt eine Immobilie als Eigentümer.

Soloselbstständige sind schlechter abgesichert

Getragen durch Veränderungen im institutionellen und regulatorischen Umfeld sowie durch eine grundlegende Reorganisation der Wertschöpfungsketten hat sich im Handwerk in den 2000er Jahren ein breites Segment soloselbstständiger Erwerbsstrukturen gebildet. Die Erwerbsform der Soloselbstständigkeit wird dabei vielerorts kritisch gesehen und mit dem Schlagwort der „Präkarisierung“ der Erwerbsarbeit in Verbindung gebracht. Ist jedoch davon auszugehen, dass Alleinunternehmertum im Handwerk einer prekären Wirtschaftsform gleichzusetzen ist?

Die Ergebnisse der Analyse auf Basis der Mikrozensusdaten 2014 verdeutlichen: Bei den Soloselbstständigen im Handwerk handelt es sich – ähnlich wie bei den Soloselbstständigen in der Gesamtwirtschaft – um eine heterogene Gruppe. Die Einkommen der Soloselbstständigen streuen stark, die Ränder der Einkommensverteilung sind stärker besetzt als in der Gruppe der abhängig Beschäftigten. Insgesamt erzielen Soloselbstständige in Handwerksberufen im Mittel deutlich geringere Einkommen als Selbstständige mit Beschäftigten und sogar leicht geringere Einkommen als abhängig Beschäftigte. Das Risiko für Niedrigeinkommen ist in der Gruppe der Soloselbstständigen am höchsten, hängt aber auch stark mit der dort stärker verbreiteten Teilzeittätigkeit zusammen.

Abbildung 6
Wohneigentum der Erwerbstätigen in Handwerksberufen nach Erwerbsstatus 2014
Wohneigentum der Erwerbstätigen in Handwerksberufen nach Erwerbsstatus 2014

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus 2014; eigene Berechnungen

Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass die Mehrheit der Soloselbstständigen in Handwerksberufen persönliche Nettoeinkommen erzielt, die oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle für Ein-Personen-Haushalte liegen. Für Vollzeit-Alleinunternehmer gilt, dass nur 13 % von ihnen dem so definierten Bereich der Niedrigeinkommen zuzuordnen sind. Berücksichtigt man demzufolge die beiden Kriterien für eine prekäre Wirtschaftslage – niedrige persönliche Einkommen und eine mangelnde Absicherung sozialer Risiken – dann ist aktuell Letzterem eine größere Bedeutung beizumessen. So weisen die Mikrozensusergebnisse darauf hin, dass die Mehrheit der Soloselbstständigen keine aktive Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung betreibt. Hinzu kommt, dass die Absicherung für das Alter über den Immobilienerwerb den Soloselbstständigen deutlich seltener als den Selbstständigen mit Beschäftigten gelingt. Weitere Befragungsergebnisse weisen ferner darauf hin, dass Soloselbstständige im Handwerk seltener private Altersvorsorge betreiben als Mehr-Personen-Unternehmer und, wenn sie dies tun, überwiegend nur geringe Beiträge in die privaten Vorsorgeformen einzahlen.25 Prekarität der soloselbstständigen Wirtschaftsform im Handwerk wird demnach aktuell weniger durch niedrige persönliche Einkommen, als vielmehr durch schwächere Absicherung sozialer Risiken verursacht.

Die regulatorische Ungleichstellung der einzelnen Erwerbsformen im Hinblick auf die Pflichten zur sozialen Absicherung ist nicht nur aus individueller, sondern auch aus ordnungspolitischer Sicht problematisch, da dies Tendenzen zur Verlagerung von Tätigkeiten und Leistungen aus dem Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den Bereich der soloselbstständigen Leistungserbringung befördern kann. Berücksichtigen die Soloselbstständigen bei der Auftragskalkulation die Kosten sozialer Absicherung nicht vollumfänglich, gehen damit Preisvorteile für den Auftraggeber einher, die ihn zur Auftragsvergabe an die solowirtschaftenden Unternehmer bewegen können. Diese regulatorisch bedingten „Einsparpotenziale“ für den Auftraggeber können womöglich einen Erklärungsbeitrag für die Bedeutungszunahme soloselbstständiger Erwerbsformen gegenüber der abhängigen Beschäftigung liefern. Die Definition eines Ordnungsrahmens, der gleiche Wettbewerbsbedingungen unabhängig von der Erwerbsform wiederherstellt und das Potenzial der Externalisierung sozialer Risiken ausschließt, erscheint daher derzeit als die dringendste wirtschaftspolitische Maßnahme.

* Dieser Beitrag stellt die zentralen Ergebnisse einer Studie des ifh Göttingen zu den Strukturen der Soloselbstständigkeit im Handwerk vor. Vgl. K. Haverkamp: Soloselbstständigkeit im Handwerk: Ergebnisse des Mikrozensus 2014, Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung Nr. 29, Göttingen 2019.

  • 1 Vgl. Statistisches Bundesamt: Handwerkszählung vom 31. März 1995, Stuttgart 1996; vgl. K. Müller, N. Vogt: Soloselbstständigkeit im Handwerk: Anzahl, Bedeutung und Merkmale der Ein-Personen-Unternehmen, Duderstadt 2014. Eine Langzeitbetrachtung zur Entwicklung der Soloselbstständigkeits-Quoten im Handwerk liefert K. Müller: Strukturentwicklungen im Handwerk, in: Wirtschaftsdienst, 93. Jg. (2013), H. 9, S. 636-642, https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2013/9/strukturentwicklungen-im-handwerk/ (2.9.2019).
  • 2 O. V.: Solo-Selbständige: Zahl könnte bald deutlich zurückgehen, in: Deutsche Handwerkszeitung vom 10.2.2016, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/solo-selbstaendige-zahl-koennte-bald-zurueckgehen/150/3091/323099 (16.7.2019).
  • 3 Vgl. K. Müller: Die Stellung des Handwerks innerhalb der Gesamtwirtschaft, Duderstadt 2017, S. 11 ff.
  • 4 Vgl. K. Brenke, M. Beznoska: Solo-Selbstständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe, BMAS-Forschungsbericht, Nr. 465, Berlin 2016, S. 15.
  • 5 Vgl. P. Runst, K. Fredriksen, T. Proeger, K. Haverkamp, J. Thomä: Handwerksordnung: ökonomische Effekte der Deregulierung von 2004, in: Wirtschaftsdienst, 98. Jg. (2018), H. 5, S. 365-371, https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2018/5/handwerksordnung-oekonomische-effekte-der-deregulierung-von-2004/ (2.9.2019).
  • 6 Vgl. K. Brenke, M. Beznoska, a. a. O., S. 23.
  • 7 Vgl. D. Goldschmidt, J. F. Schmieder: The Rise of Domestic Outsourcing and the Evolution of the German Wage Structure, in: The Quarterly Journal of Economics, 132. Jg. (2017), H. 3, S. 1165-1217.
  • 8 Vgl. A. Sorgner, M. Fritsch, A. Kritikos: Do entrepreneurs really earn less?, in: Small Business Economics, 49. Jg. (2017), S. 251-272; S. Noll, F. Wießner: Sweet and Bitter: Why female Entrepreneurs often have high Survival Rates but Low Incomes, in: Sozialer Fortschritt, 60. Jg. (2017), H. 8, S. 180-187.
  • 9 Vgl. K. Schulze Buschoff, W. Conen, J. Schippers: Solo-Selbstständigkeit – eine prekäre Beschäftigungsform?, in: WSI-Mitteilungen, 70. Jg. (2017), H. 1, S. 54-61; M. Westerveld: The „new“ self-employed: an issue for social policy?, in: European Journal of Social Security, 14. Jg. (2012), H. 3, S. 156-173.
  • 10 Vgl. K. Schulze Buschoff, W. Conen, J. Schippers, a. a. O., S. 57.
  • 11 Einige Statistiken zu den persönlichen Einkommen Soloselbstständiger in fünf Handwerkszweigen bietet die Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, vgl. RWI: Analyse der Ergebnisse der Unternehmensregisterauswertung Handwerk 2008, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Essen 2012, S. 103 ff.
  • 12 Vgl. K. Brenke, M. Beznoska, a. a. O., S. 17.
  • 13 Vgl. Statistisches Bundesamt: Unternehmen, tätige Personen und Umsatz im Handwerk – Jahresergebnisse 2014, Wiesbaden 2016.
  • 14 Vgl. K. Müller, N. Vogt, a. a. O., S. 26.
  • 15 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Spezifische Berufsaggregate auf Grundlage der Klassifikation der Berufe 2010, Nürnberg 2014. Auf der Berufsklassifikation beruhende Abgrenzung des Handwerks gegenüber einer auf das betriebliche Merkmal einer Handwerkskammerzugehörigkeit abstellenden Definition erläutern: K. Haverkamp: Das Handwerk – Zur definitorischen und statistischen Abgrenzung eines Wirtschaftsbereichs, in: Zeitschrift für KMU und Entrepreneurship, 67. Jg. (2019), H. 1, S. 67-79; sowie K. Haverkamp, H. Seibert, M. Wesling: Zur Abgrenzung der Erwerbs- und Ausbildungsberufe des Handwerks in der KldB 2010, FDZ-Methodenreports, Nr. 03/2019.
  • 16 Vgl. hierzu RWI, a. a. O., S. 88.
  • 17 Statistisches Bundesamt: Unternehmen, tätige Personen und Umsatz im Handwerk, a. a. O., Tab. 1.3.1; und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Entwicklung der Betriebsbestände im Handwerk 2014, Berlin 2019, https://www.zdh-statistik.de/application/index.php?mID=3&cID=652 (4.7.2019).
  • 18 Vgl. G. Schärl: Der Handwerksmeister: Aus der Tradition ins 21. Jahrhundert. Eine Status Quo-Analyse zum Erwerb und Nutzen dieses Qualifikationstypus, Dissertationsschrift, FernUniversität Hagen, 2009, S. 48 ff.
  • 19 Die Statistik zu den persönlichen Nettoeinkommen und zu den Haushaltseinkommen basieren entsprechend auf den Variablen EF438 und EF708 und damit auf den geschätzten individuellen „spitzen“ Einkommen, vgl. hierzu den Methodenbericht zum Mikrozensus: Statisches Bundesamt: Schätzung des individuellen „spitzen“ Nettoeinkommens im Mikrozensus, 8.5.2014, https://www.gesis.org/missy/files/documents/MZ/Nettoeinkommen.pdf (1.3.2019).
  • 20 Vgl. K. Brenke, M. Beznoska, a. a. O., S. 39; K. Brenke: Allein tätige Selbständige: starkes Beschäftigungswachstum, oft nur geringe Einkommen, in: DIW-Wochenbericht, 78. Jg. (2013), H. 7, S. 13.
  • 21 Vgl. M. Fritsch, A. S. Kritikos, A. Sorgner: Verdienen Selbständige tatsächlich weniger als Angestellte?, in: DIW-Wochenbericht, 80. Jg. (2015), H. 7, S. 134-141.
  • 22 Die Armutsgefährdungsschwelle wird in der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auf Basis der Mikrozensusdaten berechnet. Sie ist definiert als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten. Das Äquivalenzeinkommen beschreibt dabei das auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnete bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Die entsprechenden Werte werden regelmäßig auf Basis der Mikrozensusdaten ermittelt und im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik aktualisiert. Vgl. hierzu Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik, http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/ (1.3.2019).
  • 23 Vgl. A. Thonipara, K. Müller: Die Alterssicherung Selbstständiger im Handwerk, in: Sozialer Fortschritt, 66. Jg. (2017), H. 12, S. 875-896.
  • 24 Creditreform Wirtschaftsforschung: Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2016 /2017, Neuss 2017, S. 24; sowie A. Thonipara, K. Müller, a. a. O., S. 889 f.
  • 25 K. Müller, A. Thonipara: Alterssicherung im Handwerk, Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung, Nr. 18, Göttingen 2017, S. 32 ff.

Title:Solo Self-employment in the Craft Trades: Incomes and Social Security Coverage

Abstract:Using data from the German microcensus of 2014, this article compares the characteristics and the relative incomes of the solo self-employed with employees and wage workers in the craft trades. The results show, that solo self-employed workers are a very heterogeneous group in which certain individuals (women, non-German EU citizens, the retired and part-time workers) are over-represented. Overall, the income of the majority of solo self-employed is similar to the income of wage workers in the craft trades. At the same time, there are large differences in the coverage rates by state pension schemes. Thus, the major challenge for social policy is associated with the inequality of the different forms of employment with respect to social security obligations rather than with the inequality of incomes.


DOI: 10.1007/s10273-019-2519-4

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